„Ab 150 Millionen Dollar sind Sie dabei…
- Dienstag, 7. April 2009 @ 12:36
Von Leo Furtlehner
…titelte 2002 im Fachblatt „Kommunal“ eine bezahlte Werbeeinschaltung der Kommunalkredit AG. Die euphorische Werbung galt einem „U.S. Lease“, mit dem kommunale und Landesunternehmen „über Nacht um 50, 100 oder noch mehr Millionen reicher“ werden sollten. Bekanntgeworden sind solche Geschäfte als Cross Border Leasing (CBL). Grundsätzlich kamen dafür angesichts der hohen Nebenkosten für Anwälte und Arrangeure nur Objekte der öffentlichen Infrastruktur mit einem Wert von mindestens 150 Millionen Dollar in Frage, die an eine US-Gesellschaft verleast (Head Lease) oder verkauft und dann zurückgeleast (Sub Lease) wurden. Durch die Nutzung der damaligen US-Steuergesetzgebung wurde das Leasing-Objekt von einer eigens dazu gegründeten Gesellschaft (Trust) vorzeitig abgeschrieben, der daraus resultierende Steuergewinn (Nettobarwert) in Höhe von vier bis sieben Prozent der Transaktionssumme wurde geteilt.
Der Head Lease wurde meist für 99 Jahre, der Sub Lease für 25 bis 35 Jahre abgeschlossen. Kräftig mitschneiden konnten dabei die Anwälte, umfassen solche über sechs bis zwölf Monate lang verhandelte Verträge doch meist mehr als tausend Seiten. Involviert waren weiters Banken, bei welcher der Leasing- oder Verkaufserlös für die Zahlung der laufenden Leasingraten veranlagt wurde und Versicherungen welche die Geschäfte absicherten.
CBL im großen Stil
Bis 2004 verleasten Gebietskörperschaften und öffentliche Unternehmen Bestände der öffentlichen Infrastruktur wie Kanal-, Strom- und Gasnetze, Kraftwerke, Bahnhöfe, Straßenbahnen usw. im großen Stil an US-Banken und leasten diese zurück. Jahrelang war von einer geradezu optimalen Finanzierungsform die Rede. Als etwa im Wiener Gemeinderat 2002/03 die umfangreichen CBL-Deals vom grünen Mandatar Martin Margulies kritisiert wurden, machte sich nicht nur die allmächtige SPÖ-Mehrheit über solche Bedenken lustig sondern untersagte ihm auch der rechte Flügel um Chorherr die Unterstützung.
Es gab aber auch vorsichtigere Stimmen. So kam ein CBL über das Regierungsviertel in Sankt Pölten nicht zustande, weil dies „schwer kommunizierbar“ war und den „Geruch des Ausverkaufs“ hatte. In Wiener Neustadt war das Rathaus als „Prestigeobjekt für die Bevölkerung“ wichtiger als ein solcher Deal. Die steirische Landesregierung warnte per Rundschreiben vom März 2004 ausdrücklich vor den zahlreichen Risiken von CBL.
Aus der Traum…
2004 wurde die US-Steuergesetzgebung geändert, vor allem weil diese Deals pro Jahr einen Steuerausfall von zehn Milliarden Dollar für den amerikanischen Staat bedeuteten. So richtig zum brennen begann der Hut freilich erst im Herbst 2008. Die Finanzkrise machte nämlich auch vor den in CBL-Geschäfte involvierten Banken und Versicherungen nicht halt, ein Beispiel ist der US-Versicherungskonzern AIG.
Die Vorstände österreichischer Gemeinden und Unternehmen beginnen zu zittern, schließlich geht es um ein Volumen von geschätzten 20 Milliarden Euro. Die Energie AG konnte einen CBL-Vertrag für das Stromnetz noch positiv mit einem Gewinn von 58 Millionen auflösen. Auch die Wiener Stadtwerke haben bereits zwei Verträge aufgelöst, die Stadt Wien jenen über das Rechenzentrum. Hier sind jedoch hohe Verluste zu befürchten.
Die demokratiepolitische Komponente wurde am Beispiel TIWAG deutlich: Das Tiroler Landesenergieunternehmen hatte 2001 das Kraftwerk Sellnrain-Silz um 1,5 Milliarden als „Deal des Jahres“ per CBL verleast. Als der Journalist Markus Wilhelm die geheimen Inhalte der Verträge im Internet veröffentlichte klagte die TIWAG mit einem Streitwert von 500.000 Euro und wollte Wilhelms Website sperren lasse. 2009 entschied jedoch das Oberlandesgericht Innsbruck, dass das Interesse der Öffentlichkeit wichtiger ist als die Geheimhaltung der Verträge, die Klage der TIWAG wurde abgewiesen, sie muss Wilhelm die Kosten ersetzen.
Über den eigentlichen Hintergrund solch riskanter „Erfindungen“ zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben wird freilich nicht gesprochen, nämlich die Aushungerung der öffentlichen Haushalte via Maastricht-Kriterien und Euro-Stabilitätspakt.
Leo Furtlehner ist verantwortlicher Redakteur der „Arbeit“
…titelte 2002 im Fachblatt „Kommunal“ eine bezahlte Werbeeinschaltung der Kommunalkredit AG. Die euphorische Werbung galt einem „U.S. Lease“, mit dem kommunale und Landesunternehmen „über Nacht um 50, 100 oder noch mehr Millionen reicher“ werden sollten. Bekanntgeworden sind solche Geschäfte als Cross Border Leasing (CBL). Grundsätzlich kamen dafür angesichts der hohen Nebenkosten für Anwälte und Arrangeure nur Objekte der öffentlichen Infrastruktur mit einem Wert von mindestens 150 Millionen Dollar in Frage, die an eine US-Gesellschaft verleast (Head Lease) oder verkauft und dann zurückgeleast (Sub Lease) wurden. Durch die Nutzung der damaligen US-Steuergesetzgebung wurde das Leasing-Objekt von einer eigens dazu gegründeten Gesellschaft (Trust) vorzeitig abgeschrieben, der daraus resultierende Steuergewinn (Nettobarwert) in Höhe von vier bis sieben Prozent der Transaktionssumme wurde geteilt.
Der Head Lease wurde meist für 99 Jahre, der Sub Lease für 25 bis 35 Jahre abgeschlossen. Kräftig mitschneiden konnten dabei die Anwälte, umfassen solche über sechs bis zwölf Monate lang verhandelte Verträge doch meist mehr als tausend Seiten. Involviert waren weiters Banken, bei welcher der Leasing- oder Verkaufserlös für die Zahlung der laufenden Leasingraten veranlagt wurde und Versicherungen welche die Geschäfte absicherten.
CBL im großen Stil
Bis 2004 verleasten Gebietskörperschaften und öffentliche Unternehmen Bestände der öffentlichen Infrastruktur wie Kanal-, Strom- und Gasnetze, Kraftwerke, Bahnhöfe, Straßenbahnen usw. im großen Stil an US-Banken und leasten diese zurück. Jahrelang war von einer geradezu optimalen Finanzierungsform die Rede. Als etwa im Wiener Gemeinderat 2002/03 die umfangreichen CBL-Deals vom grünen Mandatar Martin Margulies kritisiert wurden, machte sich nicht nur die allmächtige SPÖ-Mehrheit über solche Bedenken lustig sondern untersagte ihm auch der rechte Flügel um Chorherr die Unterstützung.
Es gab aber auch vorsichtigere Stimmen. So kam ein CBL über das Regierungsviertel in Sankt Pölten nicht zustande, weil dies „schwer kommunizierbar“ war und den „Geruch des Ausverkaufs“ hatte. In Wiener Neustadt war das Rathaus als „Prestigeobjekt für die Bevölkerung“ wichtiger als ein solcher Deal. Die steirische Landesregierung warnte per Rundschreiben vom März 2004 ausdrücklich vor den zahlreichen Risiken von CBL.
Aus der Traum…
2004 wurde die US-Steuergesetzgebung geändert, vor allem weil diese Deals pro Jahr einen Steuerausfall von zehn Milliarden Dollar für den amerikanischen Staat bedeuteten. So richtig zum brennen begann der Hut freilich erst im Herbst 2008. Die Finanzkrise machte nämlich auch vor den in CBL-Geschäfte involvierten Banken und Versicherungen nicht halt, ein Beispiel ist der US-Versicherungskonzern AIG.
Die Vorstände österreichischer Gemeinden und Unternehmen beginnen zu zittern, schließlich geht es um ein Volumen von geschätzten 20 Milliarden Euro. Die Energie AG konnte einen CBL-Vertrag für das Stromnetz noch positiv mit einem Gewinn von 58 Millionen auflösen. Auch die Wiener Stadtwerke haben bereits zwei Verträge aufgelöst, die Stadt Wien jenen über das Rechenzentrum. Hier sind jedoch hohe Verluste zu befürchten.
Die demokratiepolitische Komponente wurde am Beispiel TIWAG deutlich: Das Tiroler Landesenergieunternehmen hatte 2001 das Kraftwerk Sellnrain-Silz um 1,5 Milliarden als „Deal des Jahres“ per CBL verleast. Als der Journalist Markus Wilhelm die geheimen Inhalte der Verträge im Internet veröffentlichte klagte die TIWAG mit einem Streitwert von 500.000 Euro und wollte Wilhelms Website sperren lasse. 2009 entschied jedoch das Oberlandesgericht Innsbruck, dass das Interesse der Öffentlichkeit wichtiger ist als die Geheimhaltung der Verträge, die Klage der TIWAG wurde abgewiesen, sie muss Wilhelm die Kosten ersetzen.
Über den eigentlichen Hintergrund solch riskanter „Erfindungen“ zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben wird freilich nicht gesprochen, nämlich die Aushungerung der öffentlichen Haushalte via Maastricht-Kriterien und Euro-Stabilitätspakt.
Leo Furtlehner ist verantwortlicher Redakteur der „Arbeit“