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EU-Arbeitszeitrichtlinie als weiterer sozialer Tiefschlag

  • Dienstag, 10. Juni 2008 @ 10:27
News „Ein kräftiger Nasenstüber für die ÖGB-Führung und alle jene GewerkschafterInnen die als Abgeordnete im Nationalrat und Bundesrat dem EU-Vertrag zugestimmt haben ist die Einigung im EU-Ministerrat zur Arbeitszeitrichtlinie“, stellt Karin Antlanger, Bundesvorsitzende der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) fest. Der GLB sieht sich in seiner Haltung einmal mehr bestätigt, dass mit diesem EU-Vertrag jenes „soziale Europa“ von dem führende GewerkschafterInnen schwärmen nicht zu machen ist. „Wenn jetzt der SPÖ-Europaabgeordnete und frühere Textil-Gewerkschaftsvorsitzende Harald Ettl klagt, dass die Einigung weit hinter dem zurückliegt was Sozialpartner und EU-Parlament gefordert haben wird auch deutlich, welch geringen Stellenwert diese Institutionen im realen Machgefüge der EU haben“, so Antlanger.

Mit der Neufassung der Richtlinie soll künftig der inaktive Teil der Arbeitsbereitschaft nicht mehr als Arbeitszeit gelten, obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) in mehreren Urteilen der letzten Jahre das Gegenteil festgestellt hatte. Davon betroffen sind bestimmte Gruppen wie ÄrztInnen oder Feuerwehrleute. Eine weitere gravierende Verschlechterung ist, dass in der Richtlinie das individuelle Opt-Out – wonach eine über 48 Wochenstunden hinausgehende Höchstarbeitszeit möglich ist – beibehalten wird und der Durchrechnungszeitraum sogar auf zwölf Monate ausgeweitet wird: „Damit werden Arbeitszeiten bis zu 65 Stunden möglich, das 19. Jahrhundert lässt grüssen, die Errungenschaften jahrzehntelanger Kämpfe der ArbeiterInnenbewegung werden auf den Misthaufen der Geschichte gekippt“, kritisiert Antlanger.

Was die Verlängerung der Arbeitszeit betrifft fällt dem ÖGB freilich auf den Kopf, dass er sozialpartnerschaftlich mit der Wirtschaftskammer 2007 eine Regierungsvorlage zur Ausdehnung der Arbeitszeit in Österreich ermöglicht hat. Die Übernahme der Flexibilisierungsideologie des Kapitals durch die Gewerkschaften hat dazu geführt, dass Österreich laut Eurostat (Stand 2006) mit 42,4 Wochenstunden gemeinsam mit Großbritannien Europameister bei der längsten realen Wochenarbeitszeit ist. Auch der Kompromiss bei der Leiharbeitsrichtlinie, wonach grundsätzlich ab dem ersten Tag gleicher Lohn für LeiharbeiterInnen wie für festangestellte Beschäftigte gilt, wird noch durch zahlreiche Ausnahmen durchlöchert.

In Hinblick auf die enorm gestiegene Produktivität der Wirtschaft und den Leistungsdruck auf die Beschäftigten wäre nach Meinung des GLB schon längst eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden pro Woche fällig: „Damit würde auch der Widerspruch aufgehoben, dass auf der einen Seite ein Teil der Beschäftigten immer länger arbeiten muss, auf der anderen Seite neben der nach wie vor viel zu hohen Zahl von Erwerbsarbeitslosen immer mehr Beschäftigte in schlecht bezahlte prekäre Arbeitsverhältnisse abgedrängt werden“, meint Antlanger abschließend. Der ÖGB fordert zwar seit über 20 Jahren eine Arbeitszeitverkürzung, forciert real aber mit dem Einschwenken auf die Linie der Flexibilisierung das Gegenteil.