Gesundheitsreform auch in Österreich aktuell
- Dienstag, 23. März 2010 @ 12:58
Auch in Österreich gibt es akuten Handlungsbedarf für eine soziale Gesundheitsreform erklärt Karin Antlanger, Bundesvorsitzende der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) mit Verweis darauf, dass laut Armutskonferenz rund 100.000 Menschen in Österreich nicht krankenversichert sind. Dabei handelt es sich vor allem um Menschen in prekärer Beschäftigung, in Krisen, Arbeitssuchende ohne Leistungsanspruch, mitversicherte Frauen nach Scheidungen. Ebenfalls betroffen sind Menschen die aus Unkenntnis oder Scham ihren Sozialhilfeanspruch nicht geltend machen. Laut einer Studie des Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik nehmen zwischen 49 und 61 Prozent der Anspruchsberechtigten keine Sozialhilfe in Anspruch.
Eine Ausweitung des Versicherungsschutzes ist daher nach Auffassung des GLB dringend notwendig, weil Prekarisierung immer mehr zum Normalzustand wird und daher immer mehr Menschen nicht in der üblichen Weise sozialversichert sind.
„Für die Sicherung der Finanzbasis und die Erhaltung einer solidarischen Finanzierung im Gesundheitswesen muss die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe auf die Tagesordnung gestellt werden.“, fordert Antlanger. Wie aus den Berichten der Krankenkassen hervorgeht wird die Finanzbasis durch seit Jahren stagnierende Einkommen, steigende Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit immer stärker ausgehöhlt, während gleichzeitig die Kosten im Gesundheitswesen rasant steigen.
Was für die Finanzierung der Gesundheitsreform von US-Präsident Barack Obama eine Reichensteuer ist muss für Österreich die schon in den 80er Jahren vom damaligen Sozialminister Alfred Dallinger in die politische Debatte eingebrachte Wertschöpfungsabgabe sein. Diese wurde damals bekanntlich durch die Diffamierung als „Maschinensteuer“ und Blockade seitens der Politik, aber auch durch die Ignoranz des ÖGB verhindert.
Für eine nachhaltig gesicherte Finanzierung des Gesundheitswesens ist angesichts einer sinkenden Lohnquote und steigender Kapitalerträge eine Wertschöpfungsabgabe, nämlich die Bemessung der Dienstgeberbeiträge zur Krankenversicherung nicht nur nach der durch die Rationalisierung gerade in großen Unternehmen ausgedünnten Lohnsumme, sondern unter Einbeziehung weiterer wertschöpfender Aspekte unbedingt erforderlich.
Gleichzeitig sieht der GLB auch die Abschaffung der ständig umfangreicher werdenden Selbstbehalte für notwendig, weil davon insbesondere chronisch Kranke und Menschen mit geringem Einkommen betroffen sind und im Krankheitsfall zusätzlich belastet werden.
Eine Ausweitung des Versicherungsschutzes ist daher nach Auffassung des GLB dringend notwendig, weil Prekarisierung immer mehr zum Normalzustand wird und daher immer mehr Menschen nicht in der üblichen Weise sozialversichert sind.
„Für die Sicherung der Finanzbasis und die Erhaltung einer solidarischen Finanzierung im Gesundheitswesen muss die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe auf die Tagesordnung gestellt werden.“, fordert Antlanger. Wie aus den Berichten der Krankenkassen hervorgeht wird die Finanzbasis durch seit Jahren stagnierende Einkommen, steigende Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit immer stärker ausgehöhlt, während gleichzeitig die Kosten im Gesundheitswesen rasant steigen.
Was für die Finanzierung der Gesundheitsreform von US-Präsident Barack Obama eine Reichensteuer ist muss für Österreich die schon in den 80er Jahren vom damaligen Sozialminister Alfred Dallinger in die politische Debatte eingebrachte Wertschöpfungsabgabe sein. Diese wurde damals bekanntlich durch die Diffamierung als „Maschinensteuer“ und Blockade seitens der Politik, aber auch durch die Ignoranz des ÖGB verhindert.
Für eine nachhaltig gesicherte Finanzierung des Gesundheitswesens ist angesichts einer sinkenden Lohnquote und steigender Kapitalerträge eine Wertschöpfungsabgabe, nämlich die Bemessung der Dienstgeberbeiträge zur Krankenversicherung nicht nur nach der durch die Rationalisierung gerade in großen Unternehmen ausgedünnten Lohnsumme, sondern unter Einbeziehung weiterer wertschöpfender Aspekte unbedingt erforderlich.
Gleichzeitig sieht der GLB auch die Abschaffung der ständig umfangreicher werdenden Selbstbehalte für notwendig, weil davon insbesondere chronisch Kranke und Menschen mit geringem Einkommen betroffen sind und im Krankheitsfall zusätzlich belastet werden.