Behinderung – auch 2010 ein aktuelles Thema
- Donnerstag, 11. Februar 2010 @ 00:09
Von Magdalena Hovorka
Behinderte Menschen sind nach wie vor beinahe täglich in allen Lebensbereichen Diskriminierungen ausgesetzt. Behinderte Menschen sind Personen jeglichen Alters, die in einem lebenswichtigen sozialen Beziehungsfeld körperlich, geistig oder seelisch dauernd wesentlich beeinträchtigt sind. Ihnen stehen jene Personen gleich, denen eine solche Beeinträchtigung in absehbarer Zeit droht. Lebenswichtige soziale Beziehungsfelder sind insbesondere die Bereich Erziehung, Schulbildung, Erwerbstätigkeit, Beschäftigung, Kommunikation, Wohnen und Freizeitgestaltung.
Behindert sind jene Menschen, denen es ohne Hilfe nicht möglich ist geregelte soziale Beziehungen zu pflegen, sinnvolle Beschäftigung zu erlangen und auszuüben, angemessenes und ausreichendes Einkommen zu erzielen (aus dem Behindertenkonzept der österreichischen Bundesregierung).
Behinderungen sind sehr individuell. Körperliche Einschränkungen, Seh-, Hör- oder Lernbehinderungen, chronische Erkrankungen. Genauso individuell gestalten behinderte Menschen ihr Leben. Viele Unsicherheiten im Umgang mit behinderten Menschen entsteht aus der Angst etwas falsch zu machen
Auch 2009/10 gibt es noch nicht ausreichend Kindergartenplätze für Kinder mit Behinderung, barrierefreie gestaltete Schulen, barrierefreie Ausstattungen der Schulen, Tagesbetreuungsmöglichkeiten für Schulkinder, ausgebildetes Personal in den AHS und BHS.
Der Einstieg von der Schule ins Berufsleben und damit die Integration in die Arbeitswelt ist oft sehr schwierig. Die Integration eines behinderten Menschen in den Arbeitsprozess ermöglicht ihm, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Es sichert den Kontakt mit anderen Menschen und stärkt damit das Selbstbewusstsein.
Laufende Weiterbildung ist Voraussetzung um in der Arbeitswelt bestehen zu können. Aber auch heute ist es vielen Menschen mit Behinderung noch immer nicht möglich dies im gleichen Ausmaß in Anspruch zu nehmen wie nichtbehinderten Menschen.
Es fehlen barrierefreie Zugänge, technische Hilfsmittel sind nicht vorhanden, nicht richtige Unterrichtsmethoden werden eingesetzt. Auffallend ist, dass in den letzten Jahren die Arbeitslosigkeit von Frauen mit Behinderung gestiegen ist. Zehn Prozent der Bevölkerung im EU-Raum leben mit Behinderung oder Beeinträchtigung. Laut Statistik sind es in Österreich schon 16 Prozent.
Was ist Diskriminierung? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen nicht auf Grund ihrer ethnischen Abstammung, einer Behinderung, ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religion, ihrer Weltanschauung diskriminiert oder belästigt werden. Die österreichische Bundesverfassung bekennt sich zur Gleichstellung behinderter Menschen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Unter den Diskriminierungsschutz fallen Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen sowie Sinnesbehinderungen und unter gewissen Voraussetzungen auch deren Angehörige. Im Behindertengleichstellungsgesetz ist auch Diskriminierungsschutz im täglichen Leben sowie in der Arbeitswelt geregelt. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft.
Magdalena Hovorka ist bei Wieder Wohnen in Wien tätig
Behinderte Menschen sind nach wie vor beinahe täglich in allen Lebensbereichen Diskriminierungen ausgesetzt. Behinderte Menschen sind Personen jeglichen Alters, die in einem lebenswichtigen sozialen Beziehungsfeld körperlich, geistig oder seelisch dauernd wesentlich beeinträchtigt sind. Ihnen stehen jene Personen gleich, denen eine solche Beeinträchtigung in absehbarer Zeit droht. Lebenswichtige soziale Beziehungsfelder sind insbesondere die Bereich Erziehung, Schulbildung, Erwerbstätigkeit, Beschäftigung, Kommunikation, Wohnen und Freizeitgestaltung.
Behindert sind jene Menschen, denen es ohne Hilfe nicht möglich ist geregelte soziale Beziehungen zu pflegen, sinnvolle Beschäftigung zu erlangen und auszuüben, angemessenes und ausreichendes Einkommen zu erzielen (aus dem Behindertenkonzept der österreichischen Bundesregierung).
Behinderungen sind sehr individuell. Körperliche Einschränkungen, Seh-, Hör- oder Lernbehinderungen, chronische Erkrankungen. Genauso individuell gestalten behinderte Menschen ihr Leben. Viele Unsicherheiten im Umgang mit behinderten Menschen entsteht aus der Angst etwas falsch zu machen
Auch 2009/10 gibt es noch nicht ausreichend Kindergartenplätze für Kinder mit Behinderung, barrierefreie gestaltete Schulen, barrierefreie Ausstattungen der Schulen, Tagesbetreuungsmöglichkeiten für Schulkinder, ausgebildetes Personal in den AHS und BHS.
Der Einstieg von der Schule ins Berufsleben und damit die Integration in die Arbeitswelt ist oft sehr schwierig. Die Integration eines behinderten Menschen in den Arbeitsprozess ermöglicht ihm, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Es sichert den Kontakt mit anderen Menschen und stärkt damit das Selbstbewusstsein.
Laufende Weiterbildung ist Voraussetzung um in der Arbeitswelt bestehen zu können. Aber auch heute ist es vielen Menschen mit Behinderung noch immer nicht möglich dies im gleichen Ausmaß in Anspruch zu nehmen wie nichtbehinderten Menschen.
Es fehlen barrierefreie Zugänge, technische Hilfsmittel sind nicht vorhanden, nicht richtige Unterrichtsmethoden werden eingesetzt. Auffallend ist, dass in den letzten Jahren die Arbeitslosigkeit von Frauen mit Behinderung gestiegen ist. Zehn Prozent der Bevölkerung im EU-Raum leben mit Behinderung oder Beeinträchtigung. Laut Statistik sind es in Österreich schon 16 Prozent.
Was ist Diskriminierung? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen nicht auf Grund ihrer ethnischen Abstammung, einer Behinderung, ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religion, ihrer Weltanschauung diskriminiert oder belästigt werden. Die österreichische Bundesverfassung bekennt sich zur Gleichstellung behinderter Menschen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Unter den Diskriminierungsschutz fallen Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen sowie Sinnesbehinderungen und unter gewissen Voraussetzungen auch deren Angehörige. Im Behindertengleichstellungsgesetz ist auch Diskriminierungsschutz im täglichen Leben sowie in der Arbeitswelt geregelt. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft.
Magdalena Hovorka ist bei Wieder Wohnen in Wien tätig