Arbeiterkammer muss für gesetzlichen Mindestlohn tätig werden
- Mittwoch, 4. März 2009 @ 10:05
Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von zehn Euro pro Stunde sieht die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) als eine zentrale Maßnahme um der enormen Differenz zwischen Männer- und Frauenverdiensten entgegenzuwirken. Im Zusammenhang mit dem Internationalen Frauentag am 8. März fordert daher GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger, die auch GLB-Spitzenkandidatin bei der Arbeiterkammerwahl in Oberösterreich ist, die Arbeiterkammer auf, ihre Möglichkeit zur Gesetzesinitiative zu nutzen und für einen gesetzlichen Mindestlohn aktiv zu werden. Laut dem jüngsten EU-Ranking liegt Österreich mit einem Einkommensunterschied von 25,5 Prozent an vorletzter Stelle der 27 EU-Länder, nur Estland hat mit 30,3 Prozent eine noch größere Differenz, am geringsten ist der Unterschied in Italien mit 4,4 Prozent. Laut EU-Kommissar Vladimir Spidla (CZ) sind junge Frauen heute im EU-Schnitt besser qualifiziert als Männer, 60 Prozent der UniversitätsabgängerInnen sind Frauen und laut einer französischen Studie haben Unternehmen mit Frauen in Schlüsselfunktionen bislang die Krise besser bewältigt als solche wo nur Männer an den Schalthebeln sitzen.
Ein besonderes Negativbeispiel für die Lohnschere ist Oberösterreich, wo der Bezirk Steyr mit einer enormen Konzentration der Fahrzeugindustrie bundesweit Spitzenreiter bei Männerverdiensten mit durchschnittlich 3.225 Euro brutto, der Bezirk Freistadt hingegen österreichweit Schlusslicht bei den Fraueneinkommen von 1.245 Euro ist.
Der von der Regierung und den Sozialpartnern angepeilte Mindestlohn von tausend Euro ist völlig unzureichend, das bedeutet nämlich magere 5,95 Euro brutto pro Stunde bzw. gerade 820 Euro netto im Monat und liegt damit sogar unter der offiziellen Armutsgrenze von 900 Euro. Österreich bleibt damit weit hinter vergleichbaren EU-Ländern mit gesetzlichen Mindestlöhnen wie Luxemburg (9,08 Euro pro Stunde), Irland (8,30), Frankreich (8,27), den Niederlanden (8,13), Großbritannien (7,96) und Belgien (7,93) zurück: „An einem gesetzlichen Mindestlohn führt angesichts der defensiven Lohnpolitik des ÖGB und der massiven Benachteiligung der Frauen bei den Einkommen kein Weg vorbei“, meint Antlanger.
Der GLB lässt auch das Argument der Regierung, wonach der enorme Einkommensunterschied aus dem hohen Ausmaß von Teilzeitarbeit resultiert nicht gelten, weil daraus nur gefolgert werden kann, dass die Bedingungen für eine Vollzeitarbeit von Frauen – etwa durch eine flächendeckende kostenlose Kinderbetreuung – verbessert werden müssen und eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich – als Konsequenz auf enorme Überstunden vorwiegend bei Männern einerseits und zunehmende Kurzarbeit bzw. Teilzeitarbeit vorwiegend bei Frauen andererseits – dringend notwendig ist.
Laut Rechnungshof sind 39 Prozent der berufstätigen Frauen, jedoch nur vier Prozent der Männer, teilzeitbeschäftigt, 89 Prozent aller geringfügig Beschäftigten sind weiblich – vor allem auch weil nur für zwölf Prozent der Kinder bis zu drei Jahren ein Krippenplatz bzw. nur für 68 Prozent der drei- bis sechsjährigen ein Kindergartenplatz zur Verfügung steht. 234.000 Frauen sind von akuter Armut betroffen und müssen mit weniger als 900 Euro monatlich leben.
Ein besonderes Negativbeispiel für die Lohnschere ist Oberösterreich, wo der Bezirk Steyr mit einer enormen Konzentration der Fahrzeugindustrie bundesweit Spitzenreiter bei Männerverdiensten mit durchschnittlich 3.225 Euro brutto, der Bezirk Freistadt hingegen österreichweit Schlusslicht bei den Fraueneinkommen von 1.245 Euro ist.
Der von der Regierung und den Sozialpartnern angepeilte Mindestlohn von tausend Euro ist völlig unzureichend, das bedeutet nämlich magere 5,95 Euro brutto pro Stunde bzw. gerade 820 Euro netto im Monat und liegt damit sogar unter der offiziellen Armutsgrenze von 900 Euro. Österreich bleibt damit weit hinter vergleichbaren EU-Ländern mit gesetzlichen Mindestlöhnen wie Luxemburg (9,08 Euro pro Stunde), Irland (8,30), Frankreich (8,27), den Niederlanden (8,13), Großbritannien (7,96) und Belgien (7,93) zurück: „An einem gesetzlichen Mindestlohn führt angesichts der defensiven Lohnpolitik des ÖGB und der massiven Benachteiligung der Frauen bei den Einkommen kein Weg vorbei“, meint Antlanger.
Der GLB lässt auch das Argument der Regierung, wonach der enorme Einkommensunterschied aus dem hohen Ausmaß von Teilzeitarbeit resultiert nicht gelten, weil daraus nur gefolgert werden kann, dass die Bedingungen für eine Vollzeitarbeit von Frauen – etwa durch eine flächendeckende kostenlose Kinderbetreuung – verbessert werden müssen und eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich – als Konsequenz auf enorme Überstunden vorwiegend bei Männern einerseits und zunehmende Kurzarbeit bzw. Teilzeitarbeit vorwiegend bei Frauen andererseits – dringend notwendig ist.
Laut Rechnungshof sind 39 Prozent der berufstätigen Frauen, jedoch nur vier Prozent der Männer, teilzeitbeschäftigt, 89 Prozent aller geringfügig Beschäftigten sind weiblich – vor allem auch weil nur für zwölf Prozent der Kinder bis zu drei Jahren ein Krippenplatz bzw. nur für 68 Prozent der drei- bis sechsjährigen ein Kindergartenplatz zur Verfügung steht. 234.000 Frauen sind von akuter Armut betroffen und müssen mit weniger als 900 Euro monatlich leben.