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Unerschwingliche Mitgliedschaft

  • Sonntag, 18. Mai 2008 @ 21:13
Meinung Von Roman Gutsch

In Österreich gelten 100.000 Haushalte als überschuldet. Weitere 360.000 Personen haben ernsthafte Zahlungsprobleme. Die Ursachen sind hinlänglich bekannt. Neben dem gesellschaftlichen Druck, gewisse Konsumansprüche möglichst rasch befriedigen zu müssen, sind die steigenden Wohn-, Energie- und Lebensmittelkosten zu nennen, die Armut in Folge von Arbeitslosigkeit und die bewußt leichtfertige aber für die Banken sehr lukrative Kreditvergabe. Im Zuge der oft unausweichlichen Schuldenregulierung, gleichviel ob sie außergerichtlich oder im Rahmen eines Privatkonkurses in Angriff genommen wird, müssen sich die SchuldnerInnen, die nicht bereits aus Resignation den Kopf in den Sand gesteckt haben, der Aufgabe widmen, die Ausgaben zu reduzieren. Selbst kleinere Haushaltsposten werden und müssen in Frage gestellt werden. Nicht selten steht auch der Gewerkschaftsbeitrag zur Disposition.

Manchen fällt es nicht schwer, auf ihre Mitgliedschaft im Falle der Zahlungsunfähigkeit zu verzichten. Andere, die sich mit der Gewerkschaftsbewegung stark identifizieren, hadern damit sehr, sich die Mitgliedschaft vorübergehend nicht mehr leisten zu können. (Einen solchen Fall betreut der Autor derzeit ehrenamtlich). Für diese Personengruppe wäre es sehr attraktiv, wenn auch für sie im ÖGB-Statut die Möglichkeit geschaffen würde, die Mitgliedschaft – z.B. für die Dauer ihres Konkursverfahrens – gegen einen sehr niedrigen Anerkennungsbeitrag vorübergehend aufrecht erhalten oder zumindest ruhend stellen zu können. Das wäre eine vernünftige Alternative zum Vollaustritt, der den ÖGB ja letztlich mehr schwächt als die temporäre finanzielle Einbusse beim Mitgliedsbeitrag.

Auch SchuldnerInnen, die, wie es z.B. bei einem Abschöpfungsverfahren der Fall ist, sieben Jahre am Existenzminimum leben müssen, sollen sich die gewerkschaftliche Organisierung leisten können. Der ÖGB sollte es sich eigentlich nicht leisten, sie aus finanziellen Gründen zum Austritt zu zwingen.