Laut Arbeiterkammer mißachten zwei Drittel der Unternehmen das Gesetz
- Donnerstag, 25. März 2010 @ 12:27
Eine scharfe Vorgangsweise gegen Unternehmen, welche die gesetzliche Veröffentlichungspflicht der Bilanzen im Firmenbuch nicht oder nur mit großer Verzögerung wahrnehmen verlangt jetzt die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB): „Statt gegen angeblichen Sozialmißbrauch zu hetzen sollten WKO-Chef Leitl und ÖVP-Chef Pröll bei ihrem ureigensten Klientel auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften schauen“ meint GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger. Laut Gesetz müssen Firmen innerhalb von neun Monaten ihre Bilanzen beim Firmenbuch hinterlegen. Per Anfang Oktober 2009 hatten 54,9 Prozent der in Frage kommenden 125.000 Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) gesetzwidrig für 2008 noch keine Bilanzen oder Geschäftszahlen im Firmenbuch hinterlegt. Die Strafe für die Weigerung von derzeit 3.600 Euro pro Jahr wird laut Kreditschutzverband kaum exekutiert.
Laut Arbeiterkammer haben zwei Drittel von 1.120 Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten in den letzten drei Jahren die gesetzlichen Offenlegungsvorschriften und -fristen mißachtet. Mehr als zehn Prozent haben bis dato den Jahresabschluss 2008 noch immer nicht dem Firmenbuch übermittelt. Gegen acht Unternehmen – Hellrein, Meinl, Frisch, Douglas, Marrionnaud, Canon, Siwacht, Kling – hat die AK eine Klage nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eingebracht, weil sie den Jahresabschluss bis zu viereinhalb Jahre zu spät eingereicht haben.
Wie der Kreditschutzverband KSV1870 zu Recht feststellt, ist die mangelnde Offenlegung insbesondere in Krisenzeiten mit einem hohen Ausfallsrisiko für Gläubiger verbunden und läßt die Hinterlegungsmoral auf die Bonität der Unternehmen schließen. Laut KSV1870 weist ein Viertel der „Nicht-Hinterleger“ ein erhöhtes Ausfallsrisiko auf, bei gesetzeskonform handelnden Unternehmen sind es hingegen nur elf Prozent. Bei Unternehmen die eine Veröffentlichung ihrer Bilanzen scheuen wie der Teufel das Weihwasser muß man zwangsläufig annehmen, daß etwas faul ist.
„Die von der AK geforderte Verdoppelung der Verwaltungsstrafe auf 7200 Euro und Reduzierung der Offenlegungsfrist auf sechs Monate wird bei notorischen „schwarzen Schafen“ nicht ausreichen, vor allem wenn die zuständigen Behörden so gezielt wegschauen“ meint Antlanger und tritt dafür ein, daß solchen Unternehmen Konzession bzw. Gewerbeberechtigung entzogen wird. Denn Leidtragende solcher systematischen Mißachtung von Gesetzen sind letztlich in der Regel immer die Beschäftigten.
Laut Arbeiterkammer haben zwei Drittel von 1.120 Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten in den letzten drei Jahren die gesetzlichen Offenlegungsvorschriften und -fristen mißachtet. Mehr als zehn Prozent haben bis dato den Jahresabschluss 2008 noch immer nicht dem Firmenbuch übermittelt. Gegen acht Unternehmen – Hellrein, Meinl, Frisch, Douglas, Marrionnaud, Canon, Siwacht, Kling – hat die AK eine Klage nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eingebracht, weil sie den Jahresabschluss bis zu viereinhalb Jahre zu spät eingereicht haben.
Wie der Kreditschutzverband KSV1870 zu Recht feststellt, ist die mangelnde Offenlegung insbesondere in Krisenzeiten mit einem hohen Ausfallsrisiko für Gläubiger verbunden und läßt die Hinterlegungsmoral auf die Bonität der Unternehmen schließen. Laut KSV1870 weist ein Viertel der „Nicht-Hinterleger“ ein erhöhtes Ausfallsrisiko auf, bei gesetzeskonform handelnden Unternehmen sind es hingegen nur elf Prozent. Bei Unternehmen die eine Veröffentlichung ihrer Bilanzen scheuen wie der Teufel das Weihwasser muß man zwangsläufig annehmen, daß etwas faul ist.
„Die von der AK geforderte Verdoppelung der Verwaltungsstrafe auf 7200 Euro und Reduzierung der Offenlegungsfrist auf sechs Monate wird bei notorischen „schwarzen Schafen“ nicht ausreichen, vor allem wenn die zuständigen Behörden so gezielt wegschauen“ meint Antlanger und tritt dafür ein, daß solchen Unternehmen Konzession bzw. Gewerbeberechtigung entzogen wird. Denn Leidtragende solcher systematischen Mißachtung von Gesetzen sind letztlich in der Regel immer die Beschäftigten.