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AK-Wahl Wien: Briefwahl ab 27. April

  • Sonntag, 26. April 2009 @ 11:22
Wien 645.151 wahlberechtigte AK Wien Mitglieder erhalten in diesen Tagen Post von ihrer Interessenvertretung: entweder die Information, wann sie direkt in ihrem Betrieb wählen können, oder eine Wahlkarte mit Stimmzettel. Wenn in einem Betrieb ein Wahllokal eingerichtet ist, können die ArbeitnehmerInnen dieses Betriebs an bestimmten Tagen zwischen dem 5. und 18. Mai direkt in ihrer Firma wählen. In Summe werden 1.576 Betriebswahlsprengel eingerichtet. Damit kann rund die Hälfte der Wiener AK Mitglieder direkt in ihrem im Betrieb wählen. Wer zur Wahlzeit nicht im Betrieb anwesend ist, kann noch bis 2. Mai eine Briefwahlkarte beantragen. Wenn im Betrieb kein Wahllokal eingerichtet ist, kann per Briefwahl gewählt werden. Den BriefwählerInnen wird die Wahlkarte mit Stimmzettel in diesen Tagen per Post zugestellt. Für die BriefwählerInnen beginnt die Wahl also sofort. Denn: Gewählt werden kann gleich nach Erhalt der Briefwahlkarte - das Porto für das Rücksendekuvert zahlt die AK. Letzter Tag für die Stimmangabe per Post ist der 18. Mai (Datum des Poststempels).

BriefwählerInnen können auch - wenn sie die persönliche Stimmabgabe bevorzugen - ab 5. Mai in einem von fünf öffentlichen Wahllokalen wählen. Die Information über die genauen Wahlzeiten und Wahllokale ist im Begleitschreiben zur Wahlkarte enthalten.

Der Gewerkschaftliche Linksblock (GLB) kandidiert bei der AK-Wahl in Wien als Liste 7 mit 34 KandidatInnen, Spitzenkandidat ist Robert Hobek, GLB-Postsprecher und VPA-Vorsitzende am Postamt 1230 Wien. Wahlziel des GLB ist die Sicherung und Stärkung seiner Vertretung in der AK-Vollversammlung, um dort weiterhin als linke Kraft und kritische Opposition zu wirken. Der GLB bekennt sich zur AK als gesetzliche Interessenvertretung der Lohnabhängigen und tritt dafür ein, dass das politische Gewicht der AK ebenso effizient wird wie ihre allgemein anerkannten Servicefunktionen:

Infos zur Wahl gibt es unter http://wien.arbeiterkammer.at/akwahl. Unter dieser Webadresse (Link "Abfrage der Wahlberechtigung") kann auch abgerufen werden, ob und wie man an der AK Wahl teilnehmen kann - in seinem Betrieb oder per Briefwahl.