Scharfe Kritik an Wucherpreisen für Kopien von Justizakten
- Dienstag, 6. Juli 2010 @ 12:46
Als ausgesprochenen Wucher kritisiert die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) die Erhöhung der Kopierkosten für Gerichtsakte von 40 Cent auf einen Euro pro Seite infolge der mit 1. Juli 2009 in Kraft getretenen Novelle des Gerichtsgebührengesetzes (GGG).
„Mit einer Erhöhung um 150 Prozent auf einen Schlag und mit einem Preis mit einem Euro pro Seite erweist sich der Staat als Räuber erster Klasse“, kritisiert GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger. Als „Draufgabe“ verlangt die Justiz nämlich auch bei selbst angefertigten Scans oder Fotos von Akten 50 Cent pro Seite.
In Österreich hat jeder Beteiligte in einem Straf- bzw. Zivilprozess das Recht auf Akteneinsicht. Ein Verstoß gegen diese Regelung würde dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebenen Grundsatz eines fairen Verfahrens widersprechen. Dennoch wird dieses Recht durch die seit letztem Jahr gültigen „Luxuspreise“ für Aktenkopien untergraben.
Offensichtlich will man mit solchen drakonischen Maßnahmen aus dem Ministerium der ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner den Zugang zum Recht für gewöhnliche Menschen zunehmend verunmöglichen. Im Kontext mit der Toleranz in laufenden Verfahren wegen Wirtschaftskriminalität wird damit die Volksweisheit „Die Kleinen fängt man, die Großen lässt man laufen“ bestätigt und der Zweifel an der Objektivität der Justiz und am Rechtsstaat schlechthin verstärkt.
Ad absurdum geführt wird bei einer solchen Vorgangsweise zudem auch der im virtuellen Zeitalter ständig als Verwaltungsvereinfachung gepriesene „elektronische Akt“, zumal zu befürchten ist, dass bald auch für Downloads von Formularen oder die Bereitstellung elektronischer Unterlagen entsprechend zu zahlen ist.
Ähnlich wie bei der gezielten monatelangen Verzögerung der Auszahlung des Lohnsteuerjahresausgleichs durch Finanzämter, von Subventionen an finanzschwache Kultur- oder Sozialvereine durch das Land oder von Heizkostenzuschüssen durch Gemeinden bedient sich der Staat offensichtlich zunehmend dubioser werdender Geldbeschaffungsaktionen auf Kosten der Allgemeinheit.
Derart extrem hohe Kopierkosten für Gerichtsakten, die auch schnell einmal hundert Seiten umfassen können, erschweren insbesondere sozial Schwachen den Zugang zum Recht ganz erheblich, da allein die finanzielle Belastung durch überhöhte Kopierkosten für viele nicht mehr zu bewältigen ist. Der GLB fordert daher umgehend eine Reduzierung der Kosten für Justizakte auf den Selbstkostenpreis und eine entsprechende Novellierung des Gerichtsgebührengesetzes.
„Mit einer Erhöhung um 150 Prozent auf einen Schlag und mit einem Preis mit einem Euro pro Seite erweist sich der Staat als Räuber erster Klasse“, kritisiert GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger. Als „Draufgabe“ verlangt die Justiz nämlich auch bei selbst angefertigten Scans oder Fotos von Akten 50 Cent pro Seite.
In Österreich hat jeder Beteiligte in einem Straf- bzw. Zivilprozess das Recht auf Akteneinsicht. Ein Verstoß gegen diese Regelung würde dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebenen Grundsatz eines fairen Verfahrens widersprechen. Dennoch wird dieses Recht durch die seit letztem Jahr gültigen „Luxuspreise“ für Aktenkopien untergraben.
Offensichtlich will man mit solchen drakonischen Maßnahmen aus dem Ministerium der ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner den Zugang zum Recht für gewöhnliche Menschen zunehmend verunmöglichen. Im Kontext mit der Toleranz in laufenden Verfahren wegen Wirtschaftskriminalität wird damit die Volksweisheit „Die Kleinen fängt man, die Großen lässt man laufen“ bestätigt und der Zweifel an der Objektivität der Justiz und am Rechtsstaat schlechthin verstärkt.
Ad absurdum geführt wird bei einer solchen Vorgangsweise zudem auch der im virtuellen Zeitalter ständig als Verwaltungsvereinfachung gepriesene „elektronische Akt“, zumal zu befürchten ist, dass bald auch für Downloads von Formularen oder die Bereitstellung elektronischer Unterlagen entsprechend zu zahlen ist.
Ähnlich wie bei der gezielten monatelangen Verzögerung der Auszahlung des Lohnsteuerjahresausgleichs durch Finanzämter, von Subventionen an finanzschwache Kultur- oder Sozialvereine durch das Land oder von Heizkostenzuschüssen durch Gemeinden bedient sich der Staat offensichtlich zunehmend dubioser werdender Geldbeschaffungsaktionen auf Kosten der Allgemeinheit.
Derart extrem hohe Kopierkosten für Gerichtsakten, die auch schnell einmal hundert Seiten umfassen können, erschweren insbesondere sozial Schwachen den Zugang zum Recht ganz erheblich, da allein die finanzielle Belastung durch überhöhte Kopierkosten für viele nicht mehr zu bewältigen ist. Der GLB fordert daher umgehend eine Reduzierung der Kosten für Justizakte auf den Selbstkostenpreis und eine entsprechende Novellierung des Gerichtsgebührengesetzes.