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Kostenwahnsinn Schulskikurs!

  • Freitag, 9. Oktober 2009 @ 11:59
Meinung Von Werner Beier, Stv. Bundesvorsitzender des GLB

Landauf, landab flattern in diesen Tagen die Anmeldeformulare für die traditionellen Schulskikurse auf die Wohnzimmertische und bei deren Lektüre reiben sich die immer blasser werdenden Eltern die Augen: Hier ist meist von Grundkosten von 350 Euro aufwärts die Rede ohne Berücksichtigung sonstiger „Nebengeräusche“ wie Sportkleidung, Ausrüstung und Extrataschengeld. Es spiegelt sich hier zwar auch nur die übliche horrende Verteuerung des ehemaligen Volkssports Skilauf wider, aber wir sprechen konkret von der Hälfte bis zu einem Drittel eines Monatsverdienstes für eine meist nur 5tägige Schulveranstaltung in oft nur zweifelhaften Massenquartieren bei ebensolcher Verpflegung.

Es scheint den Verantwortlichen nicht bewusst zu sein, dass nicht nur sogenannte „sozial Schwache“ hier nicht mehr mithalten können sondern auch viele krisengebeutelte Klein- und Mittelverdienerfamilien. Dafür ist neben einer langen Liste von Geboten in den Anmeldeformularen und bei Elternabenden auch immer sehr viel von schönen Dingen wie „Klassengemeinschaft“ die Rede und damit wird subtiler Druck auf die Eltern ausgeübt. Wer will seinem Kind schon ein prägendes Gemeinschaftserlebnis verwehren oder gar als Habenichts dastehen? Eben!

Andererseits wird aber meist nie auf die Möglichkeit einer Nichtteilnahme hingewiesen um dadurch nicht die magische 70prozentige Teilnehmergrenze zu gefährden. Abgehobenheit mit System!

Sie wollen dieses Spiel nicht mitspielen? Ihr Kind hat mit Skilauf ohnehin wenig am Hut? Sie wollen oder können mit ihrem Verdienst weder Sportindustrie noch heimische Tourismuswirtschaft unterstützen? Sprechen sie mit ihrem Kind über die Situation und sie werden über das entgegengebrachte Verständnis überrascht sein. Oft sind Kinder erleichtert nicht fahren zu müssen.

Gönnen sie sich und ihrem Kind als Ausgleich einen gemeinsamen Skitag oder sonst etwas Schönes. Verfassen sie eine schriftliche Verständigung an die Schule über die Nichtteilnahme ihres Kindes. Darin berufen sie sich ohne weitere Erklärungen abzugeben auf das SchUG §13 (3) als einzige Möglichkeit ohne Vorliegen besondere Gründe (wie chronischer Krankheit) dem Skikurszwang zu begegnen.

Dazu als kurze Erklärung des Schulunterrichtsgesetz – SchUG §13 Absatz 3 sinngemäß: „Die Teilnahme an Schulveranstaltungen ist verpflichtend“ und im Punkt 3 konkret und als unsere unverrückbare Rechtsgrundlage für eine Nichtteilnahme: „(außer wenn) mit der Veranstaltung eine Nächtigung außerhalb des Wohnortes verbunden ist.“