Klage gegen Pensionssicherungsbeitrag
- Mittwoch, 20. Mai 2009 @ 15:18
Von Walter Dir
Vor kurzem wurde eine Klage gegen die Einhebung des Pensionssicherungsbeitrages bei pensionierten ÖBB-Bediensteten eingebracht. Der GLB hat diese Belastung der EisenbahnerpensionistInnen von Anfang an heftig bekämpft.
1996 wurde unter dem damaligen Gewerkschaftsvorsitzenden Franz Hums (der angeblich als Belohnung dafür Minister wurde) dieser Pensionssicherungsbeitrag für die Ruhegenussempfänger in Höhe von 0,5 Prozent vereinbart und als „Solidaritätsbeitrag“ bezeichnet. Als Hauptargument wurde angeführt, dass durch diese Maßnahme die PensionistInnen bei den Gehalts- und Lohnverhandlungen mit den „Aktiven“ mitgehen.
Per Jänner 2000 wurden jedoch die ÖBB-Pensionisten von den aktiven ÖBB-Bediensten abgekoppelt und die Pensionen werden nur mehr nach dem ASVG netto angepasst. Aber der auferlegte Pensionssicherungsbeitrag ist mittlerweile auf stolze 5,8 Prozent angewachsen. Wir bezahlen damit Sicherungsbeiträge die andere ASVG-PensionistInnen nicht zahlen und womit die Pensionsabschlüsse für die ÖBB- PensionistInnen automatisch verringert werden.
Der GLB hat wiederholt bei Veranstaltungen und durch Resolutionen die Gewerkschaft der EisenbahnerInnen und spätere Vida aufgefordert, gegen dieses soziale Unrecht und für die Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages tätig zu werden.
Leider bislang ohne Erfolg. Die Forderung nach Gleichbehandlung der ÖBB-PensionistInnen mit den ASVG-PensionistInnen bleibt daher weiter aufrecht.
Walter Dirr war langjähriger GLB-Vertrauensmann in der früheren HW Linz, dem heutigen TS-Werk der ÖBB und ist Pensionistensprecher des GLBvida
Vor kurzem wurde eine Klage gegen die Einhebung des Pensionssicherungsbeitrages bei pensionierten ÖBB-Bediensteten eingebracht. Der GLB hat diese Belastung der EisenbahnerpensionistInnen von Anfang an heftig bekämpft.
1996 wurde unter dem damaligen Gewerkschaftsvorsitzenden Franz Hums (der angeblich als Belohnung dafür Minister wurde) dieser Pensionssicherungsbeitrag für die Ruhegenussempfänger in Höhe von 0,5 Prozent vereinbart und als „Solidaritätsbeitrag“ bezeichnet. Als Hauptargument wurde angeführt, dass durch diese Maßnahme die PensionistInnen bei den Gehalts- und Lohnverhandlungen mit den „Aktiven“ mitgehen.
Per Jänner 2000 wurden jedoch die ÖBB-Pensionisten von den aktiven ÖBB-Bediensten abgekoppelt und die Pensionen werden nur mehr nach dem ASVG netto angepasst. Aber der auferlegte Pensionssicherungsbeitrag ist mittlerweile auf stolze 5,8 Prozent angewachsen. Wir bezahlen damit Sicherungsbeiträge die andere ASVG-PensionistInnen nicht zahlen und womit die Pensionsabschlüsse für die ÖBB- PensionistInnen automatisch verringert werden.
Der GLB hat wiederholt bei Veranstaltungen und durch Resolutionen die Gewerkschaft der EisenbahnerInnen und spätere Vida aufgefordert, gegen dieses soziale Unrecht und für die Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages tätig zu werden.
Leider bislang ohne Erfolg. Die Forderung nach Gleichbehandlung der ÖBB-PensionistInnen mit den ASVG-PensionistInnen bleibt daher weiter aufrecht.
Walter Dirr war langjähriger GLB-Vertrauensmann in der früheren HW Linz, dem heutigen TS-Werk der ÖBB und ist Pensionistensprecher des GLBvida