Versicherungen cashen bei „Abfertigung Neu“ ab
- Donnerstag, 26. Juni 2008 @ 09:57
Entschieden zurückgewiesen werden von der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) die Forderungen der Versicherungswirtschaft die Behaltefrist für das eingezahlte Kapital in die Vorsorgekassen für die „Abfertigung Neu“ von derzeit drei auf zehn Jahre auszuweiten. Die „Abfertigung Neu“ ist mit Jahresbeginn 2003 in Kraft getreten und sieht vor, dass bei allen seither abgeschlossenen Arbeitsverhältnissen 1,53 Prozent des monatlichen Entgelts im Wege der Sozialversicherungsbeiträge in eine Betriebliche Vorsorgekasse (BVK) eingezahlt wird. Dabei ist vorgesehen, dass im Falle einer Kündigung nach drei Einzahlungsjahren eine Auszahlung möglich ist.
Die BVK argumentieren nunmehr, dass drei Jahre zur Erreichung einer entsprechenden Rendite auf dem Kapitalmarkt zu kurz seien, was aber etwa die Arbeiterkammer mit Verweis auf mittlerweile veranlagte 1,6 Milliarden Euro und einem Zuwachs von 502 Mio. Euro allein 2007 zurückweist. Derzeit sind bereits über zwei Millionen Beschäftigte von der „Abfertigung Neu“ erfasst, laut Finanzmarktaufsicht wurden 2007 an 150.000 Berechtigte 107 Millionen Euro ausbezahlt.
Die „Abfertigung Neu“ hat zwar den Vorteil, dass anders als bei der früheren Abfertigung im Falle einer Selbstkündigung die Beschäftigten nicht mehr um angesparte Abfertigung umfallen, sondern diese erhalten bleibt und auf eine andere BVK übertragen werden kann. Seit Jahresbeginn sind auch Selbständige und freie DienstnehmerInnen erfasst.
„Voll bestätigt haben sich die Bedenken des GLB an der Sozialpartnerschaftslösung hingegen in Hinblick auf den Ertrag“, meint GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger: Von der großspurig versprochenen Verzinsung von sechs Prozent für die veranlagten Gelder sind die BVK nämlich meilenweit weit entfernt. 2007 wurden je nach Institut nur magere 0,1 Prozent (NÖ Vorsorgekasse) und 3,1 Prozent (VBV Mitarbeitervorsorgekasse) erzielt: „Auf jedem besseren Sparbuch gibt es heute höhere Erträge“, kritisiert Antlanger.
Der seinerzeitige Leitl-Verzetnitsch-Deal schanzte privaten Versicherungen ein neues Geschäft zu und bestätigte damit die Warnung des ehemaligen deutschen CDU-Generalsekretärs Heiner Geißler: „Die Diskussion über die Rente ist nichts anderes als der gigantische Versuch der Lebensversicherungen an das Geld der Leute heranzukommen.“
Private Versicherungen haben bekanntlich wesentlich höhere Verwaltungskosten als die selbstverwaltet geführten Krankenkassen und Pensionsversicherungen. Vor allem wollen natürlich private Versicherungen einen entsprechenden Profit herausschlagen. Im Endeffekt schauen dabei immer die Versicherten durch die Finger. Die 1919 erkämpfte Abfertigung für Arbeiter und Angestellte (ausgenommen pragmatisierte Beamte) ist ein selbst erarbeiteter Bestandteil des Einkommens der Lohnabhängigen, auch nach Definition der Wirtschaftskammer werden die Aufwendungen für die Abfertigung als Lohnnebenkosten deklariert und der Entgeltcharakter derselben anerkannt.
Viele Beschäftigten verwenden die „Abfertigung Neu“ im Zuge eines Arbeitsplatzwechsels als Überbrückungsgeld. Faktisch gescheitert ist damit auch die Absicht, die „Abfertigung Neu“ als Teil der zweiten, betrieblichen Säule der Pensionsfinanzierung zu etablieren. Der GLB bekräftigt dazu seine Position, dass eine gesicherte Pensionsfinanzierung nur über die erste Säule durch die selbstverwalteten Pensionsversicherungen nach dem Umlageverfahren bei Einhaltung des Generationenvertrages und Einhaltung der 1956 beim ASVG gegebenen Drittelfinanzierung durch den Staat möglich ist.
Dabei ist allerdings angesichts der Produktivitätsentwicklung und Rationalisierung die Umstellung der Dienstgeberbeiträge auf eine Wertschöpfungsabgabe unabdingbar. „Es muss gesichert werden, dass alle ohne Zusatzversicherungen usw. eine Pension erhalten die einen gesicherten Lebensstandard garantiert, wer sich darüber hinaus zusätzlich versichern will, dem steht dies ohnehin frei“, so Antlanger abschließend.
Die BVK argumentieren nunmehr, dass drei Jahre zur Erreichung einer entsprechenden Rendite auf dem Kapitalmarkt zu kurz seien, was aber etwa die Arbeiterkammer mit Verweis auf mittlerweile veranlagte 1,6 Milliarden Euro und einem Zuwachs von 502 Mio. Euro allein 2007 zurückweist. Derzeit sind bereits über zwei Millionen Beschäftigte von der „Abfertigung Neu“ erfasst, laut Finanzmarktaufsicht wurden 2007 an 150.000 Berechtigte 107 Millionen Euro ausbezahlt.
Die „Abfertigung Neu“ hat zwar den Vorteil, dass anders als bei der früheren Abfertigung im Falle einer Selbstkündigung die Beschäftigten nicht mehr um angesparte Abfertigung umfallen, sondern diese erhalten bleibt und auf eine andere BVK übertragen werden kann. Seit Jahresbeginn sind auch Selbständige und freie DienstnehmerInnen erfasst.
„Voll bestätigt haben sich die Bedenken des GLB an der Sozialpartnerschaftslösung hingegen in Hinblick auf den Ertrag“, meint GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger: Von der großspurig versprochenen Verzinsung von sechs Prozent für die veranlagten Gelder sind die BVK nämlich meilenweit weit entfernt. 2007 wurden je nach Institut nur magere 0,1 Prozent (NÖ Vorsorgekasse) und 3,1 Prozent (VBV Mitarbeitervorsorgekasse) erzielt: „Auf jedem besseren Sparbuch gibt es heute höhere Erträge“, kritisiert Antlanger.
Der seinerzeitige Leitl-Verzetnitsch-Deal schanzte privaten Versicherungen ein neues Geschäft zu und bestätigte damit die Warnung des ehemaligen deutschen CDU-Generalsekretärs Heiner Geißler: „Die Diskussion über die Rente ist nichts anderes als der gigantische Versuch der Lebensversicherungen an das Geld der Leute heranzukommen.“
Private Versicherungen haben bekanntlich wesentlich höhere Verwaltungskosten als die selbstverwaltet geführten Krankenkassen und Pensionsversicherungen. Vor allem wollen natürlich private Versicherungen einen entsprechenden Profit herausschlagen. Im Endeffekt schauen dabei immer die Versicherten durch die Finger. Die 1919 erkämpfte Abfertigung für Arbeiter und Angestellte (ausgenommen pragmatisierte Beamte) ist ein selbst erarbeiteter Bestandteil des Einkommens der Lohnabhängigen, auch nach Definition der Wirtschaftskammer werden die Aufwendungen für die Abfertigung als Lohnnebenkosten deklariert und der Entgeltcharakter derselben anerkannt.
Viele Beschäftigten verwenden die „Abfertigung Neu“ im Zuge eines Arbeitsplatzwechsels als Überbrückungsgeld. Faktisch gescheitert ist damit auch die Absicht, die „Abfertigung Neu“ als Teil der zweiten, betrieblichen Säule der Pensionsfinanzierung zu etablieren. Der GLB bekräftigt dazu seine Position, dass eine gesicherte Pensionsfinanzierung nur über die erste Säule durch die selbstverwalteten Pensionsversicherungen nach dem Umlageverfahren bei Einhaltung des Generationenvertrages und Einhaltung der 1956 beim ASVG gegebenen Drittelfinanzierung durch den Staat möglich ist.
Dabei ist allerdings angesichts der Produktivitätsentwicklung und Rationalisierung die Umstellung der Dienstgeberbeiträge auf eine Wertschöpfungsabgabe unabdingbar. „Es muss gesichert werden, dass alle ohne Zusatzversicherungen usw. eine Pension erhalten die einen gesicherten Lebensstandard garantiert, wer sich darüber hinaus zusätzlich versichern will, dem steht dies ohnehin frei“, so Antlanger abschließend.