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GLB fordert konsequente Einhebung der Sozialversicherungsbeiträge

  • Montag, 9. November 2009 @ 15:21
News Satte 954,9 Millionen Euro schulden Österreichs Unternehmen laut einer Anfragebeantwortung von Sozialminister Rudolf Hundstorfer den Gebietskrankenkassen: „Mit dieser Summe könnten die Defizite der Krankenkassen schlagartig beseitigt werden und wären auch die bis 2013 angekündigten Einsparungen von 1,3 Milliarden Euro kein Thema“, meint Karin Antlanger, Bundesvorsitzende der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) und fordert eine wesentlich konsequentere Eintreibung der Rückstände an Sozialversicherungsbeiträgen. Es ist ein Skandal, dass mit 435 Millionen Euro fast die Hälfte der Rückstände DienstnehmerInnenbeiträge sind, welche den Lohnabhängigen im Wege der Lohn- und Gehaltsverrechnung abgezogen wurden, von den Unternehmen aber nicht an die Krankenkassen abgeführt wurden. Auch den Mitarbeitervorsorgekassen gehen dadurch Millionen verloren, weil die Beiträge für die Abfertigung Neu über die Krankenkassen eingehoben werden.

Noch dramatischer ist, dass laut Sozialminister die Krankenkassen von 2000 bis 2008 nicht weniger als 1,1 Milliarden Euro Sozialversicherungsbeiträge als uneinbringlich abgeschrieben haben, die Hälfte davon unter dem Stichwort Insolvenz (davon Wien 346, Steiermark 155, NÖ 145, OÖ 139 Millionen Euro): „Eine solche Kulanz, wie sie gegenüber Beitragsrückständen der Unternehmen geübt wird, würden sich Lohnabhängige wünschen, denen Steuer und Sozialversicherung präventiv vom Lohn bzw. Gehalt abgezogen – und dann häufig gar nicht abgeführt wird“, kritisiert Antlanger.

Während die Versicherten immer stärker mit Eigenleistungen und Selbstbehalten belastet werden, schaut die Regierung dem kriminellen Treiben allzu vieler Unternehmen jahrelang tatenlos zu und ermuntert sie durch diese Untätigkeit geradezu, Sozialversicherungsbeiträge nicht abzuführen. Der Löwenanteil der ausstehenden Beiträge wird als billiges Darlehen offensichtlich jahrelang gestundet oder wegen Nichteinbringlichkeit als indirekte Subvention gewährt.

Der GLB fordert entsprechende Befugnisse, um eine raschen Einhebung der Beiträge zu erwirken. Unternehmen die notorisch Sozialversicherungsbeiträge – insbesondere nur treuhändisch zu verwaltende Beiträge der DienstnehmerInnen – nicht abführen muss die Konzession oder Gewerbeberechtigung entzogen werden.