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AMS-Sanktionen haben ausgedient

  • Mittwoch, 28. Januar 2009 @ 14:01
Aktionen Die gänzliche Abschaffung von Sanktionen im Bereich der Arbeitsmarktverwaltung fordert der Runde Tisch Grundeinkommen, eine Plattform von Personen und Initiativen mit Erfahrungen von Arbeitslosigkeit, Armut, sozialer Ausgrenzjung, Disziplinierung und Fremdbestimmung. Weiters soll das „Prinzip der Freiwilligkeit“ für alle Angebote der aktiven Arbeitsmarktpolitik etabliert und die Leistungen auf ein existenzsicherndes Niveau gebracht werden. Gefordert wird der Rechtsanspruch auf weitere Zahlungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung, der Notstandshilfe und der Sozialhilfe analog zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Erwerbsarbeitslosigkeit wird in Österreich in den nächsten Jahren steigen. Diese Folge der Finanzkrise scheint unausweichlich. Viele Menschen, die an den Geschehnissen auf den Finanzmärkten in keiner Weise beteiligt waren, werden ihren Arbeitsplatz ganz verlieren oder zumindest Einkommenseinbußen durch Kurzarbeit u.ä. Maßnahmen hinnehmen müssen.

Ausgehend von den Erfahrungen der TeilnehmerInnen dieser Plattform zeigt der Runde Tisch einen Weg auf, der von Erwerbsarbeitslosigkeit betroffenen bzw. bedrohten Menschen jene Unterstützung bringt, die sie brauchen: „Wir wollen einen Weg, der uns gegenüber einzelnen Arbeitgebern und gegenüber den Einrichtungen der Arbeitsmarkt- und Sozialverwaltung deutlich stärkt!“ In der laut Regierungsprogramm geplanten Umsetzung der bedarfsorientierten Mindestsicherung und in den bisherigen `Krisenmaßnahmen´ der Bundesregierung (z.B. Ausweitung der Kurzarbeit) sehen wir keinen solchen Weg. Wir treten für die Einführung eines bedingungslosen, existenzsichernden Grundeinkommens ein!“

Gefordert werden folgende erste Schritte in Richtung eines Grundeinkommens:
- Die Einführung des Prinzips der Freiwilligkeit für alle Angebote der aktiven Arbeitsmarktpolitik sowie eine deutliche Verbesserung der Qualität und der Vielfalt der Qualifizierungsangebote
- Die ersatzlose Streichung aller derzeit im Bereich des AMS zur Verfügung stehenden Sanktionsmaßnahmen (Sperre wegen Terminversäumnis, Sperre wegen Verweigerung eines Arbeitsangebotes,.....)
- Die Anhebung aller Leistungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung, der Notstandshilfe und der Sozialhilfe auf existenzsicherndes Niveau (orientiert an der Einkommensarmutsschwelle) und die Verankerung eines Rechtsanspruchs auf weitere Auszahlungen analog zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld für die Finanzierung von Investitionen in den Wohnraum/Energieversorgung, Gesundheit, Geschenke, Urlaub.

Materielle Existenzsicherung ist in Österreich an den Besitz eines Arbeitsplatzes gebunden. Bereits die letzten zehn Jahre haben gezeigt, dass aber selbst ein Arbeitsplatz nicht vor Armut schützt und dass Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Notstandshilfe aufgrund der rigiden Bestimmungen und der Brüchigkeit der Erwerbsbiografien immer schwerer zu erwerben sind. Die angesichts dieser Entwicklungen des Erwerbsarbeitsmarktes notwendigen umfassenden und innovativen politischen Reformen sind ausgeblieben, Zweifel, ob „die Krise“ als Chance begriffen wird, solche Reformen nachzuholen, sind mehr als angebracht.

„Mit der Umsetzung der von uns geforderten ersten Schritte in Richtung eines bedingungslosen, existenzsichernden Grundeinkommens können die politisch Verantwortlichen und die Sozialpartnerorganisationen allen Menschen zeigen,
- dass sie mehr sind als Ballast am Arbeitsmarkt
- und dass sie Existenzsicherung nicht nur deswegen brauchen, weil das die Kaufkraft stärkt!“, so der Runde Tisch Grundeinkommen abschließend.