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GLB für verfassungsmäßigen Schutz des öffentlichen Eigentums

  • Donnerstag, 14. August 2008 @ 10:20
News „Eine gesteigerte Gewinnausschüttung für die AktionärInnen ist das Hauptziel des Personalabbaus bei Post und Telekom“, kritisiert Postsprecher Robert Hobek der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). Dieses Motiv wird von Post-Chef Anton Wais mit dem Hinweis, er habe den Auftrag des Aufsichtsrates Rücksicht auf die AktionärInnen zu nehmen, sogar ganz unverblümt zugegeben.
Die 2006 zu 49 Prozent per Börsegang privatisierte Post AG wies 2007 einen Gewinn von 163 Millionen Euro aus, die bereits zu 69,8 Prozent privatisierte Telekom AG einen Gewinn von 761 Millionen Euro. Die heutige Misere begann schon mit der Ausgliederung aus dem Budget im Jahre 1996 und führte über die Zerteilung der ehemals einheitlichen Post und damit den Verlust hochprofitabler Unternehmen wie der Telekom und der PSK in gerade Linie zum Börsegang und damit der Teilprivatisierung im Jahre 2006: „Die damalige schwarzorange Regierung hat – mit Zustimmung der SPÖ und den Spitzen der Postgewerkschaft – die Post AG als Volksvermögen zugunsten privater Spekulanten verschleudert, die Folgen müssen wir PostlerInnen ausbaden“, so Hobek.

Im Gegensatz zu den Regierungs- und Parlamentsparteien ist der GLB immer für den Erhalt wichtiger Infrastrukturunternehmen wie Post und Telekom im öffentlichen Eigentum eingetreten. Der vom GLB geforderte verfassungsmäßige Schutz des öffentlichen Eigentums hat nicht nur in Hinblick auf die politischen Gestaltungsmöglichkeiten, sondern auch für die Sicherung der Arbeitsplätze Bedeutung: „Es kann und darf nicht akzeptiert werden, dass ein hochbezahltes Management im Auftrag von Regierung und AktionärInnen sein einziges Ziel im Hochtreiben von Gewinn und Dividende sieht. Denn es ist eine Binsenweisheit, dass die Kehrseite steigender Gewinne immer die Vernichtung weiterer Arbeitsplätze und noch mehr Druck auf das Personal ist“, so Hobek.

In seiner 2005 an den Nationalrat gerichteten Petition „Für die Erhaltung der Post im öffentlichen Eigentum“ forderte der GLB: „Die Post ist eine elementare Einrichtung einer funktionierenden Infrastruktur und darf daher nicht privatisiert werden, egal ob durch einen Verkauf oder einen Börsengang. Die Post muss im öffentlichen Eigentum erhalten bleiben. Ein verfassungsmäßiger Schutz des öffentlichen Eigentums ist notwendig“. Wie der Umfaller der SPÖ bei der Vollprivatisierung der AUA zeigt, ist Neo-SPÖ-Chef Werner Faymann einer der maßgeblichen Betreiber der Privatisierung öffentlicher Unternehmen. Leider findet die Regierung in der willfährigen Haltung der Spitzen der Gewerkschaft etwa zum „Sozialplan“ zum Abbau von tausend Telekom- und 500 Post-Arbeitsplätzen eine willkommene Schützenhilfe, kritisiert Hobek abschließend.