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Arbeitsinitiative Feldkirch aktiv gegen Betriebsrat

  • Donnerstag, 15. Mai 2008 @ 08:22
Vorarlberg Mitte März war Sozialminister Dr. Erwin Buchinger zu Gast bei ABF Feldkirch, einer sozialen Einrichtung von Vorarlberger Gemeinden, die unter anderem Transitarbeitsplätze anbietet. Auf des Ministers Homepage finden wir dazu folgenden Eintrag: „Um 16:30 besuchen wir die Arbeitsinitiative für den Bezirk Feldkirch, eine Sozialeinrichtung mit fast 100 MitarbeiterInnen. Die Arbeitsinitiative ist eine Gründung aller 24 Gemeinden des Bezirkes Feldkirch und sowohl wirtschaftlich als auch sozial sehr erfolgreich“. Eine Woche vor Buchingers Besuch bei ABF wählten die KollegInnen, die einen Transitarbeitsplatz haben, auf Initiative von Koll. Axel Nimtz erstmals einen Betriebsrat – die zur Wahl angetretene Liste erreichte dabei alle gültigen Stimmen. Bei einer vorher stattgefundenen Betriebsversammlung wurde deutlich, dass die KollegInnen einen Betriebsrat haben wollen.

Offenbar nicht jedoch die Geschäftsleitung der „wirtschaftlich als auch sozial sehr erfolgreichen“ und von den 24 Gemeinden getragenen Arbeitsinitiative Feldkirch. Diese bemühte nämlich einen Juristen, um die Betriebsratswahl, die auch von der GPA vor Ort unterstützt wurde, beim Arbeits- und Sozialgericht unter anderem mit der Begründung anzufechten, TransitarbeiterInnen wären nicht wahlberechtigt.

Dabei handelt es sich aber weder um leitende Angestellte, denen ein maßgebender Einfluß auf die Führung des Betriebes zusteht, noch um Personen, die zu Schulungs- und Ausbildungszwecken kurzfristig beschäftigt sind (§ 36 ArbVG) – jedoch erhalten sie Arbeitsverträge und sind selbstverständlich wahlberechtigt.

Abgesehen davon, dass mit einem in diesem Fall vermutlich sinnlosen Verfahren und ebenso sinnloser Beschäftigung eines Juristen eher sorglos mit öffentlichem Geld umgegangen wird, stellt sich folgende Frage: Wie kann es sein, dass ein „…sozial erfolgreiches Unternehmen“, noch dazu im Eigentum von Gemeinden, sich mit allen Mitteln gegen die gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung eines Betriebsrates wehrt? Und sich mit gleicher Hartnäckigkeit weigert, dem vor der BR-Wahl eingerichteten und gewählten Wahlvorstand die Zeit nicht abzugelten, die diesem zusteht?

Zitat aus dem Arbeitsverfassungsgesetz § 55/1: „den Mitgliedern des Wahlvorstandes ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderliche Freizeit unter Fortzahlung des Entgeltes zu gewähren. Sie dürfen in dieser Tätigkeit nicht eingeschränkt und/oder benachteiligt werden“. Es ist höchst an der Zeit, dass sich auch die Arbeitsinitiative Feldkirch an geltendes Recht hält.