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Attacken von ÖVP-Generalsekretär Kaltenegger sind asozial und zynisch

  • Montag, 12. Oktober 2009 @ 14:29
News Die Attacken von ÖVP-PolitikerInnen gegen die Forderung des ÖGB die geplante Mindestsicherung von 733 auf immer noch sehr bescheidene 855 Euro anzuheben ist für die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) Anlass neuerlich auf die Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindestlohnes hinzuweisen. „Die Abstempelung von Menschen die auf eine Mindestsicherung angewiesen sind als Faulenzer durch ÖVP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger ist asozial, sein Ausspielen gegen Menschen die bei voller Berufstätigkeit ein sehr geringes Einkommen haben ist zynisch“, meint GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger.

Der GLB begrüßt, dass jetzt der Kärntner SPÖ-Chef Reinhart Rohr verlangt die Mindesteinkommen gesetzlich auf 1.300 Euro anzuheben und bekräftigt die seit langem erhobene Forderung des GLB nach einem gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde: „Wenn bundesweit 230.000 Menschen trotz Arbeit in die Armutsfalle abzurutschen drohen dann ist Handlungsbedarf angesagt“, so Antlanger.

Laut Eurostat gibt es in 20 der 27 EU-Länder bereits einen solchen gesetzlichen Mindestlohn. So haben mit Österreich vergleichbare Länder wie Luxemburg (1.610 Euro), Irland (1.462 Euro), Niederlande (1.357), Belgien (1.336 Euro) und Frankreich (1.321 Euro) einen solchen gesetzlichen Mindestlohn.

Der in Österreich via Kollektivvertrag propagierte Mindestlohn von tausend Euro ist hingegen noch immer nicht in allen Branchen durchgesetzt. Ganz davon abgesehen, dass tausend Euro brutto auch nach der Steuerreform nur magere 849 Euro netto bedeuten und damit weniger als die offizielle Armutsgrenze.

Ein gesetzlicher Mindestlohn ist auch vor dem Hintergrund der seit Ende der 70er Jahre ständig sinkenden Lohnquote und dem Stagnieren der Reallöhne in den letzten zehn Jahren zu sehen. Gerade Menschen mit geringem Einkommen haben zunehmend Probleme angesichts der in den letzten Jahren teilweise enorm gestiegenen Preise und vor allem Wohnkosten ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.

„Ein gesetzlicher Mindestlohn stellt auch nicht die KV-Hoheit der Gewerkschaften in Frage. Er unterstützt diese im Gegenteil sogar, weil er auch in jenen Branchen und Betrieben wo es keine Gewerkschaften gibt Mindeststandards durchsetzt“, so Antlanger abschließend.