Hobek: AK muss sich von der Sozialpartnerschaft befreien
- Mittwoch, 24. Juni 2009 @ 22:43
„Über das neuerliche Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft wird sich vor allem die Wirtschaftskammer freuen“, erklärte GLB-Arbeiterkammerrat Robert Hobek bei der konstituierenden 151. Versammlung der Wiener Arbeiterkammer am 24. Juni 2009: „Die Zeche für Sozialabbau, Kurzarbeit und diverser Konjunkturpakete trotz gestiegener Aktiengewinne, wie AK-Präsident Tumpel auf der ÖGB-Demo gegen Lohndumping festgestellt hat, zahlen schon bisher die Beschäftigten und Arbeitslosen“, so Robert Hobek, „daher muss sich die AK endlich von der Sozialpartnerschaft befreien“. Wenn AK-Präsident Tumpel und Sozialminister Hundstorfer von 200.000 neuen Beschäftigten sprechen, stellt sich die Frage nach der Art der Beschäftigung. Von prekären Beschäftigungsverhältnissen bis zu unfreiwilliger Teilzeit oder gar nur geringfügiger Beschäftigung gibt es hier eine breite Palette.
Robert Hobek, nicht freigestellter Betriebsratsvorsitzender des Postamtes 1230 Wien-Liesing und daher eine „Stimme aus dem Betrieb“ in der Wiener AK, forderte in seinem Redebeitrag auch Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich statt Kurzarbeit. Empört ist der GLB Wien, dass alle Anträge, darunter auch jener des GLB, der den sofortigen Rücktritt des 3. Nationalratspräsidenten Grafs forderte, bis zur nächsten Vollversammlung zurückgestellt wurden: „Es gibt keinen Grund mehr zum Feiern, wir sind zum Arbeiten hier und können den Sommer nicht der Wirtschaftskammer überlassen“, so Robert Hobek in seiner Wortmeldung.
Nachstehend die vom GLB bei der 151. Sitzung der Wiener Arbeiterkammer eingebrachten Anträge im Wortlaut:
Antrag 1: AK-Wahlrecht
Die 151. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer setzt sich für die Einrichtung einer Kommission der Bundesarbeiterkammer unter Einbeziehung aller Gruppen, die in den Arbeiterkammern vertreten sind, zur Überarbeitung und Demokratisierung des Wahlrechtes ein.
Begründung: Überprüft werden soll dabei u.a. ob die Zahl der KammerrätInnen in den einzelnen Bundesländern auch dem jeweiligen Stand an Beschäftigten entspricht. Weiters ist es eine besondere Hürde für neue bzw. kleine wahlwerbende Gruppen, 300 Unterstützungserklärungen nicht nur in den großen Bundesländern wie z.B. Wien, sondern die gleiche Anzahl auch in den kleineren Bundesländern erbringen zu müssen. Stattdessen treten wir für die Gleichstellung aller wahlwerbenden Gruppen für den Zugang zum Wahlrecht ein. Jede Stimme in jedem Bundesland soll gleich viel wert sein. Wie schon bei früheren Wahlen wurde durch die mangelhafte Erfassung der Wahlberechtigten auch 2009 wieder zahlreichen Kammermitgliedern das Wahlrecht vorenthalten. Für die Zukunft wäre es notwendig, dass die Kammern – wie im Gesetz vorgesehen – eine eigene WählerInnenevidenz führen, statt sich ausschließlich auf die Daten der Sozialversicherung zu stützen.
Antrag 2: Für die Entkoppelung der Notstandshilfe vom Haushaltseinkommen
Die 151. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer tritt für die Entkoppelung der Notstandshilfe vom Haushaltseinkommen ein.
Begründung: Durch die Entkoppelung der Notstandshilfe vom Haushaltseinkommen wird eine merkliche Entlastung der jeweiligen Partnerin/des jeweiligen Partners im Haushalt erreicht, der/die durch die bisherige Regelung quasi für den Lebensunterhalt seiner Partnerin/seines Partners aufkommen muss.
Antrag 3: Rücktritt Martin Grafs als 3. Nationalratspräsident
Die 151. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert den derzeitigen 3. Nationalratspräsidenten Martin Graf zum sofortigen Rücktritt auf. Zudem tritt sie für gesetzliche Regelungen ein, die dem Nationalrat auch die Möglichkeit der Abwahl einer Nationalratspräsidentin/eines Nationalratspräsidenten ermöglicht.
Begründung: Martin Graf hat mit seinen Handlungen mehrmals dem Ansehen der Republik Österreich schweren Schaden zugefügt. Unter anderem mit seinen Aussagen zum Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde (dieser sei ein „Ziehvater des antifaschistischen Linksterrorismus“). Dies ist mit dem Amt eines 3. Nationalratspräsidenten nicht vereinbar.
Antrag 4: Vermögensbesteuerung
Die 151. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer tritt für die Wiedereinführung der Vermögen-, Erbschafs- und Schenkungssteuer, die Abschaffung der Steuerprivilegien der Stiftungen, sowie die Vermögenszuwachssteuer ein und unterstützt die diesbezüglichen Entwürfe der GPA-djp. Bis zur allgemeinen Einführung einer Finanztransaktionssteuer muss die im Jahr 2000 abgeschaffte Börsenumsatzsteuer wieder eingeführt werden.
Begründung: Die AK-Wien muss jetzt Pflöcke gegen drohende Sparpakete einschlagen, die sich gegen die arbeitende Bevölkerung, die PensionistInnen und Jugendliche richten. Der Abbau der jetzt zustande kommenden Budgetdefizite darf nicht in den Abbau von Sozialleistungen oder öffentlichen Dienstleistungen münden. Hätte die Regierung schon jetzt die Reichen und Profiteure der Finanzmarktspekulationen zur Kasse gebeten, fiele der Zuwachs an Staatsverschuldung wesentlich geringer aus.
Antrag 5: Gegen fremdenfeindliche Positionen
Die 151. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer tritt gegen ethnische Spaltungen in der Arbeitnehmerschaft auf.
Begründung: Die Wahlergebnisse der letzten Zeit in Wien zeigen, dass fremdenfeindliche und verhetzende Positionen und Stimmungen in Wien überhand nehmen. Das führt auch dazu, dass ethnische Spaltungen in die Arbeitnehmerschaft hineingetragen werden. In Auseinandersetzung damit gehört jedenfalls auch dazu, all jene Menschen zu ermutigen, die im Alltag in Situationen, in denen rassistische Übergriffe und abwertendes Verhalten auftreten, eingreifen wollen. „ZARA“ (Beratungsstelle für Opfer und ZeugInnen von Rassismus, gefördert von der MA 17) hat genau dazu einige kurze Spots produziert, die zeigen, wie couragiertes Verhalten in verschiedenen solchen Situationen aussehen kann. Diese Spots sollen in öffentlichen Räumen, die von der AK Wien gestaltet werden und an anderen öffentlichen Plätzen gezeigt werden und es sollte von der AK Wien umgehend Kontakt mit dem Verein ZARA aufgenommen werden.
Antrag 6: Arbeitszeitverkürzung
Die 151. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer setzt sich für rasche Maßnahmen zur Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich ein.
Begründung: Angesichts der Arbeitsmarktprognosen, die von 100.000 zusätzlichen Arbeitslosen in den kommenden zwei Jahren ausgehen, sowie angesichts des Auslaufens der Kurzarbeitsvereinbarungen im Herbst dieses bzw. im Frühjahr nächsten Jahres wird die allgemeine Verkürzung der Arbeitszeit dringender denn je. Seit mehr als 20 Jahren steht die 35-Stundenwoche an. Die Produktivitätsentwicklung würde sogar eine weitergehende Arbeitszeitverkürzung nahe legen. Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich ist die vernünftigere Variante als Kurzarbeit mit Lohneinbußen, da sie die volle Kaufkraft aufrecht erhält.
Robert Hobek, nicht freigestellter Betriebsratsvorsitzender des Postamtes 1230 Wien-Liesing und daher eine „Stimme aus dem Betrieb“ in der Wiener AK, forderte in seinem Redebeitrag auch Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich statt Kurzarbeit. Empört ist der GLB Wien, dass alle Anträge, darunter auch jener des GLB, der den sofortigen Rücktritt des 3. Nationalratspräsidenten Grafs forderte, bis zur nächsten Vollversammlung zurückgestellt wurden: „Es gibt keinen Grund mehr zum Feiern, wir sind zum Arbeiten hier und können den Sommer nicht der Wirtschaftskammer überlassen“, so Robert Hobek in seiner Wortmeldung.
Nachstehend die vom GLB bei der 151. Sitzung der Wiener Arbeiterkammer eingebrachten Anträge im Wortlaut:
Antrag 1: AK-Wahlrecht
Die 151. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer setzt sich für die Einrichtung einer Kommission der Bundesarbeiterkammer unter Einbeziehung aller Gruppen, die in den Arbeiterkammern vertreten sind, zur Überarbeitung und Demokratisierung des Wahlrechtes ein.
Begründung: Überprüft werden soll dabei u.a. ob die Zahl der KammerrätInnen in den einzelnen Bundesländern auch dem jeweiligen Stand an Beschäftigten entspricht. Weiters ist es eine besondere Hürde für neue bzw. kleine wahlwerbende Gruppen, 300 Unterstützungserklärungen nicht nur in den großen Bundesländern wie z.B. Wien, sondern die gleiche Anzahl auch in den kleineren Bundesländern erbringen zu müssen. Stattdessen treten wir für die Gleichstellung aller wahlwerbenden Gruppen für den Zugang zum Wahlrecht ein. Jede Stimme in jedem Bundesland soll gleich viel wert sein. Wie schon bei früheren Wahlen wurde durch die mangelhafte Erfassung der Wahlberechtigten auch 2009 wieder zahlreichen Kammermitgliedern das Wahlrecht vorenthalten. Für die Zukunft wäre es notwendig, dass die Kammern – wie im Gesetz vorgesehen – eine eigene WählerInnenevidenz führen, statt sich ausschließlich auf die Daten der Sozialversicherung zu stützen.
Antrag 2: Für die Entkoppelung der Notstandshilfe vom Haushaltseinkommen
Die 151. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer tritt für die Entkoppelung der Notstandshilfe vom Haushaltseinkommen ein.
Begründung: Durch die Entkoppelung der Notstandshilfe vom Haushaltseinkommen wird eine merkliche Entlastung der jeweiligen Partnerin/des jeweiligen Partners im Haushalt erreicht, der/die durch die bisherige Regelung quasi für den Lebensunterhalt seiner Partnerin/seines Partners aufkommen muss.
Antrag 3: Rücktritt Martin Grafs als 3. Nationalratspräsident
Die 151. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert den derzeitigen 3. Nationalratspräsidenten Martin Graf zum sofortigen Rücktritt auf. Zudem tritt sie für gesetzliche Regelungen ein, die dem Nationalrat auch die Möglichkeit der Abwahl einer Nationalratspräsidentin/eines Nationalratspräsidenten ermöglicht.
Begründung: Martin Graf hat mit seinen Handlungen mehrmals dem Ansehen der Republik Österreich schweren Schaden zugefügt. Unter anderem mit seinen Aussagen zum Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde (dieser sei ein „Ziehvater des antifaschistischen Linksterrorismus“). Dies ist mit dem Amt eines 3. Nationalratspräsidenten nicht vereinbar.
Antrag 4: Vermögensbesteuerung
Die 151. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer tritt für die Wiedereinführung der Vermögen-, Erbschafs- und Schenkungssteuer, die Abschaffung der Steuerprivilegien der Stiftungen, sowie die Vermögenszuwachssteuer ein und unterstützt die diesbezüglichen Entwürfe der GPA-djp. Bis zur allgemeinen Einführung einer Finanztransaktionssteuer muss die im Jahr 2000 abgeschaffte Börsenumsatzsteuer wieder eingeführt werden.
Begründung: Die AK-Wien muss jetzt Pflöcke gegen drohende Sparpakete einschlagen, die sich gegen die arbeitende Bevölkerung, die PensionistInnen und Jugendliche richten. Der Abbau der jetzt zustande kommenden Budgetdefizite darf nicht in den Abbau von Sozialleistungen oder öffentlichen Dienstleistungen münden. Hätte die Regierung schon jetzt die Reichen und Profiteure der Finanzmarktspekulationen zur Kasse gebeten, fiele der Zuwachs an Staatsverschuldung wesentlich geringer aus.
Antrag 5: Gegen fremdenfeindliche Positionen
Die 151. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer tritt gegen ethnische Spaltungen in der Arbeitnehmerschaft auf.
Begründung: Die Wahlergebnisse der letzten Zeit in Wien zeigen, dass fremdenfeindliche und verhetzende Positionen und Stimmungen in Wien überhand nehmen. Das führt auch dazu, dass ethnische Spaltungen in die Arbeitnehmerschaft hineingetragen werden. In Auseinandersetzung damit gehört jedenfalls auch dazu, all jene Menschen zu ermutigen, die im Alltag in Situationen, in denen rassistische Übergriffe und abwertendes Verhalten auftreten, eingreifen wollen. „ZARA“ (Beratungsstelle für Opfer und ZeugInnen von Rassismus, gefördert von der MA 17) hat genau dazu einige kurze Spots produziert, die zeigen, wie couragiertes Verhalten in verschiedenen solchen Situationen aussehen kann. Diese Spots sollen in öffentlichen Räumen, die von der AK Wien gestaltet werden und an anderen öffentlichen Plätzen gezeigt werden und es sollte von der AK Wien umgehend Kontakt mit dem Verein ZARA aufgenommen werden.
Antrag 6: Arbeitszeitverkürzung
Die 151. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer setzt sich für rasche Maßnahmen zur Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich ein.
Begründung: Angesichts der Arbeitsmarktprognosen, die von 100.000 zusätzlichen Arbeitslosen in den kommenden zwei Jahren ausgehen, sowie angesichts des Auslaufens der Kurzarbeitsvereinbarungen im Herbst dieses bzw. im Frühjahr nächsten Jahres wird die allgemeine Verkürzung der Arbeitszeit dringender denn je. Seit mehr als 20 Jahren steht die 35-Stundenwoche an. Die Produktivitätsentwicklung würde sogar eine weitergehende Arbeitszeitverkürzung nahe legen. Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich ist die vernünftigere Variante als Kurzarbeit mit Lohneinbußen, da sie die volle Kaufkraft aufrecht erhält.