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Wieder zahlreiche GLB-Initiativen in der Wiener Arbeiterkammer

  • Mittwoch, 1. April 2009 @ 16:18
Wien
AK-Präsident Tumpel meinte in seiner Rede bei der 150. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer am 1. April 2009 zur Wirtschaftskrise, dass das erste Maßnahmenpaket sehr spät kam und daher noch nicht wirksam wurde. Für ein zweites Paket fordert die AK eine Ausbildungsgarantie, eine Verbesserung der Bildungskarenz, eine gesetzliche Regelung eines Übergangsgeldes für ältere arbeitslose ArbeitnehmerInnen und eine bessere Absicherung von Arbeitslosen. GLB-Arbeiterkammerrätin Beatrix Todter zeigte sich angenehm überrascht, dass die vom GLB schon seit Jahren geforderte Arbeitszeitverkürzung jetzt sogar für die FCG ein Thema ist. Trotzdem erhielt unser Antrag von den großen Fraktionen keine Zustimmung.

Der GLB brachte 15 Anträge zu den Themen AK-Mitgliedschaft, Recht auf ein Bankkonto für alle, Rechtsmittel gegen Dienstbeurteilungen, Mobbing und Bossing als strafrechtlicher Tatbestand, Leiharbeit zurückdrängen, Klares Bekenntnis zum Umlagesystem, Finanzierungsvorbehalte im Regierungsprogramm aufheben, Arbeitszeitverkürzung statt Kurzarbeit, Wertschöpfungsabgabe, Umverteilung, Begrenzung der Management-Bezüge, Kostenfreie Bestätigung für Pflegefreistellung, Aufstockung der Mittel des „Fonds Soziales Wien“, Wiedereinführung des kommunalen Wohnbaus der Stadt Wien und Vorratsdatenspeicherung ein. Die Anträge 5 und 9 wurden angenommen, die Anträge 1 und 3 abgelehnt und die restlichen Anträge zugewiesen.

Nachstehend die GLB-Anträge im Wortlaut:

Antrag 1: AK-Mitgliedschaft

Die 150. AK-Vollversammlung der AK-Wien beschließt, dass für Berufsgruppen, für die derzeit die gesetzliche Mitgliedschaft bei der Arbeiterkammer nicht besteht (z.B. Hoheitsverwaltung der Gemeinde Wien) die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft eingeführt wird.

Begründung: Da es bei der Hoheitsverwaltung der Gemeinde Wien nicht nur Exekutivbeamte gibt (z.B. Parkraumüberwachung ), sondern auch KindergärtnerInnen, KanzlistInnen, Büchereibedienstete, die Bediensteten des Stadtgartenamtes usw., sollte auch diesen und allen anderen Berufsgruppen eine Mitgliedschaft bei der AK ermöglicht werden, damit auch sie die Unterstützung durch die Arbeiterkammer in Anspruch nehmen können.

Antrag 2: Recht auf ein Bankkonto für alle

Die 150. AK-Vollversammlung der AK-Wien fordert den Rechtsanspruch auf ein Bankkonto für alle.

Begründung: Es kann nicht akzeptiert werden, dass die Banken zuerst Menschen durch leichtfertige Kreditvergabe, Zulassung fragwürdiger Bürgschaften oder windige Veranlagungen in den finanziellen Ruin treiben und ihnen dann durch Verweigerung eines Bankkontos die berufliche und gesellschaftliche Perspektive rauben. Laut Schuldnerberatung wird bereits 50.000 Menschen in Österreich von den Banken die Einrichtung eines Bankkontos verweigert. Für viele Dienstgeber ist die Kontolosigkeit von MitarbeiterInnen ein Kündigungsgrund. Ein Konto zu haben ist längst keine Privatsache mehr, sondern inzwischen gesellschaftliche Norm. In kaum einem Unternehmen ist es noch üblich, Löhne und Gehälter bar auszuzahlen. Ebenso ist ein Konto Voraussetzung für zahlreiche Verträge, etwa für Mietverträge oder Telefonanschlüsse.

Antrag 3: Rechtsmitte gegen Dienstbeurteilungen

Die 150. Vollversammlung der AK beschließt, dass für öffentlich Bedienstete die Möglichkeit geschaffen werden soll, gegen Dienstbeurteilungen Rechtsmittel ergreifen zu können z.B. in Form einer unabhängigen Schlichtungsstelle.

Begründung: Dienstbeurteilungen beeinflussen wesentlich das Einkommen der jeweiligen Bediensteten und sind daher mit amtlichen Bescheiden vergleichbar. Die österreichische Rechtsordnung sieht vor, das gemäß dem Instanzenprinzip gegen jeden Bescheid bis zur höchsten Instanz Einspruch erhoben werden kann. Dienstbeurteilungen unterliegen dem Wohlwollen der ausstellenden Personen und können im extremen Fall zu Existenzverlust führen.

Antrag 4: Mobbing und Bossing als strafrechtlicher Tatbestand

Die 150. Vollversammlung der AK beschließt, dass Mobbing und Bossing als strafrechtliche Tatbestände (analog zur vorsätzlichen Körperverletzung) strafrechtlich verfolgt werden und hierbei das Prinzip der Beweislastumkehr zum Tragen kommen. Das bedeutet, dass nicht die Gemobbten das Mobbing beweisen müssen, sondern die Mobber beweisen müssen das sie nicht gemobbt haben.

Begründung: Mobbing und Bossing führen zu psychischen Erkrankungen, die hinsichtlich ihrer Schwere und Dauer durchaus mit schwerer Körperverletzung gleichzusetzen sind.

Antrag 5: Leiharbeit zurückdrängen!

Die 150. Vollversammlung fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen für eine zeitliche Begrenzung der Leiharbeit und Überführung in reguläre Arbeitsverhältnisse zu ergreifen.

Begründung: Laut einer Studie über Leiharbeit leben 65 Prozent der zeitarbeitenden Frauen und 40 Prozent der Männer an der Armutsgrenze. Das Einkommen beträgt laut Studie der L&R Sozialforschung oft weniger als 800 Euro, nur ein Drittel der Leiharbeitenden kann von der Arbeit gut leben. LeiharbeiterInnen werden vor allem als Billigarbeitskräfte gesehen, die als erste „abgebaut“ werden.
Die Krise macht deutlich, dass es bei der seit Jahren forcierten Arbeitskräfteüberlassung nicht um den leichteren Einstieg in einen sicheren Job, sondern um die profitable Überwälzung des wirtschaftlichen Risikos auf die Schultern der Beschäftigten geht. Schon in Zeiten der Hochkonjunktur bedeutet Leiharbeit Druck auf die Stammbelegschaften; angesichts zunehmender Krisenerscheinungen werden LeiharbeiterInnen zur Manövriermasse der Unternehmen.
Trotz ZeitarbeiterInnen-Kollektivvertrag kommt es zu keiner Gleichstellung mit der Stammbelegschaft. Besonders drastisch ist dabei, dass vielfach Arbeitskräfte überhaupt nur mehr über firmeneigene Leasing-Gesellschaften angestellt werden um Lohndumping zu betreiben. In Verbindung mit anderen Formen der Prekarisierung führt Leiharbeit zu einer Zweiklassengesellschaft auf dem Arbeitsmarkt, der es entgegenzuwirken gilt.

Antrag 6: Klares Bekenntnis zum Umlagesystem!

Die 150. Vollversammlung fordert die Bundesregierung auf, sich klar für das bewährte Umlagesystem bei den Pensionen zu entscheiden, was die Einhaltung der zugesicherten Drittelfinanzierung des Staates für die Pensionen und die Rückführung der Pensionsfinanzierung vom Kapitalmarkt auf das Umlagensystem bedeutet.

Begründung: Die dramatische Entwicklung bei den Privat- und Firmenpensionen zeigt, dass die Versprechen der VerfechterInnen des sogenannten „Drei-Säulen-Modells“ und der kapitalmarktabhängigen Pensionen nicht eingelöst worden sind. Dagegen hat sich das umlagefinanzierte Pensionssystem als soziale Alternative bewährt. Deshalb sind eine Rücknahme der Pensionsgegenreformen der letzten Jahre und ein klares Bekenntnis zum Umlagesystem notwendig.

Antrag 7: Finanzierungsvorbehalte im Regierungsprogramm aufheben!

Die 150. Vollversammlung fordert die Bundesregierung auf, die Finanzierungsvorbehalte im Regierungsprogramm zu streichen, weil ein Konjunkturprogramm für alle da sein und möglichst hohe Beschäftigung zum Ziel haben muss und die Mehrheit der Bevölkerung nicht die Zeche der Finanz- und Wirtschaftskrise zahlen darf.

Begründung: Zur Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Bundesregierung umfangreiche Konjunkturprogramme beschlossen. Dabei stehen jedoch Milliardensummen für die Banken und Steuererleichterungen für die großen Konzerne im Vordergrund. Alle sozialen Maßnahmen, welche die Mehrheit der Bevölkerung betreffen, sind weit geringer dotiert.
Dazu kommt noch, dass zahlreiche positive Vorhaben im Regierungsprogramm unter einen Finanzierungsvorbehalt gestellt wurden, also gar nicht sicher ist, dass diese Vorhaben überhaupt verwirklicht werden. Das durch die Milliardenpakete des Bundes sprunghaft ansteigende Budgetdefizit könnte dazu führen, dass die Regierung bei sozialen Verbesserungen auf die Bremse steigt. Eine Budgetpolitik im Interesse der Mehrheit der Bevölkerung wäre vor diesem Hintergrund nicht möglich. Das bedeutet in sozialer Hinsicht aber mehr Armut, weniger soziale Sicherheit, erschwerten Zugang zur Bildung, die Umverteilung von unten nach oben würde weitergehen.

Antrag 8: Arbeitszeitverkürzung statt Kurzarbeit

Die 150. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer tritt für eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich als soziale Alternative zu Kurzarbeit und wachsender Prekarisierung ein.

Begründung: Die Zahl der Unternehmen mit Kurzarbeit wird ständig größer. Bereits 27.000 Beschäftigte sind von Kurzarbeit betroffen. Auch wenn diese durch Unterstützung von Land und AMS mit Weiterbildungsmaßnahmen verbunden ist, bedeutet Kurzarbeit für die Betroffenen einen deutlich spürbaren Einkommensverlust. Die Unternehmen versuchen jetzt mit dem Vehikel Kurzarbeit reguläre Beschäftigungsverhältnisse auszuhebeln und die Prekarisierung auch für bislang klassische „Normalarbeitsverhältnisse“ auszuweiten, indem sie die Beschäftigungsgarantie nach Ende der Kurzarbeit abschaffen wollen.
Es ist widersinnig, dass in den letzten Jahren die Arbeitszeit durch die EU-Richtlinie und österreichische Gesetze immer weiter ausgedehnt wurde und allein die Zahl der jährlich geleisteten Überstunden umgerechnet etwa 180.000 Vollzeit-Arbeitsplätzen entspricht, auf der Kehrseite bei Auftragsmangel dann Kurzarbeit mit entsprechenden Lohnverlusten verordnet wird und seit Jahren die Zahl der prekarisierten Arbeitsverhältnisse durch geringfügige Beschäftigung, Teilzeitarbeit, Leiharbeit usw. ständig steigt.
Im Kern wollen die Unternehmen mit diesem Instrumentarium die Lohnkosten drücken um die Profite zu sichern bzw. zu steigern. Während die Lohnabhängigen durch Kurzarbeit und Verlust von Arbeitsplätzen die nicht von ihnen verursachte Krise ausbaden sollen, gilt Profitgarantie für die AktionärInnen als oberstes Gebot. So steigerten die 20 führenden ATX-Unternehmen 2008 ihren Gewinn um 24 Prozent. Namhafte Konzerne wie voestalpine, Telekom, Post oder Wiener Städtische kündigen auch für heuer ihren AktionärInnen Gewinne in ähnlicher Größenordnung an.
Statt die teilweise enormen Profite am Finanzmarkt zu verspekulieren oder in steuerbegünstigte Milliardenvermögen anzuhäufen soll eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung ohne Einkommensverlust zur Sicherung der Arbeitsplätze durchgesetzt werden. Gemessen an der enorm gestiegenen Produktivität wäre heute schon längst eine 30-Stundenwoche möglich.

Antrag 9: Wertschöpfungsabgabe

Die 150. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert die rasche Einführung einer Wertschöpfungsabgabe zur langfristigen Sicherstellung der Finanzierung des Sozialsystems.

Begründung: Durch Kurzarbeit, steigende Arbeitslosenzahlen, wachsende Teilzeitbeschäftigung, Scheinselbständigkeit und immer mehr prekäre Arbeitsverhältnisse bricht die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung zunehmend weg. Als Folge davon ertönen die Forderung nach Sparmaßnahmen bei Krankenkassen und Pensionen und der Ruf nach immer mehr Eigenvorsorge.
Mit dem Argument, dass die Pensionen nicht mehr finanzierbar sind wurden die Firmenpensionen auf den Kapitalmarkt verlagert, ebenso die „Abfertigung neu“ und ebenso die private Vorsorge als „dritte Säule“. Mit der Krise ist freilich die Pensionsfinanzierung über den Kapitalmarkt gescheitert. Die Pensionskassen schreiben ein Minus nach dem anderen, zigtausende Versicherte erleiden Verluste.
Dem vorsichtigen Vorstoß von Gesundheitsminister Stöger für eine Wertschöpfungsabgabe wurde leider von Sozialminister Hundstorfer mit Verweis auf das Koalitionsabkommen eine Absage erteilt. Dabei hat schon in den 80er Jahren der damalige Sozialminister Dallinger diese Überlegung forciert.
Neben einer aktiven Lohnpolitik der Gewerkschaften mit Abgeltung sowohl der Inflation als auch des Produktivitätszuwachses zur Erhöhung der Finanzierungsgrundlage ist die Bemessung der Unternehmensbeiträge zur Sozialversicherung nach der gesamten Wertschöpfung anstatt wie derzeit nur nach der reinen Lohnsumme immer dringlicher.
Vom derzeitigen System profitieren Konzerne und Großunternehmen, die durch Rationalisierungsmaßnahmen Personal abbauen und dadurch auch ihre Beiträge zur Finanzierung des Sozialsystems reduzieren. Hingegen müssten alle personalintensiven Klein- und Mittelbetriebe an einer Umstellung der Bemessung interessiert sein.

Antrag 10: Umverteilung

Die 150. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer verlangt unverzüglich wirksame Maßnahmen zur Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums, um der wachsenden Tendenz der Verarmung entgegenzuwirken; insbesondere ist dazu eine deutlich höhere Besteuerung von Kapital und Vermögen erforderlich.

Begründung: Laut dem kürzlich veröffentlichten 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Österreichischen Gesellschaft für Politikberatung und Politikentwicklung (ÖGPP) ist die Zahl der armutsgefährdeten mit über einer Million Menschen – das sind rund 13 Prozent der Bevölkerung – anhaltend hoch. Die Zahl von bis zu zwei Millionen Menschen die zunehmend Probleme haben mit ihrem Einkommen auszukommen und ihr tägliches Leben zu finanzieren zeigt jedoch die zerstörerischen Auswirkungen der wachsenden Prekarisierung.
Die Kehrseite dieser Entwicklung ist eine seit 2004 um 52 Prozent auf 570.500 gestiegenen Zahl der Erwerbstätigen mit hohem Einkommen, rund 700.000 Menschen in Haushalten mit hohem Einkommen und die um 17 Prozent gestiegene Zahl der 77.700 Superreichen (mit einem Vermögen von mehr als einer Million Dollar). Für sich spricht auch das Wachstum der Zahl der vom damaligen SPÖ-Finanzminister Lacina geschaffenen steuerschonenden Privatstiftungen (in welchen geschätzte 80 Milliarden Euro veranlagt sind) um 28 Prozent auf mittlerweile 3.200.
Ausdruck einer wachsenden sozialen Polarisierung ist auch, dass das unterste Einkommensdrittel in den letzten zehn Jahren nur um neun Prozent, das oberste hingegen um über 40 Prozent gewachsen ist, nur mehr 57 Prozent der Unselbständigen in „Normalarbeitsverhältnissen“ beschäftigt sind und 230.000 „working poor“ trotz Vollzeitarbeit als arm gelten. Laut dem Bericht stagniert die Sozialquote bei 29 Prozent, ohne Sozialleistungen wären in Österreich 43 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet.
Kritisiert wird in dem Bericht auch, dass die Besteuerung der Erwerbsarbeit und Einkommensverwendung (plus sieben Milliarden Euro) weitaus stärker ist als jene auf Vermögen bzw. Vermögenseinkommen (Zuwachs 200 Millionen Euro). Die Kritik, dass Österreich zum Steuerparadies für Kapital und Vermögen verkommen ist, wird damit bestätigt. Die Fakten sind eindeutig, die Schlussfolgerungen werden allerdings von der auf den neoliberalen Kurs eingeschworenen etablierten Politik verweigert. Eine wirksame Umverteilung nach dem Grundsatz „Es ist genug für alle da“ ist daher gerade angesichts der jetzt immer deutlicher werden Auswirkungen der globalen Krise ein Gebot der Stunde.

Antrag 11: Begrenzung der Management-Bezüge

Die 150. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert eine strikte Begrenzung aller Management-Bezüge. Soweit Unternehmen nicht von sich aus eine Begrenzung der Bezüge des Managements durchführen, muss der Staat alle über dem Limit liegenden Einkommensbestandteile in voller Höhe wegsteuern. Als ein erster Schritt müssen die steuerlich begünstigten Stock-Options (Bezug von Firmenaktionen zu Sonderkonditionen) und gewinnabhängigen Prämien für ManagerInnen abgeschafft werden.

Begründung: Immer deutlicher zeichnet sich ab, dass die Auswirkungen der Krise auf Kosten der SteuerzahlerInnen finanziert werden soll, während AktionärInnen weiterhin satte Dividenden beziehen und sogar ManagerInnen, die Milliardenpleiten bauen, mit Millionengagen abgefertigt werden.
Der Bezug des Bundespräsidenten – aktuell rund 320.000 Euro brutto im Jahr – müsste auch das Limit für ManagerInnen sein, egal ob das jeweilige Unternehmen Staatshilfe in Anspruch nimmt oder nicht. Das wäre ein Ansatz für eine längst fällige allgemeine Umverteilung und würde zudem die gerade mit der enormen Privilegierung verbundenen exzessiven Auswüchse, die zum Desaster am Kapitalmarkt geführt haben, einbremsen.
Für mit Kurzarbeit, Lohnverzicht oder Kündigung als Krisenopfer abgestraften ArbeiterInnen und Angestellten ist es ein Hohn, wenn das Berufsbild „Unfähiger Manager“ zunehmend als gesellschaftliche Norm gilt und laut Arbeiterkammer etwa die Vorstände der ATX-Unternehmen das 48-fache ihrer Belegschaft verdienen. Ein Negativbeispiel dafür ist die AUA, wo der geschasste Vorstandschef Walter Ötsch das Unternehmen in den Graben gefahren hat, aber auf Erfüllung seines Vertrages mit entsprechenden Abfertigungen beharrt. Ein anderes Beispiel sind die Manager der Constantia-Privatbank Norbert Gertner, Karl Arco und Karl Petrikovics, die jetzt mit 30 Millionen Euro abgefertigt werden sollen. Gagen wie von Erste-Boss Andreas Treichl (4,4 Millionen Euro), Voest-Chef Wolfgang Eder (1,4 Millionen Euro) oder ÖIAG-Chef Peter Michaelis (674.000 Euro) sind in Zeiten wie diesen eine sozialpolitische Provokation ersten Ranges.

Antrag 12: Kostenfreie Bestätigung für Pflegefreistellung!

Die 150. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert kostenlose Arztbestätigung für Pflegefreistellung.

Begründung: Die meisten Unternehmen haben für die Pflegefreistellung schon eigene Formulare. Der Arzt muss daher nur noch den Stempel und das Datum einsetzen. Der Zeitaufwand ist so minimal, dass eine Gebühr nicht gerechtfertigt ist.

Antrag 13: Aufstockung der Mittel des „Fonds Soziales Wien“

Die 150. Vollversammlung begrüßt die Einführung des Gratiskindergartens in Wien und geht davon aus, dass dies nicht zu Lasten anderer sozialer Bereiche der Stadt geht. Aufgrund der nicht zuletzt durch die Finanzkrise bedingte Zunahme sozialer Probleme, u.a. durch den Verlust von Arbeitsplätzen, fordert die Vollversammlung eine Aufstockung der Mittel des „Fonds Soziales Wien“ durch die Stadt.

Begründung: Die Ausgliederung sozialer Verantwortung der Stadt in den „Fonds Soziales Wien“ ist nach wie vor bedauerlich, langfristig soll diese Verantwortung wieder direkt durch die Stadt getragen werden. Die Zunahme sozialer Probleme ist aber evident – daher sollen wenigstens die Mittel des „FSW“ aufgestockt werden.

Antrag 14: Wiedereinführung des kommunalen Wohnbaus der Stadt Wien

Die 150. Vollversammlung fordert von der Stadt Wien die Wiedereinführung des kommunalen Wohnbaus durch die Stadt und damit den Bau von leistbaren Gemeindewohnungen.

Begründung: Von der Finanzkrise sind sowohl die Menschen als auch die Bauwirtschaft betroffen. Immer mehr verlieren ihren Arbeitsplatz – immer mehr können sich teures Wohnen nicht mehr leisten. Die Wiedereinführung des kommunalen Wohnbaus sichert so einerseits Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft und trägt andererseits dazu bei, günstigen Wohnraum zu schaffen.

Antrag 15: Vorratsdatenspeicherung

Die 150. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer lehnt die geplante Vorratsdatenspeicherung aus grundsätzlichen Erwägungen als Verstoß gegen demokratische Grundrechte ab.

Begründung: Unter dem Schlagwort „Vorratsdatenspeicherung“ sollen in Zukunft alle per Telefon, SMS oder eMail zustande gekommenen Kommunikationsverbindungen verdachtsunabhängig mindestens sechs Monate lang auf Vorrat gespeichert werden. Es soll damit möglich sein, auch nachträglich die Kontakte einer Person oder eines Unternehmens zu analysieren und offen zu legen. Begründet wird diese auf eine EU-Richtlinie von 2006 gestützte und mit hohen Kosten verbundene Maßnahme mit der Bekämpfung von „Terrorismus“ oder „organisierter Kriminalität“.
Der EU-Gerichtshof hat in einer Entscheidung über eine Klage der Republik Irland diese Richtlinie bestätigt. Infrastrukturministerin Bures hat einen Gesetzesentwurf angekündigt. Bei Verwirklichung könnte die Polizei ohne richterliche Kontrolle bei selbst definierter „Gefahr im Verzug“ über das im Dezember 2007 novellierte Sicherheitspolizeigesetz auf die gespeicherten Daten zugreifen.
Artikel 10a des Staatsgrundgesetzes garantiert jedoch das Recht auf unbeobachtete elektronische Kommunikation (Kommunikationsgeheimnis), das auch das Recht umfasst, unbeobachtet seinen Kommunikationspartner auswählen zu dürfen. Eine offene, demokratische Gesellschaft lebt davon, dass Menschen unbeobachtet, unkommentiert und unzensuriert Ideen und Meinungen austauschen.