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AK-Wahl Oberösterreich 2009: GLB ist Liste 5

  • Montag, 19. Januar 2009 @ 13:08
OÖ Nach dem vorläufigen Stand sind bei der vom 16. bis 28. März 2009 stattfindenden Arbeiterkammerwahl in Oberösterreich 479.839 Personen wahlberechtigt, davon 220.832 in 1.190 Betriebswahlsprengeln und 259.007 im Allgemeinen Wahlsprengel per Briefwahl oder durch persönliche Stimmabgabe in 15 Zweigwahlkommissionen in den AK-Zweigstellen bzw. im ÖGB-Büro Traun sowie vorbehaltlich der technischen Realisierung in einem Wahllokal am Linzer Hauptbahnhof. Die Hauptwahlkommission ermächtigte bei ihrer Sitzung am 19. Jänner 2009 weiters das Wahlbüro, bis 18. Februar 2009 im Falle von durch die Krise leider möglichen Betriebsschließungen oder Kündigungen eine Zuordnung von Wahlberechtigten im Allgemeinen Wahlsprengel anstelle des ursprünglichen Betriebswahlsprengels vorzunehmen. Die öffentliche Aufgabe der WählerInnenliste erfolgt vom 26. bis 31. Jänner 2009 in den AK-Zweigstellen. In dieser Zeit können Einsprüche erfolgen, wenn jemand nicht in als wahlberechtigt aufscheint bzw. jemand unberechtigt wahlberechtigt ist. Eine Überprüfung der Wahlberechtigung ist mit Eingabe der Sozialversicherungsnummer und des Familiennamens auch auf der AK-Website http://akwahl.ak-ooe.at/ möglich.

Laut Bericht von Wahlkommissär Erich Wolny haben für die AK-Wahl 2009 in Oberösterreich sechs Fraktionen Wahlvorschläge eingereicht: Die FSG (2004: 75 Mandate) mit 220 KandidatInnen, der ÖAAB (26 Mandate) mit 136 KandidatInnen, die Freiheitlichen Arbeitnehmer (5 Mandate) mit 87 KandidatInnen, die AUGE/UG (4 Mandate) mit 69 KandidatInnen, der GLB mit 42 KandidatInnen und die Liste Bündnis Mosaik mit sieben KandidatInnen.

Klar lehnten alle Fraktionen das juristisch höchst fragwürdige „Vorarlberger Modell“, bei dem ohne Zustimmung von Wahlberechtigten die Unterlagen für die Briefwahl nicht an ihre Wohnadresse sondern in den Betrieb geschickt werden als Unterlaufen der Betriebswahlsprengel ab. Aber erst nach längerer Debatte ließ sich die FSG-Mehrheit in der Hauptwahlkommission davon überzeugen, dass es keine Sammelvollmachten für den Versand von Briefwahlunterlagen an eine Betriebsadresse geben soll. Völlig konträr zu Vorarlberg ist dabei die Rolle des ÖAAB, der eindringlich vor dem Missbrauch solcher Sammelvollmachten warnte, die auch vom GLB abgelehnt werden.