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Scheinheilig

  • Dienstag, 9. März 2010 @ 09:36
Steiermark Von Peter Scherz, Arbeiterkammerrat des GLB

Bis 2003 gab es die sogenannte „vorzeitige Alterspension für Langzeitversicherte". Damals konnte man noch mit 37,5 Versicherungsjahren in Pension gehen, wenn man 60 (Männer) bzw. 55 Jahre (Frauen) alt war. 2003 trat die schwarz/blaue Bundesregierung mit einer Pensionsreform an, die sie mit der demografischen Entwicklung begründete. Die „vorzeitige" Alterspension für Langzeitversicherte wurde abgeschafft, die schrittweise Erhöhung des Regelpensionsalters auf 65 für Männer und Frauen beschlossen.

Wie scheinheilig beim Thema Pensionsreform argumentiert wird, zeigt sich anhand folgender Beobachtungen:
- Für die Menschen, deren Lebensarbeitszeit man künstlich verlängert hat, ist gar keine Arbeit da.
- Mit „Hackeln" hatte die sog. „Hacklerregelung" nie etwas zu tun. Sie ist nur die Bezeichnung die Abschaffung der vorzeitigen Alterspension für Langzeitversicherte.
- Wer früher in Pension geht - aus welchen Gründen auch immer - muss seit der ÖVP/ FPÖ-Pensionsreform Abschläge in Kauf nehmen.

Wirtschaftskammerpräsident Leitl fordert, dass jene, die früher in Pension gehen wollen, noch weniger bekommen sollen. Auf eine freie Stelle kommen aktuell 13 Arbeitslose. Trotzdem will die Wirtschaftskammer verschärfte Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose.

Eines muss uns bewusst sein: Die kapitalistische Wirtschaft braucht Arbeitslose. Sie werden dazu benützt, die Beschäftigten unter Druck zu setzen.

Aus: Steirische Volksstimme, März 2010