Energiegrundsicherung ist notwendig und finanzierbar
- Donnerstag, 11. Februar 2010 @ 13:26
Von Christiane Maringer
Auch im heurigen Winter blieben wieder zahlreiche Haushalte finster und kalt, weil sich die Menschen die immer teurer werdenden Strom und Gaspreise nicht mehr leisten können. Eine genaue Zahl der betroffenen Haushalte ist trotz gründlicher Recherche nicht zu bekommen. Die Caritas schätzt, dass bundesweit etwa 330.000 davon betroffen sind. Der Anteil für Energieausgaben ist dabei desto höher, je geringer das monatliche Einkommen ist. KPÖ fordert Energiegrundsicherung
Vor dem Hintergrund ständig steigender Energiepreise und wachsender Profite für die Energie-Multis bei gleichzeitig explodierender Armut im viertreichsten Land der Erde fordert die KPÖ eine kostenlose Energiegrundsicherung. Ziel des KPÖ-Modells ist es, jedem Haushalt in Österreich einen Grundbezug für Strom und Heizung gratis zur Verfügung zu stellen.
Dieser beträgt laut Berechnungen der AK in einem Jahr etwa 2.200 kWh Strom und 800 Kubikmeter Gas, gerechnet für einen Haushalt von zwei Personen auf etwa 60 Quadratmeter. Damit wäre sicher gestellt, dass der Energieverbrauch für grundlegend Wohn- und Lebensbedürfnisse kostenlos zur Verfügung steht. Geräte wie ein Kühlschrank, E- oder Gasherd, eine Waschmaschine, die Heizung, aber auch ein Fernseher oder PC gehören zum normalen Lebensstandard in diesem Land.
Dieses Kontingent ist allen in Österreich lebenden Menschen als Rechtsanspruch zur Verfügung zu stellen und darf an keine Kontrollen oder bürokratischen Hürden geknüpft sein, so wie dies etwa bei den Heizkostenzuschüssen der Länder oder der Gemeinden der Fall ist.
Die Energiegrundsicherung wurde von der KPÖ auf Grundlage der Menschenrechtserklärung der UNO entwickelt: Die UNO-Erklärung beinhaltet, dass Wohnen ein Grundrecht für Alle sein muss. Das zentrale Ziel dieser Energiegrundsicherung besteht darin, dass keinem Menschen in einem der reichsten Länder der EU der Strom oder die Heizung abgedreht wird, und mensch damit Finsternis und Kälte ausgesetzt ist.
Energiegrundsicherung ist finanzierbar
Noch immer können sich viele nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass es in unserem reichen Land einen gratis Bezug von lebenswichtigen Gütern gibt, der allen ohne Bedarfsprüfung gegeben wird: entsprechend dem Motto „wer nichts leistet soll nicht essen“ – dabei gehören die Energieversorgungsunternehmen uns allen.
Sie wurden nach dem Krieg in kommunalen oder staatlichen Besitz genommen – und sind es auch heute noch! Zwar sind die Betriebe inzwischen ausgelagert, also in eigenständige Unternehmen außerhalb der Gemeinde- und Länderverwaltungen umgewandelt worden, trotzdem aber im mehrheitlichem Eigentum der Bundesländer oder der öffentlichen Hand. Auch wenn die Umwandlung die Energieversorger den Marktmechanismen unterworfen hat, also Investoren und Aktionäre bedienen soll, heißt das also nicht, dass die Politik aus der Verantwortung entlassen ist. Es gilt, dieses gemeinschaftliche Eigentum für alle spürbar zu nutzen und durch entsprechende Auflagen die Betriebe zum Gratiskontingent zu verpflichten.
Auch Argumente, die die Finanzierbarkeit anzweifeln, sind leicht zu entkräften: Die Finanzierung könnte zum einen über die Abschöpfung der wachsenden Profite der Energieunternehmen erfolgen. Zum anderen ist eine gerechte Steuerpolitik überfällig, die von Massenbesteuerung abgeht und zu einer Umschichtung der Geldmittel von oben nach unten führt.
Zum Beispiel über eine deutlich stärkere Besteuerung der Gewinne von Konzernen und des Vermögens der wirklich Reichen: durch eine Erhöhung der Körperschaftssteuer, durch eine Neugestaltung der Einkommenssteuerprogression mit Senkung bei Einkommen unter und Erhöhungen bei Einkommen jenseits von 4.000 Euro, durch die Abschaffung der Steuerprivilegien für Privatstiftungen, durch die Abschaffung der privilegierten Gruppenbesteuerung von Holding-Unternehmen sowie durch die Wiedereinführung der Vermögenssteuer und anderer vermögensbezogener Steuern. Eine steuerliche Entlastung für kleine und mittlere Einkommen würde gleichzeitig für einen Schub bei den Konsumausgaben der privaten Haushalte sorgen.
Entgegen den Befürchtungen mancher, die Energiegrundsicherung würde zu einer Verschwendung von Strom und Gas führen, bieten wir effektive Maßnahmen zum Energiesparen. Heute ist es egal, wie viel Energie verbraucht wird; teuer sind die Netzkosten, der Energiekonsum selbst ist im privaten Bereich kostenmäßig praktisch irrelevant. Das Konzept der KPÖ sieht vor, den Verbrauch über dem kostenlosen Anteil proportional teurer werden zu lassen. Gekoppelt mit Rückvergütungen, wenn das Gratiskontingent nicht ausgenutzt wird, ergeben sich Einsparungsanreize, die heute wegfallen.
Das KPÖ-Modell einer Energiegrundsicherung bedeutet also auch die Teilhabe an Ressourcen und Sicherheit für Alle durch Existenzsicherheit, Wohnen, Wärme und Licht. Es ist damit ein Kontrastprogramm zur neoliberalen Liberalisierungs-, Privatisierung- und Belastungspolitik.
Christiane Maringer ist Pressesprecherin der KPÖ
Auch im heurigen Winter blieben wieder zahlreiche Haushalte finster und kalt, weil sich die Menschen die immer teurer werdenden Strom und Gaspreise nicht mehr leisten können. Eine genaue Zahl der betroffenen Haushalte ist trotz gründlicher Recherche nicht zu bekommen. Die Caritas schätzt, dass bundesweit etwa 330.000 davon betroffen sind. Der Anteil für Energieausgaben ist dabei desto höher, je geringer das monatliche Einkommen ist. KPÖ fordert Energiegrundsicherung
Vor dem Hintergrund ständig steigender Energiepreise und wachsender Profite für die Energie-Multis bei gleichzeitig explodierender Armut im viertreichsten Land der Erde fordert die KPÖ eine kostenlose Energiegrundsicherung. Ziel des KPÖ-Modells ist es, jedem Haushalt in Österreich einen Grundbezug für Strom und Heizung gratis zur Verfügung zu stellen.
Dieser beträgt laut Berechnungen der AK in einem Jahr etwa 2.200 kWh Strom und 800 Kubikmeter Gas, gerechnet für einen Haushalt von zwei Personen auf etwa 60 Quadratmeter. Damit wäre sicher gestellt, dass der Energieverbrauch für grundlegend Wohn- und Lebensbedürfnisse kostenlos zur Verfügung steht. Geräte wie ein Kühlschrank, E- oder Gasherd, eine Waschmaschine, die Heizung, aber auch ein Fernseher oder PC gehören zum normalen Lebensstandard in diesem Land.
Dieses Kontingent ist allen in Österreich lebenden Menschen als Rechtsanspruch zur Verfügung zu stellen und darf an keine Kontrollen oder bürokratischen Hürden geknüpft sein, so wie dies etwa bei den Heizkostenzuschüssen der Länder oder der Gemeinden der Fall ist.
Die Energiegrundsicherung wurde von der KPÖ auf Grundlage der Menschenrechtserklärung der UNO entwickelt: Die UNO-Erklärung beinhaltet, dass Wohnen ein Grundrecht für Alle sein muss. Das zentrale Ziel dieser Energiegrundsicherung besteht darin, dass keinem Menschen in einem der reichsten Länder der EU der Strom oder die Heizung abgedreht wird, und mensch damit Finsternis und Kälte ausgesetzt ist.
Energiegrundsicherung ist finanzierbar
Noch immer können sich viele nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass es in unserem reichen Land einen gratis Bezug von lebenswichtigen Gütern gibt, der allen ohne Bedarfsprüfung gegeben wird: entsprechend dem Motto „wer nichts leistet soll nicht essen“ – dabei gehören die Energieversorgungsunternehmen uns allen.
Sie wurden nach dem Krieg in kommunalen oder staatlichen Besitz genommen – und sind es auch heute noch! Zwar sind die Betriebe inzwischen ausgelagert, also in eigenständige Unternehmen außerhalb der Gemeinde- und Länderverwaltungen umgewandelt worden, trotzdem aber im mehrheitlichem Eigentum der Bundesländer oder der öffentlichen Hand. Auch wenn die Umwandlung die Energieversorger den Marktmechanismen unterworfen hat, also Investoren und Aktionäre bedienen soll, heißt das also nicht, dass die Politik aus der Verantwortung entlassen ist. Es gilt, dieses gemeinschaftliche Eigentum für alle spürbar zu nutzen und durch entsprechende Auflagen die Betriebe zum Gratiskontingent zu verpflichten.
Auch Argumente, die die Finanzierbarkeit anzweifeln, sind leicht zu entkräften: Die Finanzierung könnte zum einen über die Abschöpfung der wachsenden Profite der Energieunternehmen erfolgen. Zum anderen ist eine gerechte Steuerpolitik überfällig, die von Massenbesteuerung abgeht und zu einer Umschichtung der Geldmittel von oben nach unten führt.
Zum Beispiel über eine deutlich stärkere Besteuerung der Gewinne von Konzernen und des Vermögens der wirklich Reichen: durch eine Erhöhung der Körperschaftssteuer, durch eine Neugestaltung der Einkommenssteuerprogression mit Senkung bei Einkommen unter und Erhöhungen bei Einkommen jenseits von 4.000 Euro, durch die Abschaffung der Steuerprivilegien für Privatstiftungen, durch die Abschaffung der privilegierten Gruppenbesteuerung von Holding-Unternehmen sowie durch die Wiedereinführung der Vermögenssteuer und anderer vermögensbezogener Steuern. Eine steuerliche Entlastung für kleine und mittlere Einkommen würde gleichzeitig für einen Schub bei den Konsumausgaben der privaten Haushalte sorgen.
Entgegen den Befürchtungen mancher, die Energiegrundsicherung würde zu einer Verschwendung von Strom und Gas führen, bieten wir effektive Maßnahmen zum Energiesparen. Heute ist es egal, wie viel Energie verbraucht wird; teuer sind die Netzkosten, der Energiekonsum selbst ist im privaten Bereich kostenmäßig praktisch irrelevant. Das Konzept der KPÖ sieht vor, den Verbrauch über dem kostenlosen Anteil proportional teurer werden zu lassen. Gekoppelt mit Rückvergütungen, wenn das Gratiskontingent nicht ausgenutzt wird, ergeben sich Einsparungsanreize, die heute wegfallen.
Das KPÖ-Modell einer Energiegrundsicherung bedeutet also auch die Teilhabe an Ressourcen und Sicherheit für Alle durch Existenzsicherheit, Wohnen, Wärme und Licht. Es ist damit ein Kontrastprogramm zur neoliberalen Liberalisierungs-, Privatisierung- und Belastungspolitik.
Christiane Maringer ist Pressesprecherin der KPÖ