Dringender Reformbedarf bei „Abfertigung Neu“
- Mittwoch, 2. Juni 2010 @ 11:15
Dringenden Reformbedarf sieht die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) bei der „Abfertigung Neu“: „Immer deutlicher zeigt sich heute, dass die 2002 mit großem sozialpartnerschaftlichem Pomp von Wirtschaftskammer und ÖGB gleichermaßen gefeierte Abfertigung Neu eine einzige Abzockerei der Beschäftigten bedeutet, an welcher vor allem Banken und Versicherungen als Eigentümer der Vorsorgekassen bzw. als Nutznießer der Veranlagungen am Kapitalmarkt profitieren“, kritisiert GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger. Die 2003 in Kraft getretene „Abfertigung Neu“ sieht vor, dass bei allen seither abgeschlossenen Arbeitsverhältnissen 1,53 Prozent des monatlichen Entgelts im Wege der Sozialversicherungsbeiträge in eine Betriebliche Vorsorgekasse eingezahlt wird. Bei den neun BVK gab es Ende 2009 bereits 3,31 Millionen Anwartschaftsberechtigte und ein Veranlagungsvolumen von 2,83 Milliarden Euro.
Eine wesentliche Verbesserung der „Abfertigung Neu“ ist, dass ein Anspruch auf Abfertigung schon ab Beschäftigungsbeginn besteht und nicht erst nach drei Jahren wie im alten System. Ebenso dass bei Wechsel des Arbeitsplatzes die veranlagten Abfertigungsgelder „mitwandern“. Damit sind die bei der „alten“ Abfertigung laufend vorkommenden Fälle, dass Beschäftigte um ihre Abfertigung „umgefallen“ sind nicht mehr möglich.
Hingegen erweist sich die Veranlagung der Gelder am Kapitalmarkt als höchst riskant. Laut der gesetzlich vorgeschriebenen Jahresinformation „besteht das Risiko von Schwankungen der weltweiten Aktienmärkte“ und „trägt der Investor ein gewisses Währungsrisiko“. Eine Auszahlung ist im Falle einer Kündigung allerdings erst nach drei Einzahlungsjahren möglich. Die BVK wollten diese Frist sogar auf zehn Jahre ausweiten und argumentierten dies damit, dass drei Jahre zur Erreichung einer entsprechenden Rendite auf dem Kapitalmarkt zu kurz seien.
Zusätzlich cashen die BVK mit hohen Verwaltungskosten ab und verrechnen – bei einem positiven Ergebnis der Veranlagung – zusätzlich Vermögensverwaltungskosten. Damit reduziert sich das Ergebnis der Veranlagung dramatisch. In einem konkreten Fall wird für die vier Jahre lang veranlagten Abfertigungsgelder ein Ertrag von 65,63 Euro ausgewiesen, dem allerdings 65,00 Euro Verwaltungskosten und Spesen gegenüberstehen, sodass das reale Ergebnis ganze 63 Cent beträgt.
Diese Praxis der BVK hat jetzt sogar dazu geführt, dass sieben der neun Landes-Arbeiterkammern per 1. Juni 2010 die Veranlagung für ihre Beschäftigten von der sozialpartnerschaftlich geführten BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) zu einer anderen BVK verlagert.
Wurden schon vor 2008 die großspurig versprochene Rendite von sechs Prozent nicht erreicht, so sind die Erträge der Veranlagungen durch die Finanzkrise in den Keller gefallen. Bei Einrechnung der Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten würde jedes bessere Sparbuch wahrscheinlich einen höheren Ertrag bringen.
Der seinerzeitige Leitl-Verzetnitsch-Deal schanzte privaten Versicherungen ein neues Geschäft zu und bestätigte damit die Warnung des ehemaligen deutschen CDU-Generalsekretärs Heiner Geißler: „Die Diskussion über die Rente ist nichts anderes als der gigantische Versuch der Lebensversicherungen an das Geld der Leute heranzukommen.“
Nach Meinung des GLB sollte die Veranlagung der „Abfertigung Neu“ in ein öffentliches System überführt werden, das mit einem Minimum an Verwaltungskosten auskommt und bei dem nicht Banken und Versicherungen profitieren.
Eine wesentliche Verbesserung der „Abfertigung Neu“ ist, dass ein Anspruch auf Abfertigung schon ab Beschäftigungsbeginn besteht und nicht erst nach drei Jahren wie im alten System. Ebenso dass bei Wechsel des Arbeitsplatzes die veranlagten Abfertigungsgelder „mitwandern“. Damit sind die bei der „alten“ Abfertigung laufend vorkommenden Fälle, dass Beschäftigte um ihre Abfertigung „umgefallen“ sind nicht mehr möglich.
Hingegen erweist sich die Veranlagung der Gelder am Kapitalmarkt als höchst riskant. Laut der gesetzlich vorgeschriebenen Jahresinformation „besteht das Risiko von Schwankungen der weltweiten Aktienmärkte“ und „trägt der Investor ein gewisses Währungsrisiko“. Eine Auszahlung ist im Falle einer Kündigung allerdings erst nach drei Einzahlungsjahren möglich. Die BVK wollten diese Frist sogar auf zehn Jahre ausweiten und argumentierten dies damit, dass drei Jahre zur Erreichung einer entsprechenden Rendite auf dem Kapitalmarkt zu kurz seien.
Zusätzlich cashen die BVK mit hohen Verwaltungskosten ab und verrechnen – bei einem positiven Ergebnis der Veranlagung – zusätzlich Vermögensverwaltungskosten. Damit reduziert sich das Ergebnis der Veranlagung dramatisch. In einem konkreten Fall wird für die vier Jahre lang veranlagten Abfertigungsgelder ein Ertrag von 65,63 Euro ausgewiesen, dem allerdings 65,00 Euro Verwaltungskosten und Spesen gegenüberstehen, sodass das reale Ergebnis ganze 63 Cent beträgt.
Diese Praxis der BVK hat jetzt sogar dazu geführt, dass sieben der neun Landes-Arbeiterkammern per 1. Juni 2010 die Veranlagung für ihre Beschäftigten von der sozialpartnerschaftlich geführten BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) zu einer anderen BVK verlagert.
Wurden schon vor 2008 die großspurig versprochene Rendite von sechs Prozent nicht erreicht, so sind die Erträge der Veranlagungen durch die Finanzkrise in den Keller gefallen. Bei Einrechnung der Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten würde jedes bessere Sparbuch wahrscheinlich einen höheren Ertrag bringen.
Der seinerzeitige Leitl-Verzetnitsch-Deal schanzte privaten Versicherungen ein neues Geschäft zu und bestätigte damit die Warnung des ehemaligen deutschen CDU-Generalsekretärs Heiner Geißler: „Die Diskussion über die Rente ist nichts anderes als der gigantische Versuch der Lebensversicherungen an das Geld der Leute heranzukommen.“
Nach Meinung des GLB sollte die Veranlagung der „Abfertigung Neu“ in ein öffentliches System überführt werden, das mit einem Minimum an Verwaltungskosten auskommt und bei dem nicht Banken und Versicherungen profitieren.