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Neues Postmarktgesetz geht an den Interessen der Bevölkerung vorbei

  • Mittwoch, 29. Juli 2009 @ 11:21
Tirol Diese Woche besteht die Möglichkeit das Volksbegehren "Stopp dem Postraub" zu unterzeichnen. Die von ÖGB, Teilen der SPÖ, ÖVP, Grünen, KPÖ, GLB,... unterstützte FCG-Initiative verlangt die
- Aufrechterhaltung der Infrastruktur und dadurch Sicherung von Postdienstleistungen zu gleichen Bedingungen für die gesamte Bevölkerung.
- die Novellierung des Postgesetzes und Erhebung in den Verfassungsrang.
- die Fixierung von mindestens 1300 Postfilialen im Postgesetz, welche durch die Post AG zu führen sind.
- die Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen, die auch nach der Liberalisierung Brief einen fairen Wettbewerb sicherstellen. Das Volksbegehren zeigt Wirkung, unsere Bundesregierung hat gestern ihren "Kompromiss" für den "Erhalt der Post" präsentiert. Nur, wenn sich jetzt der SPÖ-Landtagsabgeordnete Klaus Gasteiger mit dem neuen Postmarktgesetz sehr zufrieden zeigt und in der Bures-Vorlage eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Postdiensten sichergestellt sieht, wurde mit dem neuen Postmarktgesetz trotzdem nur die Liberalisierung der Post festgeschnürt und einer öffentlich geführten Post der Garaus gemacht.

Aber dem Volksbegehren wird ja mehr als genüge getan, immerhin gibt es jetzt statt den verlangten 1.300 Postfilialen ja eine Garantie für österreichweit 1650 Postgeschäftsstellen, werden jetzt die Befürworter der Regierung ins Treffen führen. „Nun ist dem Zusperrwahn wohl endgültig Einhalt geboten“, meint beispielsweise der SP-LAbg. Gasteiger. Nur, übersetzt heißt die neue Wortkreation Postgeschäftsstelle, dass auch weiterhin in alter Manier öffentliche Postämter in private Postpartnergeschäfte übergeführt werden sollen und so nachträglich die zahlreichen Postamtsschließungen gesetzlich legitimisiert werden.

Ein weiterer "Kompromiss" des neuen Postmarktgesetzes trifft das Herz der Gewerkschaft: Ursprünglich sollte im Gesetz fixiert werden, dass in der Zusteller-Branche künftig der Kollektivvertrag der Güterbeförderer gilt. Im neuen Gesetz ist zwar von einem KV die Rede, allerdings nicht mehr von einem bestimmten. Wer zustellen will, muss also lediglich nachweislich einen KV für seine Beschäftigten anwenden – mehr nicht. Sozial- und Lohndumping so ebenfalls gesetzlich fixiert.

Ich schließe mich bei der Einschätzung der Grünen Verkehrssprecherin an, die von einer "koalitionären KomproMISSGEBURT" spricht. Daher für die Sicherung der Postämter das Volksbegehren durch Unterschrift des Volksbegehren unterstützen. Noch bis zum kommenden Montag (auch am Samstag und Sonntag) besteht in allen Hauptwohnsitz-Gemeindeämtern die Möglichkeit via Volksbegehren eine professionelle Post-Versorgung zu garantieren.