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Vorstand werden ist nicht schwer, Verantwortung tragen aber sehr!

  • Montag, 2. Juni 2008 @ 09:40
Meinung Von Anita Kainz

…Verantwortung tragen aber sehr. In den letzten Monaten wurde in der Presse sehr viel über die hohen Vorstandsbezüge geschrieben. Von der Neidgesellschaft bis zum sozialen Gewissen der ManagerInnen wurden alle möglichen Register gezogen. Aber wie solche Verträge zustande kommen und wer die Verantwortung dafür tragen sollte, das wird tunlichst bei allen Beiträgen ausgeklammert. Vorstandsverträge werden vom Aufsichtsrat beschlossen. In diesem sitzen zwar auch BetriebsratsvertreterInnen, aber die Unternehmensmitglieder haben immer eine 2/3 Mehrheit. Wenn ein neues Vorstandsmitglied aufgenommen wird, dürfen die Betriebsratsmitglieder zwar über die Aufnahme abstimmen, aber meist ohne dessen Vertrag – und damit auch seine Bezüge – zu kennen.

Da im Aufsichtsrat auch immer Führungskräfte von anderen Unternehmen sitzen, kann man sich vorstellen, dass der Bezug, die Abfertigung und die Pension oft unvorstellbar hoch sind. Da können sich manche dann schon gegenseitig einen Freundschaftsdienst erweisen.

Jede/r Angestellte muss für sein/ihr Gehalt eine vorgeschriebene Leistung erbringen. Wenn er/sie das nicht tut, drohen Strafen bis zur Kündigung. Nun sollte man meinen, dass das auch für einen Vorstand gilt. Bis heute hat es aber noch keinen Fall gegeben, wo ein unfähiger Vorstand, der Arbeitsplätze vernichtet hat oder mit einer falschen Strategie das Unternehmen in die roten Zahlen brachte, zur Verantwortung gezogen worden wäre. Ganz im Gegenteil – er wird mit einer hoher Abfertigung und Pension verabschiedet (siehe ASFINAG). Manchmal bekommt er auch noch einen Konsulentenvertrag (siehe ÖBB). Das ist immer laut Vertrag korrekt. Aber wer hat diesen Vertrag beschlossen? Der Aufsichtsrat (siehe oben).

Jetzt fragt man sich, wieso haften nicht die Aufsichtsratsmitglieder, die diesem Vertrag zugestimmt haben? Im Aktiengesetz steht, dass jedes Aufsichtsratsmitglied bei grober Fahrlässigkeit mit seinem/ihrem persönlichen Vermögen haftet. Ist es denn nicht grob fahrlässig, einen Dienstvertrag zu beschließen, der zwar ein großzügiges Einkommen mit Abfertigung und Pension beinhaltet, aber keinen Hinweis, dass Unternehmensverluste, die durch fahrlässige Handlungen des Vorstandes entstehen, bis zur Höhe des Existenzminimums einklagbar sind?

Genau so wichtig wäre eine gesetzliche Regelung, die verbietet, mehrere Aufsichtsratmandate zu übernehmen. Denn die Verantwortung und die umfangreiche Materie lassen es gar nicht zu – Voraussetzung dieses Amt wird ernst genommen – in mehreren Aufsichtsräten zu sein. Außerdem gibt es sicher Interessenkonflikte, wenn man für verschiedene Firmen tätig ist.

Zum Schluss sei noch gesagt, dass es auch andere Dienstverträge gibt. Es werden nämlich immer mehr DienstnehmerInnen gezwungen, Dienstverträge zu unterschreiben, die nicht zu ihrem Vorteil sind. Denn sie dienen nur dazu, gesetzliche und kollektivvertragliche Bestimmungen zu umgehen Besonders Leihfirmen bedienen sich dieser Methode. Hier sind wieder einmal Gewerkschaft und Arbeiterkammer gefordert, diese Missstände zu bekämpfen.

Anita Kainz ist Mitglied der GPA-DJP-Bundeskontrolle und der ÖGB-PensionistInnen