Frontalangriff auf Interessensvertretung der Lohnabhängigen
- Dienstag, 25. August 2009 @ 16:09
Als Frontalangriff auf die Interessensvertretung der Lohnabhängigen bezeichnet die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) die Ansage der oö BZÖ-Chefin Ursula Haubner für eine Halbierung der Arbeiterkammerumlage: „Damit werden die Versuche des BZÖ sich ein soziales Mäntelchen umzuhängen konterkariert und die Funktion dieser Partei als rechtslastiges Sprachrohr des Kapitals deutlich“, meint GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger. Haubner möchte mit den durch eine Halbierung der AK-Umlage freiwerdenden 160 Millionen Euro das Gesundheitswesen finanzieren. Der Vorstoß des BZÖ dient offensichtlich auch dazu, die Forderung nach einer Wertschöpfungsabgabe für eine nachhaltige Finanzierung von Pensionen und Gesundheit um der enormen Rationalisierung Rechnung zu tragen gezielt zu unterlaufen.
Die Diffamierung der mit 0,5 Prozent der Beitragsgrundlage festgelegten und durchschnittlich fünf Euro monatlich betragenden AK-Umlage als „Zwangsbeitrag“ und der AK-FunktionärInnen als „Sesselwärmer“ zeigt freilich, dass es eigentlich um die Beseitigung einer für die Lohnabhängigen elementaren Interessenvertretung geht. Denn es liegt auf der Hand, dass eine Halbierung der Beiträge das Leistungsniveau der Arbeiterkammern grundlegend in Frage stellen würde. Die vom BZÖ immer zur Schau getragene Politik für den „kleinen Mann“ wird damit nachdrücklich als rechtspopulistische Demagogie entlarvt.
Völlig ignoriert wird von Haubner & Co. auch, dass laut Umfragen die Arbeiterkammern durch ihre profunde Vertretung insbesondere in arbeitsrechtlichen und KonsumentInnenschutzangelegenheiten im Vergleich mit anderen Institutionen das höchste Vertrauen haben. Mit einem klaren Bekenntnis von rund 90 Prozent haben über zwei Drittel der teilnehmenden Mitglieder im Jahre 1996 bei der Urabstimmung deutlich gemacht, dass die Arbeiterkammer als gesetzliche Interessenvertretung unerlässlich ist.
Die Diffamierung der mit 0,5 Prozent der Beitragsgrundlage festgelegten und durchschnittlich fünf Euro monatlich betragenden AK-Umlage als „Zwangsbeitrag“ und der AK-FunktionärInnen als „Sesselwärmer“ zeigt freilich, dass es eigentlich um die Beseitigung einer für die Lohnabhängigen elementaren Interessenvertretung geht. Denn es liegt auf der Hand, dass eine Halbierung der Beiträge das Leistungsniveau der Arbeiterkammern grundlegend in Frage stellen würde. Die vom BZÖ immer zur Schau getragene Politik für den „kleinen Mann“ wird damit nachdrücklich als rechtspopulistische Demagogie entlarvt.
Völlig ignoriert wird von Haubner & Co. auch, dass laut Umfragen die Arbeiterkammern durch ihre profunde Vertretung insbesondere in arbeitsrechtlichen und KonsumentInnenschutzangelegenheiten im Vergleich mit anderen Institutionen das höchste Vertrauen haben. Mit einem klaren Bekenntnis von rund 90 Prozent haben über zwei Drittel der teilnehmenden Mitglieder im Jahre 1996 bei der Urabstimmung deutlich gemacht, dass die Arbeiterkammer als gesetzliche Interessenvertretung unerlässlich ist.