Unternehmen schulden 2,7 Milliarden Steuern und Sozialabgaben
- Montag, 1. März 2010 @ 15:07
Satte 1,74 Milliarden Euro betrugen mit Stand vom 30. November 2009 die „am Fälligkeitstag nicht entrichteten“ Steuern laut Anfragebeantwortung von Finanzminister Josef Pröll (ÖVP), obwohl laut Ministerium „keine Hemmung der Einbringung vorliege“. Dabei handelt es sich ausschließlich um Steuerschulden von Selbständigen und Unternehmen, weil den Lohnabhängigen die Steuer ohnehin direkt im Wege der Lohn- und Gehaltsverrechnung abgezogen wird. „Insbesondere die Nichtabführung der von den Kunden bezahlten Mehrwertsteuer und der einbehaltenen Lohnsteuer sind offener Betrug und müssen wesentlich schärfer geahndet werden“, fordert Karin Antlanger, Bundesvorsitzende der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB).
Gleichzeitig wiesen die Unternehmen laut Anfragebeantwortung von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) mit Stand vom 31. Dezember 2008 Beitragsrückstände für die Sozialversicherung von 955 Millionen Euro aus. Davon fast die Hälfte, nämlich 435 Millionen Euro DienstnehmerInnenanteile, die im Wege der Lohn- und Gehaltsverrechnung abgezogen, aber nicht an die Sozialversicherungen abgeführt wurden. Laut Hundstorfer mussten 2008 satte 170 Millionen Euro als uneinbringlich abgeschrieben werden, im Zeitraum von 2000 bis 2008 waren es sogar 1,1 Milliarden Euro.
„Für die Unselbständigen ist es unerträglich, wenn der Staat bei ihnen kräftig abkassiert, gleichzeitig aber Vermögens-, Kapitalverkehrs- und Erbschaftssteuer abgeschafft, die Körperschaftssteuer gesenkt und steuerschonende Privatstiftungen geschaffen hat und als Draufgabe auch noch die Nichtabführung von Steuern und Abgaben durch die Unternehmen in Milliardenhöhe seelenruhig und untätig zuschaut und damit den Steuerbetrug quasi legalisiert“, kritisiert Antlanger.
Vor diesem Hintergrund dieser Toleranz ist auch die von Vizekanzler Pröll angezogene Debatte über ein Transferkonto zu betrachten. Prölls Aussagen „Ich bin aber gegen Neiddebatten auf dem Rücken der Manager … Wobei für mich klar ist, dass es einen Druck in Richtung Arbeitswilligkeit und Zumutbarkeit geben muss. Die Mindestsicherung darf keine Hängematte werden“ (Die Presse, 27.2.2010) sind daher eine glatte Verhöhnung aller Menschen die wegen niedriger Einkommen von Armut bedroht sind.
Würden Kapital und Vermögen in der ihnen zustehenden Weise besteuert und die Steuerrückstände so rigoros eingetrieben wie man ArbeiterInnen, Angestellten und PensionistInnen die Lohnsteuer vom Einkommen abzieht oder von den KonsumentInnen die Mehrwertsteuer kassiert, würde die Sanierung des Budgets ebenso gesichert sein wie die Finanzierbarkeit des Sozialstaates.
Gleichzeitig wiesen die Unternehmen laut Anfragebeantwortung von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) mit Stand vom 31. Dezember 2008 Beitragsrückstände für die Sozialversicherung von 955 Millionen Euro aus. Davon fast die Hälfte, nämlich 435 Millionen Euro DienstnehmerInnenanteile, die im Wege der Lohn- und Gehaltsverrechnung abgezogen, aber nicht an die Sozialversicherungen abgeführt wurden. Laut Hundstorfer mussten 2008 satte 170 Millionen Euro als uneinbringlich abgeschrieben werden, im Zeitraum von 2000 bis 2008 waren es sogar 1,1 Milliarden Euro.
„Für die Unselbständigen ist es unerträglich, wenn der Staat bei ihnen kräftig abkassiert, gleichzeitig aber Vermögens-, Kapitalverkehrs- und Erbschaftssteuer abgeschafft, die Körperschaftssteuer gesenkt und steuerschonende Privatstiftungen geschaffen hat und als Draufgabe auch noch die Nichtabführung von Steuern und Abgaben durch die Unternehmen in Milliardenhöhe seelenruhig und untätig zuschaut und damit den Steuerbetrug quasi legalisiert“, kritisiert Antlanger.
Vor diesem Hintergrund dieser Toleranz ist auch die von Vizekanzler Pröll angezogene Debatte über ein Transferkonto zu betrachten. Prölls Aussagen „Ich bin aber gegen Neiddebatten auf dem Rücken der Manager … Wobei für mich klar ist, dass es einen Druck in Richtung Arbeitswilligkeit und Zumutbarkeit geben muss. Die Mindestsicherung darf keine Hängematte werden“ (Die Presse, 27.2.2010) sind daher eine glatte Verhöhnung aller Menschen die wegen niedriger Einkommen von Armut bedroht sind.
Würden Kapital und Vermögen in der ihnen zustehenden Weise besteuert und die Steuerrückstände so rigoros eingetrieben wie man ArbeiterInnen, Angestellten und PensionistInnen die Lohnsteuer vom Einkommen abzieht oder von den KonsumentInnen die Mehrwertsteuer kassiert, würde die Sanierung des Budgets ebenso gesichert sein wie die Finanzierbarkeit des Sozialstaates.