Einhaltung der Arbeitsverfassung bei ABF
- Donnerstag, 17. Juli 2008 @ 11:01
Die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) forderte bei zwei gemeinsam mit der KPÖ-Vorarlberg durchgeführten Aktionen am 17. Juli 2008 vor dem ABF in Feldkirch und vor dem Gemeindeamt Altach die Einhaltung der Arbeitsverfassung von der Arbeitsinitiative Feldkirch. Bei einem Gespräch von GLB-Bundessekretär Oliver Jonischkeit und Axel Nimtz (KPÖ-Vorarlberg) mit dem Altacher Bürgermeister Brändle wurden die Forderungen bekräftigt.
Nachstehend der Text des Flugblattes: „Es wird festgehalten, dass die Geschäftsführung von ABF in keinster Weise die Durchführung einer Betriebsratswahl behindert hat oder beeinflussen wollte“, so Bürgermeister Brändle (Aussendung Gemeinde Altach lt. www.vol.at)
Jene Kolleginnen und Kollegen, die Anfang März einen ArbeiterInnenbetriebsrat wählten, konnten sich davon eindrucksvoll überzeugen.
Bei einer Betriebsversammlung der Arbeitsinitiative für den Bezirk Feldkirch (ABF) haben sich die vor allem als Transitarbeitskräfte beschäftigten Kolleginnen und Kollegen einhellig für Betriebsratswahlen ausgesprochen.
Unter Mitwirkung der Gewerkschaft der Privatangestellten erreichte die zur Wahl angetretene Liste alle gültigen Stimmen, damit war die Wahl des Teams um Kollegen Axel Nimtz erfolgreich.
Die Geschäftsführung von ABF bemühte sofort Juristen, die Wahl anzufechten – unter anderem mit der Begründung, TransitarbeiterInnen wären nicht wahlberechtigt.
Da diese weder leitende Angestellten sind noch Personen, die zu Schulungs- und Ausbildungszwecken kurzfristig beschäftigt sind, sondern Arbeitsverträge erhalten, sind diese selbstverständlich wahlberechtigt.
Dem Wahlvorstand, der lt. Arbeitsverfassung zur Durchführung der Betriebsratswahl gewählt wurde, verweigerte ABF die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Freizeit unter Fortzahlung des Entgeltes.
Wir fordern ABF und die Träger, also die Gemeinden des Bezirks Feldkirch auf, sich an die Arbeitsverfassung zu halten – gerade solche Einrichtungen sollen auch bezüglich der Mitbestimmungsrechte der Belegschaft mit gutem Beispiel vorangehen !
Nachstehend der Text des Flugblattes: „Es wird festgehalten, dass die Geschäftsführung von ABF in keinster Weise die Durchführung einer Betriebsratswahl behindert hat oder beeinflussen wollte“, so Bürgermeister Brändle (Aussendung Gemeinde Altach lt. www.vol.at)
Jene Kolleginnen und Kollegen, die Anfang März einen ArbeiterInnenbetriebsrat wählten, konnten sich davon eindrucksvoll überzeugen.
Bei einer Betriebsversammlung der Arbeitsinitiative für den Bezirk Feldkirch (ABF) haben sich die vor allem als Transitarbeitskräfte beschäftigten Kolleginnen und Kollegen einhellig für Betriebsratswahlen ausgesprochen.
Unter Mitwirkung der Gewerkschaft der Privatangestellten erreichte die zur Wahl angetretene Liste alle gültigen Stimmen, damit war die Wahl des Teams um Kollegen Axel Nimtz erfolgreich.
Die Geschäftsführung von ABF bemühte sofort Juristen, die Wahl anzufechten – unter anderem mit der Begründung, TransitarbeiterInnen wären nicht wahlberechtigt.
Da diese weder leitende Angestellten sind noch Personen, die zu Schulungs- und Ausbildungszwecken kurzfristig beschäftigt sind, sondern Arbeitsverträge erhalten, sind diese selbstverständlich wahlberechtigt.
Dem Wahlvorstand, der lt. Arbeitsverfassung zur Durchführung der Betriebsratswahl gewählt wurde, verweigerte ABF die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Freizeit unter Fortzahlung des Entgeltes.
Wir fordern ABF und die Träger, also die Gemeinden des Bezirks Feldkirch auf, sich an die Arbeitsverfassung zu halten – gerade solche Einrichtungen sollen auch bezüglich der Mitbestimmungsrechte der Belegschaft mit gutem Beispiel vorangehen !