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Offenlegung der Bezüge der AK-Spitze notwendig

  • Montag, 23. Februar 2009 @ 15:13
OÖ Für die Offenlegung aller Bezüge der oberösterreichischen Arbeiterkammer-Spitze und die Beseitigung von Wildwuchs im Zusammenhang mit Multifunktionen tritt die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) im Wahlkampf für die Arbeiterkammerwahl ein. Die eigentlich politisch maßgebliche Instanz der Arbeiterkammer ist bekanntlich nicht die Vollversammlung, sondern der Vorstand und das Präsidium. Laut Regulativ arbeiten die KammerrätInnen ehrenamtlich, sehr gut dotiert sind hingegen Präsidium und Vorstand: Der AK-Präsident erhält 10.608 Euro brutto (14-mal), die VizepräsidentInnen 2.652 Euro, die Vorstandsmitglieder 1.061 Euro (jeweils 12-mal). Bestverdiener ist der AK-Direktor mit 12.087 Euro, seine Stellvertreter erhalten 9.670 Euro (jeweils 14-mal).

Während die AK-Bezüge im Gefolge der durch die Privilegien des steirischen AK-Präsidenten Rechberger in den 90er Jahren ausgelösten AK-Krise klar geregelt wurden, gibt es bei den Zusatzverdiensten so manchen Wildwuchs, wie einige Beispiele zeigen: So ist AK-Vizepräsident Hans-Karl Schaller (FSG) freigestellter Konzernbetriebsratsvorsitzender und Aufsichtsratsmitglied der voestalpine, Linzer Gemeinderat, Landesvorsitzender der Metall-Gewerkschaft und soll im Herbst auch noch Landtagsabgeordneter werden.

Vizepräsident Helmut Feilmair (FCG) ist nicht nur freigestellter BRV der Raiffeisen-Landesbank, sondern auch Vizebürgermeister von Leonfelden. AK-Vorstandsmitglied Erich Gumpelmaier ist neben seiner Funktion als ÖGB-Landessekretär zusätzlich als Bundesrat tätig. AK-Direktor Josef Peischer kassiert als Aufsichtsrat der voestalpine aus dem mit 500.000 Euro dotierten Gagentopf, sein Stellvertreter Manfred Polzer als Aufsichtsrat in der Energie AG.

Mit seiner Äußerung „...jeden Tag 17, 18 Stunden unterwegs, kein Betriebsrat kriegt Überstunden“ machte AK-Vizepräsident Schaller anlässlich der Debatte um die Anschaffung eines neuen Dienstwagens für den voestalpine-Angestellten-BRV Handlungsbedarf zum Abbau von Multifunktionen und damit verbundene Privilegien in der Arbeiterkammer deutlich. Nach Auffassung des GLB sollten AK-FunktionärInnen neben ihrer Betriebsrats- oder Gewerkschaftsfunktion grundsätzlich keine zusätzlichen bezahlten Funktionen ausüben.