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Alte Armutsfalle im neuen Outfit

  • Montag, 23. Februar 2009 @ 13:46
OÖ Von Karin Antlanger

Dass die Armut weiblich ist, ist nichts Neues. Und dass Eltern pro Kind bis zu dessen Volljährigkeit etwa die Kosten eines Einfamilienhauses aufwenden müssen, um dem Nachwuchs eine gute Schulbildung und alles Drumherum zu ermöglichen, ist auch nichts Neues. Ebenso wie die Tatsache, dass es im Regelfall noch immer die Frauen sind, die länger bei den Kindern zu Hause bleiben – egal aus welchen Motiven. Und der Staat tut alles dazu, um es den Frauen leicht zu machen, zu Hause zu bleiben, nach den Kinderkarenzzeiten weniger Stunden pro Woche zu arbeiten (Elternteilzeit) und in weiterer Konsequenz später einmal eine Minipension knapp an oder unter der Armutsgrenze zu beziehen. Diejenigen, die jahrelang die übrig bleibenden Stunden derjenigen bekommen, die eine Elternteilzeitvereinbarung haben, hat man dann pensionstechnisch gesehen gleich „mit erledigt“: auch sie bekommen nur eine Fuzzipension, weil sie ja jahrelang nur Teilzeit gearbeitet haben – zwar nicht freiwillig, aber eben nur Teilzeit.

Auch das Argument mit der privaten Pensionsvorsorge zieht heute nicht mehr, da im Zuge der internationalen Banken- und Börsenskandale diese auf Spekulation basierenden sogenannten „3. Standbeine“ schön langsam den Bach runtergehen.

Die letzte schwarz-blaue Pensionsreform* hat uns alle sozusagen um fünf Jahre jünger gemacht. Länger arbeiten und ein 40jähriger Durchrechnungszeitraum bei gleichzeitig immer weniger Arbeitsplätzen und sinkendem Lohnniveau – da freut sich der Finanzminister, wenn die staatlichen Beiträge zur ASVG-Pension auf Perspektive niedriger werden. Und selbst die Gewerkschaften haben dem nicht viel entgegen zu setzen, da sie doch immer für Elternteilzeit & Co. plädiert haben.

Von einer drastischen allgemeinen Arbeitszeitverkürzung auf 35 bzw. 30 Stunden pro Woche bei vollem Lohn haben sie sich schon längst verabschiedet. Und somit haben sie sich in Wahrheit auch vom Grundanliegen jeglicher Gewerkschaftspolitik verabschiedet: nämlich von einer Umverteilung von Arbeit und Einkommen im Sinne von Herstellung von gesellschaftlicher Verteilungsgerechtigkeit.

* Dafür darf Ex-Kanzler Schüssel seit November eine Politikerpension in der Höhe von € 11.100,-- monatlich beziehen, obwohl er selbst auch noch längst nicht 65 Jahre alt ist.