Steuerreform ohne Gegenfinanzierung ist Pfusch
- Donnerstag, 20. November 2008 @ 11:10
Auf den Spuren von Noch-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer wandelt SPÖ-Chef Werner Faymann in der Causa Steuerreform mit seiner vollen Unterwerfung unter die Linie der ÖVP, kritisiert Karin Antlanger, Bundesvorsitzende der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). Geplant ist ein Volumen von 2,2 Mrd. Euro zuzüglich 0,5 Mrd. Euro für Familienentlastung. „Eine Steuerreform von der vor allem die BezieherInnen hoher Einkommen am meisten profitieren und die keine Gegenfinanzierung durch höhere Besteuerung von Kapital und Vermögen beinhaltet und damit keine wirksame Umverteilung bewirkt läuft letztlich darauf hinaus, dass sich diese die Lohnabhängigen dafür letztlich bald in Form weiterer sozialer Verschlechterungen selber finanzieren müssen“, befürchtet Antlanger.
Nach dem aktuellen Stand werden durch die Anhebung der Eingangsbemessungsgrundlage von 10.000 auf 11.000 Euro Jahresbruttobezug zu den bisherigen 2.346.797 weitere 201.326 Steuerpflichtige von der Steuerleistung befreit. Von der Senkung des Eingangssteuersatzes von 38,3 auf 36,5 Prozent profitieren 2.466.152 Steuerpflichtige mit einem Einkommen zwischen 11.000 und 25.000 Euro jährlich, von der Senkung des Steuersatzes bei einem Jahreseinkommen zwischen 25.000 und 51.000 Euro von 43,6 auf 43,2 Prozent gewinnen 921.018 Steuerpflichtige, die Anhebung der Bemessungsgrundlage für den Spitzensteuersatz der mit 50 Prozent unverändert bleibt von 51.000 auf 60.000 Euro kommt 67.831 Steuerpflichtigen zugute und ausgerechnet die 115.182 Einkommensbezieher über 60.000 Euro gewinnen am meisten. Im Einzelnen bedeutet das eine Steuerersparnis zwischen 155 und 1.350 Euro im Jahr je nach Einkommensgruppe.
Dazu kommt, dass neben einer Anhebung des Steuerabsetzbetrages von 610 auf 700 Euro pro Jahr bzw. von 50,90 auf 60 Euro pro Kind für 1,8 Millionen Kinder zwar auch Eltern die keine Steuer bezahlen profitieren, der neu eingeführte Kinderfreibetrag von 220 Euro zur Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage nur solchen die Steuern zahlen zugute kommt und die Einführung der Absetzbarkeit für Kinderbetreuung außer Haus bis 2.300 Euro nur BezieherInnen hoher Einkommen zugute kommt. Hingegen ist eine Anhebung der Negativsteuer für jene künftig 2,5 Millionen Menschen die mangels geringen Einkommens gar keine Steuer zahlen nicht vorgesehen.
Eine Steuerreform die den Namen „sozial“ verdient müsste nach Meinung des GLB eine wesentlich höhere Entlastung der Einkommen bis 30.000 Euro Jahresbruttobezug durch entsprechende Senkung der Eingangsbesteuerung sowie eine Erhöhung der Negativsteuer für Kleinsteinkommen beinhalten, andererseits aber eine Umverteilungswirkung durch Anhebung des Spitzensteuersatzes für Jahreseinkommen ab 70.000 Euro beinhalten.
Anstatt Besserverdienenden Zuckerl für die Abschreibung von Kinderbetreuungskosten zu geben wäre es sinnvoller mehr Geld dafür zur Verfügung zu stellen, dass alle Kinderbetreuungseinrichtungen gratis sind. Völlig vermissen lässt die Einigung von Faymann und Pröll auch eine Gegenfinanzierung durch Wiedereinführung einer Vermögens- und Erbschaftssteuer, Aufhebung der steuerschonenden Privatstiftungen, Anhebung der Körperschaftssteuer auf die Rekordgewinne der Konzerne und die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe für eine nachhaltige Finanzierung von Pensionen und Gesundheit.
Nach dem aktuellen Stand werden durch die Anhebung der Eingangsbemessungsgrundlage von 10.000 auf 11.000 Euro Jahresbruttobezug zu den bisherigen 2.346.797 weitere 201.326 Steuerpflichtige von der Steuerleistung befreit. Von der Senkung des Eingangssteuersatzes von 38,3 auf 36,5 Prozent profitieren 2.466.152 Steuerpflichtige mit einem Einkommen zwischen 11.000 und 25.000 Euro jährlich, von der Senkung des Steuersatzes bei einem Jahreseinkommen zwischen 25.000 und 51.000 Euro von 43,6 auf 43,2 Prozent gewinnen 921.018 Steuerpflichtige, die Anhebung der Bemessungsgrundlage für den Spitzensteuersatz der mit 50 Prozent unverändert bleibt von 51.000 auf 60.000 Euro kommt 67.831 Steuerpflichtigen zugute und ausgerechnet die 115.182 Einkommensbezieher über 60.000 Euro gewinnen am meisten. Im Einzelnen bedeutet das eine Steuerersparnis zwischen 155 und 1.350 Euro im Jahr je nach Einkommensgruppe.
Dazu kommt, dass neben einer Anhebung des Steuerabsetzbetrages von 610 auf 700 Euro pro Jahr bzw. von 50,90 auf 60 Euro pro Kind für 1,8 Millionen Kinder zwar auch Eltern die keine Steuer bezahlen profitieren, der neu eingeführte Kinderfreibetrag von 220 Euro zur Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage nur solchen die Steuern zahlen zugute kommt und die Einführung der Absetzbarkeit für Kinderbetreuung außer Haus bis 2.300 Euro nur BezieherInnen hoher Einkommen zugute kommt. Hingegen ist eine Anhebung der Negativsteuer für jene künftig 2,5 Millionen Menschen die mangels geringen Einkommens gar keine Steuer zahlen nicht vorgesehen.
Eine Steuerreform die den Namen „sozial“ verdient müsste nach Meinung des GLB eine wesentlich höhere Entlastung der Einkommen bis 30.000 Euro Jahresbruttobezug durch entsprechende Senkung der Eingangsbesteuerung sowie eine Erhöhung der Negativsteuer für Kleinsteinkommen beinhalten, andererseits aber eine Umverteilungswirkung durch Anhebung des Spitzensteuersatzes für Jahreseinkommen ab 70.000 Euro beinhalten.
Anstatt Besserverdienenden Zuckerl für die Abschreibung von Kinderbetreuungskosten zu geben wäre es sinnvoller mehr Geld dafür zur Verfügung zu stellen, dass alle Kinderbetreuungseinrichtungen gratis sind. Völlig vermissen lässt die Einigung von Faymann und Pröll auch eine Gegenfinanzierung durch Wiedereinführung einer Vermögens- und Erbschaftssteuer, Aufhebung der steuerschonenden Privatstiftungen, Anhebung der Körperschaftssteuer auf die Rekordgewinne der Konzerne und die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe für eine nachhaltige Finanzierung von Pensionen und Gesundheit.