Für frischen Wind in der AK
- Freitag, 6. Februar 2009 @ 17:33
Eigentlich könnten die Arbeiterkammern viel bewegen - das Gesetz sichert Mitsprachemöglichkeiten bei Gesetzesinitiativen zu und in Zusammenarbeit mit dem ÖGB gibt es auch große Möglichkeiten für eine konsequente Interessenvertretung der Lohnabhängigen und der Arbeitslosen. Passiert ist aber in den letzten Jahren wenig, meint Robert Hobek, Spitzenkandidat des GLB bei der Arbeiterkammerwahl 2009 in Wien. Hobek fordert „eine Abgehen von der Sozialpartnerschafts-Logik“ und konsequentes Eintreten für die Rechte der Erwerbstätigen und der Arbeitslosen. Im GLB-Wahlprogramm werden u.a. die Einführung der 30-Stundenwoche für alle bei vollem Lohn, die Reduzierung der Öffnungszeiten im Handel, eine offensive Lohnpolitik mit Abgeltung von Teuerung und des Produktivitätszuwachses und ein Brutto-Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde gefordert. Wichtig ist Hobek zudem die Verteidigung kommunalen und öffentlichen Eigentums.
„Seit die SP wieder in der Regierung ist macht sich auch in der AK die alte Haltung breit, dass sich die AK nicht mit der Regierung anzulegen habe. Doch die Regierung ist verantwortlich für die skandalöse Situation - ein Prozent der Bevölkerung verfügt über ein Drittel des gesamten Vermögens in Österreich. Und während die Lohnabhängigen immer mehr für das Staats-Budget aufbringen, bleiben die Superreichen ungeschoren. Wir vom GLB stehen für die Wiedereinführung der Vermögens-, Erbschafts- und Kapitalverkehrssteuer, die Anhebung des Spitzensteuersatzes für große Einkommen und für die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe. Frischen Wind in der AK wird es nur durch die Stärkung konsequent linker oppositioneller Positionen geben - dafür braucht es aber einen starken GLB“, so Hobek.
Info & Aufruf zur Unterstützung der Kandidatur
Bei der alle fünf Jahre stattfindenden Arbeiterkammerwahl wird in jedem der neun Bundesländer eine Vollversammlung gewählt. Diese hat in Wien 180 Mitglieder.
Damit eine Liste aber überhaupt am Wahlzettel steht, müssen zuvor Unterschriften gesammelt werden.
Unterschreiben kann, wer wahlberechtigt ist. Wahlberechtigt sind ohne Unterschied der Staatszugehörigkeit alle am Stichtag in einem AK-Umlagepflichtigen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten mit einem Mindestalter von 15 Jahren.
In der Hoheitsverwaltung (Bundes- und Landes- und Gemeindebedienstete, LehrerInnen, Polizei, Justiz) Beschäftigte sind nicht wahlberechtigt (jedoch sind Beschäftigte in Spitälern, Verkehrsbetrieben oder Seniorenheimen wahlberechtigt).
Weiters sind auch freie DienstnehmerInnen, Arbeitslose (bis zu 52 Wochen, wenn in AMS-geförderten Maßnahmen wie Stiftung auch länger arbeitslos), geringfügige Beschäftigte und Karenzierte wahlberechtigt.
Das Formular für die Unterstützung des GLB als Download http://www.glb.at/images/ueakwien.pdf
Formulare ausdrucken, ausfüllen und zurück senden an GLB, Hugogasse 8, 1110 Wien
„Seit die SP wieder in der Regierung ist macht sich auch in der AK die alte Haltung breit, dass sich die AK nicht mit der Regierung anzulegen habe. Doch die Regierung ist verantwortlich für die skandalöse Situation - ein Prozent der Bevölkerung verfügt über ein Drittel des gesamten Vermögens in Österreich. Und während die Lohnabhängigen immer mehr für das Staats-Budget aufbringen, bleiben die Superreichen ungeschoren. Wir vom GLB stehen für die Wiedereinführung der Vermögens-, Erbschafts- und Kapitalverkehrssteuer, die Anhebung des Spitzensteuersatzes für große Einkommen und für die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe. Frischen Wind in der AK wird es nur durch die Stärkung konsequent linker oppositioneller Positionen geben - dafür braucht es aber einen starken GLB“, so Hobek.
Info & Aufruf zur Unterstützung der Kandidatur
Bei der alle fünf Jahre stattfindenden Arbeiterkammerwahl wird in jedem der neun Bundesländer eine Vollversammlung gewählt. Diese hat in Wien 180 Mitglieder.
Damit eine Liste aber überhaupt am Wahlzettel steht, müssen zuvor Unterschriften gesammelt werden.
Unterschreiben kann, wer wahlberechtigt ist. Wahlberechtigt sind ohne Unterschied der Staatszugehörigkeit alle am Stichtag in einem AK-Umlagepflichtigen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten mit einem Mindestalter von 15 Jahren.
In der Hoheitsverwaltung (Bundes- und Landes- und Gemeindebedienstete, LehrerInnen, Polizei, Justiz) Beschäftigte sind nicht wahlberechtigt (jedoch sind Beschäftigte in Spitälern, Verkehrsbetrieben oder Seniorenheimen wahlberechtigt).
Weiters sind auch freie DienstnehmerInnen, Arbeitslose (bis zu 52 Wochen, wenn in AMS-geförderten Maßnahmen wie Stiftung auch länger arbeitslos), geringfügige Beschäftigte und Karenzierte wahlberechtigt.
Das Formular für die Unterstützung des GLB als Download http://www.glb.at/images/ueakwien.pdf
Formulare ausdrucken, ausfüllen und zurück senden an GLB, Hugogasse 8, 1110 Wien