Hobek (GLB): Unternehmen, die nicht ausbilden, sollen zahlen
- Mittwoch, 19. August 2009 @ 11:35
„Angesichts der hohen Zahl an Jugendlichen, die keinen Lehrplatz finden, sieht man wieder einmal, wohin die Sozialpartnerschaft geführt hat“, so der Wiener GLB-Arbeiterkammerrat Robert Hobek. Einerseits wurde die Kündigung von Lehrlingen wesentlich vereinfacht, eigentlich erst ermöglicht, andererseits wurde deswegen - wie von der Wirtschaft scheinheilig versprochen - kein Lehrling mehr eingestellt. Der Gewerkschaftliche Linksblock hat sich immer - wie auch die Österreichische Gewerkschaftsjugend - gegen diese Kündigungsmöglichkeit ausgesprochen - aus gutem Grund, wie sich nun herausstellt. Während also viele der in der Wirtschaftskammer organisierten Privatbetriebe keine oder nur wenige Lehrlinge ausbilden, unterstützt ausgerechnet Wirtschaftskammer-Präsident Leitl die Forderung nach mehr Ausbildungsplätzen in den Kommunen.
„Wir sind einer Meinung mit AK-Präsident Tumpel bei der Forderung nach mehr Ausbildungsplätzen in den Betrieben - allerdings sind uns Appelle zu wenig, daher fordern wir ein Lehrlingseinstellungsgesetz. Es kann nicht sein, dass Betriebe, die ja ausgebildete Beschäftigte brauchen, sich entweder die Kosten dafür sparen oder sich Lehrplätze indirekt über Förderungen von den Lohnabhängigen finanzieren lassen. Das erinnert an längst vergangen geglaubte Zeiten, als Lehrlinge noch für ihre Ausbildung zahlen mussten“, so GLB-AK-Rat Hobek.
Betriebe ab einer bestimmten Zahl von Beschäftigten - zu regeln in einem Lehrlingseinstellungsgesetz -, die sich weigern, Lehrlinge auszubilden, sollen die dadurch notwendig gewordenen überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen finanzieren. „Und Jugendliche, die ihre Ausbildung dort erhalten, sollen nicht - wie bisher - mit einem Taschengeld abgefunden werden, sondern ebenfalls eine Lehrlingsentschädigung erhalten, die zum Leben reicht“, so Robert Hobek.
„Wir sind einer Meinung mit AK-Präsident Tumpel bei der Forderung nach mehr Ausbildungsplätzen in den Betrieben - allerdings sind uns Appelle zu wenig, daher fordern wir ein Lehrlingseinstellungsgesetz. Es kann nicht sein, dass Betriebe, die ja ausgebildete Beschäftigte brauchen, sich entweder die Kosten dafür sparen oder sich Lehrplätze indirekt über Förderungen von den Lohnabhängigen finanzieren lassen. Das erinnert an längst vergangen geglaubte Zeiten, als Lehrlinge noch für ihre Ausbildung zahlen mussten“, so GLB-AK-Rat Hobek.
Betriebe ab einer bestimmten Zahl von Beschäftigten - zu regeln in einem Lehrlingseinstellungsgesetz -, die sich weigern, Lehrlinge auszubilden, sollen die dadurch notwendig gewordenen überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen finanzieren. „Und Jugendliche, die ihre Ausbildung dort erhalten, sollen nicht - wie bisher - mit einem Taschengeld abgefunden werden, sondern ebenfalls eine Lehrlingsentschädigung erhalten, die zum Leben reicht“, so Robert Hobek.