Harte Arbeit – Karger Lohn
- Dienstag, 10. Februar 2009 @ 08:13
Von Franz Grün
Die einen besuchen sie regelmäßig, für andere ist der Besuch ihres Friseurs zum Kult geworden. Sie sind nicht nur perfekte Stylisten sondern Berater fürs äußerliche Auftreten und oftmals gute Zuhörer für Probleme ihrer KundInnen. Man sollte meinen, dass diese DienstleisterInnen auch dementsprechend entlohnt werden – ein Blick auf den Kollektivvertrag belehrt uns eines Besseren. Für viele Jugendliche ist die Lehre als FriseurIn oder auch HairstylistIn der absolute Traum. Also bewirbt man sich schon mal für eine Schnupperlehre bei einem Hairstudio. Dort kann es im optimalen dazu kommen das der Chef oder eine der gut ausgebildeten FriseurInnen sich wirklich über einen längeren Zeitraum mit dem Schnupperlehrling beschäftigen kann. Meist befinden sie sich aber in einem permanenten Stress und der Jugendliche ist sich selbst überlassen. Und manchmal kommt es sicherlich auch vor das sie zum Auffegen und Auswaschen von benutzten Materialien verwendet werden. Und wieder andere verwenden die Schnupperlehre um von der Schule wegzukommen.
Hat es ein Jugendlicher geschafft bei einem der ausbildenden Hairstudios unterzukommen (es gibt bei weitem mehr BewerberInnen als Ausbildungsstellen) muss sich der Lehrling auf eine harte Zeit gefasst machen. Bis er erstmals an einem Kunden die Schere ausprobieren darf erwartet ihn ein steiniger Weg. Zusammenkehren, Auswaschen der benutzten Materialien und Haare waschen prägen den Beginn der Lehre. Zusätzlich werden die ersten Schritte an einer Perücke geübt. Der Umgang mit chemischen Stoffen bringt bei den meisten noch zusätzliche Probleme mit sich. Offene Hände und Entzündungen sind keine Seltenheit und führen nicht selten zum gesundheitsbedingten Abbruch der Lehre. Erst viel später kommt man zum Haarfärben und Schneiden. Die Entlohnung der Lehrlinge befindet sich am untersten Niveau.
Die Lehrlingsentschädigung beträgt im ersten Lehrjahr 342 Euro, im zweiten 434 Euro, im dritten 599 Euro und im vierten Lehrjahr 665 Euro. Hievon wird noch die Sozialversicherung abgezogen und für fiktives Trinkgeld ist auch die Sozialversicherung fällig. Gutes Handwerkszeug wird nicht immer vom Lehrherrn zur Verfügung gestellt. Im Vergleich dazu bekommen Lehrlinge im Eisen- und Metallverarbeitenden Gewerbe im ersten Lehrjahr 477,71 Euro, im zweiten 640,57 Euro, im dritten 861,87 Euro und im vierten Lehrjahr 1.157,86 Euro.
Bei den FriseurInnen gibt es noch eine Entlohnung während der dreimonatigen Behaltefrist nach Abschluss der Lehre. Diese beträgt bei dreijähriger Lehre 820 Euro und bei Abschluss einer vierjährigen Lehre 920 Euro. Den Kollektivvertragsverhandlern der Gewerkschaft vida ist es heuer erstmals gelungen einen kollektivvertraglichen Mindestlohn von eintausend Euro (brutto) für FriseurInnen während der Behaltefrist zu erreichen. Dies bedeutet dann einen Nettolohn von rund 840 Euro welcher deutlich unter der Armutsgrenze in Österreich liegt.
Hat man dann endlich die Lehrzeit und die Behaltefrist hinter sich gebracht und arbeitet als FriseurIn kann man mit einem Einkommen von brutto 1.108 Euro im ersten Jahr und 1.408 Euro ab dem sechsten Jahr der Berufstätigkeit rechnen. Es ist sicherlich ein schöner Job und man kann manchmal die eigene Kreativität ausleben aber er ist schlichtweg unterbezahlt.
Franz Grün ist Bundessekretär des Gewerkschaftlichen Linksblock im ÖGBvida
Die einen besuchen sie regelmäßig, für andere ist der Besuch ihres Friseurs zum Kult geworden. Sie sind nicht nur perfekte Stylisten sondern Berater fürs äußerliche Auftreten und oftmals gute Zuhörer für Probleme ihrer KundInnen. Man sollte meinen, dass diese DienstleisterInnen auch dementsprechend entlohnt werden – ein Blick auf den Kollektivvertrag belehrt uns eines Besseren. Für viele Jugendliche ist die Lehre als FriseurIn oder auch HairstylistIn der absolute Traum. Also bewirbt man sich schon mal für eine Schnupperlehre bei einem Hairstudio. Dort kann es im optimalen dazu kommen das der Chef oder eine der gut ausgebildeten FriseurInnen sich wirklich über einen längeren Zeitraum mit dem Schnupperlehrling beschäftigen kann. Meist befinden sie sich aber in einem permanenten Stress und der Jugendliche ist sich selbst überlassen. Und manchmal kommt es sicherlich auch vor das sie zum Auffegen und Auswaschen von benutzten Materialien verwendet werden. Und wieder andere verwenden die Schnupperlehre um von der Schule wegzukommen.
Hat es ein Jugendlicher geschafft bei einem der ausbildenden Hairstudios unterzukommen (es gibt bei weitem mehr BewerberInnen als Ausbildungsstellen) muss sich der Lehrling auf eine harte Zeit gefasst machen. Bis er erstmals an einem Kunden die Schere ausprobieren darf erwartet ihn ein steiniger Weg. Zusammenkehren, Auswaschen der benutzten Materialien und Haare waschen prägen den Beginn der Lehre. Zusätzlich werden die ersten Schritte an einer Perücke geübt. Der Umgang mit chemischen Stoffen bringt bei den meisten noch zusätzliche Probleme mit sich. Offene Hände und Entzündungen sind keine Seltenheit und führen nicht selten zum gesundheitsbedingten Abbruch der Lehre. Erst viel später kommt man zum Haarfärben und Schneiden. Die Entlohnung der Lehrlinge befindet sich am untersten Niveau.
Die Lehrlingsentschädigung beträgt im ersten Lehrjahr 342 Euro, im zweiten 434 Euro, im dritten 599 Euro und im vierten Lehrjahr 665 Euro. Hievon wird noch die Sozialversicherung abgezogen und für fiktives Trinkgeld ist auch die Sozialversicherung fällig. Gutes Handwerkszeug wird nicht immer vom Lehrherrn zur Verfügung gestellt. Im Vergleich dazu bekommen Lehrlinge im Eisen- und Metallverarbeitenden Gewerbe im ersten Lehrjahr 477,71 Euro, im zweiten 640,57 Euro, im dritten 861,87 Euro und im vierten Lehrjahr 1.157,86 Euro.
Bei den FriseurInnen gibt es noch eine Entlohnung während der dreimonatigen Behaltefrist nach Abschluss der Lehre. Diese beträgt bei dreijähriger Lehre 820 Euro und bei Abschluss einer vierjährigen Lehre 920 Euro. Den Kollektivvertragsverhandlern der Gewerkschaft vida ist es heuer erstmals gelungen einen kollektivvertraglichen Mindestlohn von eintausend Euro (brutto) für FriseurInnen während der Behaltefrist zu erreichen. Dies bedeutet dann einen Nettolohn von rund 840 Euro welcher deutlich unter der Armutsgrenze in Österreich liegt.
Hat man dann endlich die Lehrzeit und die Behaltefrist hinter sich gebracht und arbeitet als FriseurIn kann man mit einem Einkommen von brutto 1.108 Euro im ersten Jahr und 1.408 Euro ab dem sechsten Jahr der Berufstätigkeit rechnen. Es ist sicherlich ein schöner Job und man kann manchmal die eigene Kreativität ausleben aber er ist schlichtweg unterbezahlt.
Franz Grün ist Bundessekretär des Gewerkschaftlichen Linksblock im ÖGBvida