Keine Verbesserung bei Euro-Betriebsräten
- Mittwoch, 2. Juli 2008 @ 13:54
Einmal mehr düpiert wurden die SpitzengewerkschafterInnen – die den EU-Vertrag eifrig befürwortet und alle Warnungen in den Wind geschlagen hatten – durch Entscheidungen auf EU-Ebene. Laut Aussagen des SPÖ-Europaabgeordneten und Gewerkschafters Harald Ettl ist die Überarbeitung des Sozialpakets in Hinblick auf die Überarbeitung der Richtlinie zu den Europäischen Betriebsräten völlig ungenügend. Ettl zeigt sich „sehr kritisch“ und „maßlos enttäuscht“ und klagt, dass die EU-Kommission „wieder einmal vor der Industrie in die Knie gegangen“ ist. Die EU-Kommission hat den Forderungen der Gewerkschaften in keiner Weise Rechnung getragen, die nötigen Veränderungen tragen dem industriellen Wandel überhaupt nicht Rechnung. So wurde die noch im Zwischenbericht enthaltene Forderung nach Konsultierung der BelegschaftsvertreterInnen vor definitiven Entscheidungen über Umstrukturierungen und Verlagerungen von Betrieben gestrichen. Auch wurden die Schwellenwerte für die Wahl eines Eurobetriebsrates nicht angepasst und es gibt keine Regelungen gegen Verstöße gegen die Richtlinie durch Unternehmensleitungen.
Ettl steht mit seiner Klage freilich ziemlich allein da, weil sowohl Sozialminister Erwin Buchinger als auch WKO-Präsident Christoph Leitl das Sozialpaket über den grünen Klee loben und kein Wort der Kritik in Hinblick auf die darin beinhaltete Eurobetriebsratsrichtlinie finden. Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in den Fällen Viking, Laval, Rüffert und Luxemburg – mit welchen Lohn- und Sozialdumping legitimiert wird und gewerkschaftliche Protestaktionen dagegen verhindert werden – zeigt sich einmal mehr, wie der Anspruch auf ein „soziales Europa“ beim neoliberalen Projekt EU auf der Strecke bleibt.
Der GLB hat in einem Antrag an die letzte Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer im Mai 2008 eine rasche Überarbeitung der Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat gefordert. In der Begründung wurde angeführt: Die schon 1999 geplante Überarbeitung der seit 1994 bestehenden Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat erfolgte bis heute nicht. Zwar wurde dieses Vorhaben in das Arbeitsprogramm der Kommission für 2008 aufgenommen, die Sozialpartner konnten jedoch keine Einigung erzielen. Bereits 1994 haben die Arbeitgeberverbände versucht, die Richtlinie hinauszuzögern.
Nachdem es in den letzten Jahren mehrfach Betriebsverlagerungen ohne ausreichende Konsultation der Gewerkschaften gegeben hat, ist es nun dringend an der Zeit, das Verfahren der Unterrichtung und Anhörung der ArbeitnehmerInnen zu stärken. Nach Einschätzung der Unternehmensseite hat die EBR-RL zu einer wesentlichen Verbesserung des internen Dialogs und der Unternehmenskultur geführt. Sehr entscheidend ist auch, dass durch die Abstimmung mit der ArbeitnehmerInnenvertretung Entscheidungsprozesse nicht verlangsamt, sondern Konfliktpotenziale ausgeräumt werden konnten.
In gut funktionierenden Körperschaften wurden praktikable Problemlösungen gefunden. Leider gibt es in nur einem Drittel der in Frage kommenden Unternehmen einen Europäischen Betriebsrat. Es gibt heute 850 Europäische BetriebsrätInnen mit 12.000 Mitgliedern. In vielen Fällen wird die Einrichtung einer europäischen ArbeitnehmerInnenvertretung immer noch verhindert und ist das Anhörungsrecht, die Informationspflicht und die Konsultationspflicht zu gering.
Statt wie bisher ab 1.000 Mitarbeitern eines Unternehmens an mindestens zwei Standorten in zwei Mitgliedsländern müsste ein EBR schon ab 500 Beschäftigten möglich sein. Notwendig ist auch eine verbesserte Fortbildung für BetriebsrätInnen, die Einbeziehung externer ExpertInnen und das Recht auf mindestens zwei Sitzungen pro Jahr, sowie ausreichende Sanktionen bei Verstößen gegen die Richtlinie.
Ettl steht mit seiner Klage freilich ziemlich allein da, weil sowohl Sozialminister Erwin Buchinger als auch WKO-Präsident Christoph Leitl das Sozialpaket über den grünen Klee loben und kein Wort der Kritik in Hinblick auf die darin beinhaltete Eurobetriebsratsrichtlinie finden. Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in den Fällen Viking, Laval, Rüffert und Luxemburg – mit welchen Lohn- und Sozialdumping legitimiert wird und gewerkschaftliche Protestaktionen dagegen verhindert werden – zeigt sich einmal mehr, wie der Anspruch auf ein „soziales Europa“ beim neoliberalen Projekt EU auf der Strecke bleibt.
Der GLB hat in einem Antrag an die letzte Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer im Mai 2008 eine rasche Überarbeitung der Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat gefordert. In der Begründung wurde angeführt: Die schon 1999 geplante Überarbeitung der seit 1994 bestehenden Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat erfolgte bis heute nicht. Zwar wurde dieses Vorhaben in das Arbeitsprogramm der Kommission für 2008 aufgenommen, die Sozialpartner konnten jedoch keine Einigung erzielen. Bereits 1994 haben die Arbeitgeberverbände versucht, die Richtlinie hinauszuzögern.
Nachdem es in den letzten Jahren mehrfach Betriebsverlagerungen ohne ausreichende Konsultation der Gewerkschaften gegeben hat, ist es nun dringend an der Zeit, das Verfahren der Unterrichtung und Anhörung der ArbeitnehmerInnen zu stärken. Nach Einschätzung der Unternehmensseite hat die EBR-RL zu einer wesentlichen Verbesserung des internen Dialogs und der Unternehmenskultur geführt. Sehr entscheidend ist auch, dass durch die Abstimmung mit der ArbeitnehmerInnenvertretung Entscheidungsprozesse nicht verlangsamt, sondern Konfliktpotenziale ausgeräumt werden konnten.
In gut funktionierenden Körperschaften wurden praktikable Problemlösungen gefunden. Leider gibt es in nur einem Drittel der in Frage kommenden Unternehmen einen Europäischen Betriebsrat. Es gibt heute 850 Europäische BetriebsrätInnen mit 12.000 Mitgliedern. In vielen Fällen wird die Einrichtung einer europäischen ArbeitnehmerInnenvertretung immer noch verhindert und ist das Anhörungsrecht, die Informationspflicht und die Konsultationspflicht zu gering.
Statt wie bisher ab 1.000 Mitarbeitern eines Unternehmens an mindestens zwei Standorten in zwei Mitgliedsländern müsste ein EBR schon ab 500 Beschäftigten möglich sein. Notwendig ist auch eine verbesserte Fortbildung für BetriebsrätInnen, die Einbeziehung externer ExpertInnen und das Recht auf mindestens zwei Sitzungen pro Jahr, sowie ausreichende Sanktionen bei Verstößen gegen die Richtlinie.