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Hohe Dringlichkeit für gesetzlichen Mindestlohn

  • Montag, 29. Juni 2009 @ 16:47
News Auf die Dringlichkeit eines gesetzlichen Mindestlohnes von zehn Euro pro Stunde weist anlässlich des ÖGB-Kongresses neuerlich die Bundesvorsitzende der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB), Karin Antlanger, hin. Laut Eurostat gibt es in 20 der 27 EU-Länder bereits einen solchen gesetzlichen Mindestlohn. So haben mit Österreich vergleichbare Länder wie Luxemburg (1.610 Euro), Irland (1.462 Euro), Niederlande (1.357), Belgien (1.336 Euro) und Frankreich (1.321 Euro) einen solchen gesetzlichen Mindestlohn. Der in Österreich via Kollektivvertrag propagierte Mindestlohn von tausend Euro ist noch immer nicht in allen Branchen durchgesetzt. Ganz davon abgesehen, dass tausend Euro brutto auch nach der Steuerreform nur magere 849 Euro netto bedeuten und damit weniger als die offizielle Armutsgrenze. Es ist bezeichnend, dass jetzt sogar die Christlichen GewerkschafterInnen eine Anhebung des KV-Mindestlohnes auf 150 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes und somit 1.150 Euro brutto verlangen.

Es ist eine Schande, dass Österreich als viertreichstes Land der EU nicht imstande ist, einen gesetzlichen Mindestlohn durchzusetzen, wie er in anderen Ländern schon seit Jahren üblich ist. Laut Eurostat rangiert Österreich mit einer gewichteten Kaufkraft (um das unterschiedliche Preisniveau bereinigte Bruttoinlandsprodukt) von 123 Prozent des Durchschnitts der EU27 nach Luxemburg (252,8), Irland (139,5) und den Niederlanden (134,6) an vierter Stelle.

Ein gesetzlicher Mindestlohn ist auch vor dem Hintergrund der seit Ende der 70er Jahre ständig sinkenden Lohnquote und dem Stagnieren der Reallöhne in den letzten zehn Jahren zu sehen. Gerade Menschen mit geringem Einkommen haben zunehmend Probleme angesichts der in den letzten Jahren teilweise enorm gestiegenen Preise und vor allem Wohnkosten ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.

Das von WKO-Chef Leitl und anderen euphorisch verbreitete Argument, dass 2,7 Millionen Österreicherinnen (inklusive der PensionistInnen) keine Lohnsteuer zahlen sieht der GLB gegenteilig, daher ist auch eine Ausweitung der Negativsteuer keine wirkliche Lösung. Tatsache ist, dass viel zu viele Menschen einfach ein viel zu geringes Einkommen haben und daher ein Mindestlohn höchst dringlich ist: „Ein gesetzlicher Mindestlohn stellt auch nicht die KV-Hoheit der Gewerkschaften in Frage. Er unterstützt diese im Gegenteil sogar, weil er auch in jenen Branchen und Betrieben wo es keine Gewerkschaften gibt Mindeststandards durchsetzt“, so Antlanger abschließend.