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AK-Kandidat der FPÖ mit rechtsextremer Szene verbandelt

  • Mittwoch, 28. Januar 2009 @ 12:29
OÖ Immer wieder aufs Neue wird die FPÖ von ihren personellen Verstrickungen mit der offen rechtsextremen Szene eingeholt, wie nicht im Umfeld ihres Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf, sondern auch beim Prozess gegen fünf wegen Verstoß gegen das Verbotsgesetz angeklagte Aktivisten des Bundes Freier Jugend (BFJ) 2008 in Wels deutlich wurde. So weist jetzt die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) darauf hin, dass auf Platz 24 am Wahlvorschlag der Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA) bei der Arbeiterkammerwahl in Oberösterreich der voestalpine-Ersatzbetriebsrat der FPÖ Harald Haas (Jahrgang 1981) kandidiert. Bei der Verhandlung im BFJ-Prozess wurde am 17. September 2008 festgestellt, dass Haas an dem vom BFJ organisierten „Tag der volkstreuen Jugend“ 2005 auf Schloss Hochscharten und 2007 in Sankt Johann im Pongau beteiligt war. In seinem Auto wurde von der Exekutive eine schwarz-weiß-rote Fahne mit dem Aufdruck „Nationaler Widerstand“ in Frakturschrift sichergestellt, welche freilich laut seinen Behauptungen nicht Haas gehört habe, weil noch andere Personen mitgefahren seien.

Bemerkenswert ist vor allem aber die Aussage von Haas: „Ich sehe keinen Unterschied zwischen BFJ und FPÖ“. Der Voest-Ersatzbetriebsrat agiert auch als „graue Eminenz“ rechtsextremer Fans die provokatorisch in der Fußballszene agieren und wurde auf der Tribüne auch gemeinsam mit dem FPÖ-Nationalratsabgeordneten Werner Neubauer gesichtet. Der GLB fordert nun den ÖGB auf, Haas wegen seiner mit dem antifaschistischen Auftrag im Statut des ÖGB unvereinbaren offensichtlichen rechtsextremen Verstrickungen aus der Gewerkschaft auszuschließen.

Laut einer Studie des Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) gibt es seit 2003 enge inhaltliche und personelle Überschneidungen zwischen der FPÖ bzw. deren Jugendorganisation Ring Freiheitlicher Jugend (RFJ) und dem BFJ. Laut einem Gutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer vom Februar 2005 verstoßen sowohl der vereinsrechtlich gar nicht existente und damit faktisch illegal als Untergrundorganisation tätige BFJ als auch dessen Mutterorganisation AFP eindeutig gegen das NS-Verbotsgesetz.