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Kriminellen Keilermethoden das Handwerk legen

  • Donnerstag, 15. Juli 2010 @ 11:15
News Entschiedene gesetzliche Maßnahmen gegen den wachsenden Druck auf KonsumentInnen durch Telefonkeiler, Haustürgeschäfte, Lockangebote mit Gewinnspielen, Verkaufsfahrten, teure Handy-Mehrwertdienste, unzureichende Lebensmittelkennzeichnungen und ähnliche Methoden verlangt die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). Die Arbeiterkammer verweist auf jährlich rund 100.000 Beratungen zu Telefonverkäufen und verlangt mit Recht, Verträge infolge unzulässiger Werbeanrufe generell als gegenstandslos zu erklären und nur durch eine schriftliche Bestätigung der KonsumentInnen für rechtsverbindlich zu erklären. Dadurch würden Telefonverkäufe deutlich an Attraktivität verlieren, da die Rücklaufquote bei schriftlichen Vertragsbestätigungen erfahrungsgemäß gering ist.

„Das durch eine Novelle zum Telekommunikationsgesetz erfolgte Verbot der Rufnummernunterdrückung für Unternehmen und Ämter ist im Kampf gegen den Telefonverkaufsterror keineswegs ausreichend“, meint GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger.

Der Gesetzesentwurf von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) sieht gegen unerbetene Werbeanrufe lediglich ein Rücktrittsrecht vor, stellt solche dubiose Verkaufsmethoden jedoch nicht grundsätzlich in Frage. Der GLB fordert, dass Kaufverträge grundsätzlich nur in schriftlicher Form Rechtsgültigkeit haben dürfen und eine verlängerte Rücktrittsfrist notwendig ist.

Vor allem muss gesetzlich mit entsprechenden Strafen unterbunden werden, dass dubiose Werbekeiler über Telefon oder durch Überrumpelung bei Haustürgeschäften oder Verkaufsfahrten von KonsumentInnen sensible Daten wie etwa die Kontonummer in Erfahrung bringen und dies häufig mit ohne Zustimmung erfolgten Abbuchungen verbunden ist: „Unternehmen, die sich solcher krimineller Praktiken zum Abzocken von KonsumentInnen bedienen ist die Gewerbeberechtigung zu entziehen“, fordert Antlanger auch die Wirtschaftskammer auf, gegen solche „Schwarze Schafe“ konsequent vorzugehen.