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Verschärfung des Asylrechts und Rolle der Gewerkschaften

  • Dienstag, 27. Oktober 2009 @ 11:02
Meinung Von Michael Genner

Es ist ein beschönigender Begriff, der durch die Medien geistert: „Verschärfung“ des Asyl-“Rechts“. In Wahrheit gibt es nichts mehr zu verschärfen, denn das Recht auf Asyl ist längst abgeschafft. Übrig geblieben ist das Zufallsprinzip. Nur wer das Glück hat, einen milde gestimmten Beamten oder Asylrichter zu finden, erhält überhaupt Zugang zum inhaltlichen Verfahren. Die Mehrheit scheitert schon im „Zulassungsverfahren“ an der Hürde der „Dublin-Verordnung“ und wird gnadenlos deportiert.

Man verschickt sie nach Polen, in die Slowakei, nach Griechenland – ungeachtet der katastrophalen Zustände, denen Flüchtlinge dort ausgesetzt sind. Weit weg sollen sie sein, nur nicht hier „bei uns“! „Dublin“ bedeutet eine massive Einschränkung der Genfer Flüchtlingskonvention, die hierzulande nur mehr für wenige Auserwählte gelten soll.

Aber auch die Glücklichen, die die „Dublin“-Hürde schaffen, sind beamteter und richterlicher Willkür ausgeliefert, besonders seit sie sich nicht mehr beim Verwaltungsgerichtshof beschweren können, der in der Vergangenheit viele skandalöse Entscheidungen behoben hatte.

Die Beseitigung dieser Beschwerdeinstanz wurde ganz offen damit begründet, dass die Asylverfahren beschleunigt werden sollen. Ja natürlich! Ohne Verwaltungsgerichtshof schiebt man die Leute viel schneller ab.

Jede Beschleunigung des Asylverfahrens führt zu mehr Rechtsunsicherheit. In diesem Sinn wird in der Fekter’schen Novelle die Beschwerdefrist im Zulassungsverfahren von zwei auf eine Woche verkürzt.

Schubhaft wird ab Jahreswechsel, wenn das Fektergesetz in Kraft tritt, schon am Beginn des Verfahrens über völlig unbescholtene Menschen verhängt - wenn sie „notwendig“ ist… Und „notwendig“ ist sie in den Augen der Traiskirchner Beamtenschaft immer, denn sie dient dazu, die Menschen zu isolieren, ihnen den Zugang zum Rechtsschutz zu verwehren, sie psychisch fertig zu machen und so schnell wie möglich abzuschieben.

Schubhaft ist Haft ohne Delikt, ohne Gerichtsurteil. Schwerst traumatisierte Flüchtlinge, eben erst dem Gefängnis, der Folter, dem Tod entronnen, werden im vermeintlich „sicheren“ Österreich erneut verfolgt und hinter Gitter gebracht. Sie empfinden Schubhaft als psychische Folter, die keinem anderen Zweck als der Abschreckung dient.

Förderungen für unabhängige NGOs wurden Schritt für Schritt auf Null reduziert; dafür wird ein polizeinaher Verein mit einem Quasi-Monopol auf staatliche Gelder belohnt. Seine Dienstleistung besteht meist darin, den Flüchtlingen zu erklären, sie hätten ohnedies keine Chance.

Trotzdem gelingt es unabhängigen NGOs wie Asyl in Not immer wieder, einzelne Verfahren zum Erfolg zu führen. Aber dabei kommt es darauf an, ob die Flüchtlinge überhaupt Kontakt zu uns finden. Diesen Kontakt zu unterbinden, ist das taktische Hauptziel der Fekterpolizei.

Was die derzeitige Abschiebeministerin an Verschärfungen produziert, ist im Grunde nichts Neues, sondern hat eine lange Tradition. Die erste massive Einschränkung des Asylrechts verfügten SPÖ-Innenminister Franz Löschnak und sein furchtbarer Jurist, Sektionschef Manfred Matzka, am Beginn der Neunzigerjahre.

Flüchtlinge waren damals während des Verfahrens in der Regel nicht zum Aufenthalt berechtigt und daher ständig von Abschiebung bedroht. Jedes beliebige Land, das sie auf dem Weg nach Österreich passiert hatten, galt als „sicherer Drittstaat“.

Hand in Hand damit ging damals das „Gastarbeiter räumen“, wie es zynische Stimmen im Innenministerium nannten. Wer zu wenig Quadratmeter Wohnfläche hatte, wurde abgeschoben, wer nicht rechtzeitig die Verlängerung seines Visums beantragt hatte, ebenso. Tausende fleißige, tüchtige Arbeiter wurden um ihre Existenz gebracht.

Generell dürfen seither Anträge auf Aufenthaltsbewilligung nur mehr vom Ausland aus gestellt werden; vorher war es jahrzehntelang selbstverständlich gewesen, dass man sich in Österreich umsah und, wenn man Arbeit gefunden hatte und es einem hier gefiel, ein Visum beantragte. Dieser bewährte Brauch wurde aus reiner Willkür abgeschafft. Zugleich wurde über AsylwerberInnen ein Arbeitsverbot verhängt.

Die sozialdemokratische Mehrheit des ÖGB unterstützte die Löschnak-Matzka-Gesetze uneingeschränkt. Hand in Hand mit einer rassistisch durchsetzten Beamtenschaft und einer von Wahl zu Wahl wachsenden rechtsradikalen Strömung arbeitete sie an der systematischen Benachteiligung und Unterdrückung der „Fremden“.

Diese rassistische Politik wurde ideologisch begründet mit dem „Schutz“ der Interessen der inländischen Arbeiterschaft. Aus den gleichen Motiven unterstützte die SPÖ das Fremdenrechtspaket der Abschiebeministerin Prokop (2005) und jede der darauf folgenden Novellen. Auch die Fekter-Novelle 2009 wurde „mit breiter Mehrheit“ beschlossen; eine einzige SP-Abgeordnete, Sonja Ablinger, verließ aus Protest den Saal.

Immerhin unterstützten die sozialistischen Jugendorganisationen ebenso wie die GPAdjp-Jugend die Demonstration vor dem Innenministerium am 20. Oktober, zu der Asyl in Not aufgerufen hatte. Die GPAdjp-Jugend unterstützt auch die Forderung von Asyl in Not nach dem Recht der AsylwerberInnen auf Arbeit.

Leider kann uns das nicht darüber täuschen, dass die Arbeiterklasse in diesem Land gespalten ist: in „eigene“ Leute und „Fremde“. Dieser Spaltung entgegenzuwirken, ist die vornehmste Aufgabe der demokratischen, antirassistischen Kräfte in der Gewerkschaft und in der Zivilgesellschaft überhaupt.

Michael Genner ist Obmann des Vereins Asyl in Not