Apropos Mindestlohn…
- Freitag, 30. Mai 2008 @ 15:53
Geschätzte sieben Prozent der Beschäftigten in Österreich werden nicht von Kollektivverträgen erfasst, für sie hat daher auch der von Regierung und Sozialpartnern großspurig propagierte Mindestlohn von tausend Euro brutto keine Bedeutung. Das ficht freilich weder die ÖVP – aus der Sicht des Wirtschaftskämmerers Mitterlehner und des Industriellenministers Bartenstein durchaus verständlich – noch die SPÖ – was schon weniger verständlich ist – irgendwie an. Unisono lehnten beide Koalitionsparteien im Sozialausschuss des Nationalrates einen Vorstoß der Grünen für einen gesetzlichen Mindestlohn strikt ab. Dabei bedeuten tausend Euro im Monat bei einer 40-Stunden-Woche ohnehin nur magere 5,68 Euro brutto pro Stunde oder 820 Euro netto. Zum Vergleich: In mit Österreich vergleichbaren Ländern gibt es sehr wohl solche gesetzliche Mindestlöhne, nämlich in Luxemburg (9,08 Euro pro Stunde), Irland (8,30), Frankreich (8,27), den Niederlanden (8,13), Großbritannien (7,96) und Belgien (7,93).
In den Reihen der Sozialdemokratie wäre angesichts einer solchen strikten Ablehnung eines Mindestlohnes eigentlich ein Aufstand fällig. Doch mitnichten verteidigen sogar SP-GewerkschafterInnen mit eisiger sozialer Kälte diese Retro-Position mit Verweis auf die KV-Kompetenz der Gewerkschaft, in die man nicht eingreifen dürfe.
Dass der ÖGB seit vielen Jahren gerade in seiner Kernkompetenz, nämlich der Lohnpolitik eklatant versagt, wird dabei schamhaft unter den Tisch gekehrt. Ausdruck dieses Versagens ist, dass zwar auch schon in den 70er und 80er Jahren die Reallohnentwicklung hinter der Produktivität zurückblieb, seit Mitte der 90er Jahre aber die Schere immer größer wird. Während die Produktivität weiterhin kontinuierlich nach oben geht, stagnieren die Realeinkommen und sind heute auf dem Niveau von 1995.
Der GLB hat bei der letzten AK-Vollversammlung in Wien am 28. Mai 2008 einen Antrag zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von zehn Euro pro Stunde eingebracht. Ilse Fetik (FSG) von den GPA-Frauen wurde an die rhetorische Front geschickt und sprach sich gegen einen gesetzlichen Mindestlohn aus. Fetik meinte, es gäbe eine hohe Kollektivvertragsdichte und man sei in der Lage, über die KV-Verhandlungen für ausreichende Einkommen zu sorgen. Von einer Abschaffung der Kollektivverträge war im GLB-Antrag freilich gar keine Rede. Im Gegenteil würde ein gesetzlicher Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde die Gewerkschaften bei den KV-Verhandlungen stärken.
Tatsache ist und bleibt jedoch: Immer mehr Menschen finden mit dem mageren Einkommen nicht mehr das Auskommen. Die steigende Zahl an Sozialmärkten, aber auch die wachsende Zahl an Schuldnerberatungen weist darauf hin. Angesichts der enormen Preissteigerungen gerade bei Gütern des täglichen Bedarfs reicht auch ein KV-Mindestlohn von tausend Euro brutto – das sind 820 Euro netto – immer weniger zum Leben.
Armutsbekämpfung ist längst kein Randthema mehr, dass auf die Transferleistungen reduzierbar ist. Es gilt bei den Löhnen anzusetzen und von unten an durch armutsfeste Mindestlöhne für mehr soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Aber das scheint sich weder bis zu den Regierungsparteien noch zur FSG-dominierten ÖGB-Führung durchgesprochen zu haben…
Leo Furtlehner
In den Reihen der Sozialdemokratie wäre angesichts einer solchen strikten Ablehnung eines Mindestlohnes eigentlich ein Aufstand fällig. Doch mitnichten verteidigen sogar SP-GewerkschafterInnen mit eisiger sozialer Kälte diese Retro-Position mit Verweis auf die KV-Kompetenz der Gewerkschaft, in die man nicht eingreifen dürfe.
Dass der ÖGB seit vielen Jahren gerade in seiner Kernkompetenz, nämlich der Lohnpolitik eklatant versagt, wird dabei schamhaft unter den Tisch gekehrt. Ausdruck dieses Versagens ist, dass zwar auch schon in den 70er und 80er Jahren die Reallohnentwicklung hinter der Produktivität zurückblieb, seit Mitte der 90er Jahre aber die Schere immer größer wird. Während die Produktivität weiterhin kontinuierlich nach oben geht, stagnieren die Realeinkommen und sind heute auf dem Niveau von 1995.
Der GLB hat bei der letzten AK-Vollversammlung in Wien am 28. Mai 2008 einen Antrag zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von zehn Euro pro Stunde eingebracht. Ilse Fetik (FSG) von den GPA-Frauen wurde an die rhetorische Front geschickt und sprach sich gegen einen gesetzlichen Mindestlohn aus. Fetik meinte, es gäbe eine hohe Kollektivvertragsdichte und man sei in der Lage, über die KV-Verhandlungen für ausreichende Einkommen zu sorgen. Von einer Abschaffung der Kollektivverträge war im GLB-Antrag freilich gar keine Rede. Im Gegenteil würde ein gesetzlicher Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde die Gewerkschaften bei den KV-Verhandlungen stärken.
Tatsache ist und bleibt jedoch: Immer mehr Menschen finden mit dem mageren Einkommen nicht mehr das Auskommen. Die steigende Zahl an Sozialmärkten, aber auch die wachsende Zahl an Schuldnerberatungen weist darauf hin. Angesichts der enormen Preissteigerungen gerade bei Gütern des täglichen Bedarfs reicht auch ein KV-Mindestlohn von tausend Euro brutto – das sind 820 Euro netto – immer weniger zum Leben.
Armutsbekämpfung ist längst kein Randthema mehr, dass auf die Transferleistungen reduzierbar ist. Es gilt bei den Löhnen anzusetzen und von unten an durch armutsfeste Mindestlöhne für mehr soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Aber das scheint sich weder bis zu den Regierungsparteien noch zur FSG-dominierten ÖGB-Führung durchgesprochen zu haben…
Leo Furtlehner