Steirische AK gegen Sperre des Gratkorner Aufzugswerkes
- Donnerstag, 24. April 2008 @ 15:08
Einstimmig beschloss die 12. steirische AK-Vollversammlung am 24. April 2008 eine von der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) eingebrachte Resolution gegen die von der Konzernleitung vorgesehene Schließung der Niederlassung Gratkorn des Aufzugherstellers Thyssen-Krupp. Der Linksblock-Vertreter Peter Scherz nannte es wichtig und erfreulich, dass die AK-Vollversammlung dieses Signal setzte, weil die Vorgangsweise, mit denen die Beschäftigten konfrontiert werden, ein Musterbeispiel dafür sind, wie es heutzutage zugeht: „Es werden bereits gewinnbringende Werke zugesperrt, wenn das im Interesse der Profitmaximierung ist“.
Der GLB begrüßt, dass auch ÖGB, Betriebsrat und der Bürgermeister von Gratkorn in den letzten Tagen eine kämpferische Sprache gefunden haben und nicht mehr ausschließlich auf Sozialpläne setzen.
Zwei Anträge des GLB wurden dem Vorstand der AK zugewiesen. Dabei geht es um die Wiesereinführung der amtlichen Preisregelung für Grundnahrungsmittel und Energie sowie um den BAGS-Kollektivvertrag (BAGS = Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- & Sozialberufe) für Beschäftigte in steirischen Pflegeheimen.
Die Anträge des GLB im Wortlaut:
Antrag 1: Gegen die Sperre des Aufzugswerkes in Gratkorn
Mit Jahresende soll das Aufzugwerk von Thyssen-Krupp in Gratkorn gesperrt werden. 300 Beschäftigte sind direkt betroffen, 150 Arbeitsplätze in Zulieferbetrieben wackeln und auch die Geschäftsstelle in Graz wird das Aus für den Betrieb spüren.
In der Öffentlichkeit redet man davon, dass der Betrieb nicht rentabel wäre. Dabei hat man 1994 nach der Verlagerung von Graz nach Gratkorn ein modernes Werk auf die Wiese gestellt. Bis zuletzt hat es lukrative Aufträge gegeben. Was für Luxushotels, Einkaufszentren und die Grazer Stadthalle gut genug war, soll jetzt veraltet sein? Da stimmt etwas nicht.
Viel wahrscheinlicher ist es, dass ThyssenKrupp Elevators (mit 800 Standorten weltweit), Rationalisierungen vor sich hat. Der Traditionsbetrieb Gratkorn wird geopfert, weil es der Konzernstrategie so passt. In Ostdeutschland oder Frankreich waren Zusperraktionen für den Konzern politisch nicht durchsetzbar, weil die Gewerkschaft dort kämpferischer ist.
Deshalb gibt es auch ein Redeverbot für die Abteilungsleiter. Außerdem nehmen Abgesandte aus Deutschland die Daten der Mitarbeiter auf. Die Kompetenzen will man behalten, der Standort wird zugesperrt. Gratkorn soll geopfert werden, weil man hier am wenigsten Widerstand erwartet.
Auch in diesem Fall gilt, „wer kämpft, kann verlieren“, aber „wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ Deshalb spricht sich die Vollversammlung der Arbeiterkammer Steiermark gegen die Schließung der Niederlassung Gratkorn des Aufzugherstellers ThyssenKrupp Elevators aus.
Antrag 2: Wiedereinführung der amtlichen Preisregelung
Die Freigabe der Preise für viele wichtige Grundnahrungsmittel sowie Energie, Wasser und Treibstoffe hat sie zum Spielball der Interessen der Konzerne werden lassen. Um saftige Gewinn aus den Kunden herauszupressen, werden diese rücksichtslos erhöht. Darüber hinaus entwickeln sich diese Preise als wahre Inflationstreiber, die letztlich doch nur eine Umverteilung zugunsten der Konzerne bedeutet. Jetzt sieht man, dass die vielgepriesene Liberalisierung zu Preissteigerungen und Spekulationsgewinnen auf Kosten der Mehrheit der Bevölkerung führt. Die aktuelle Inflationsrate bei Lebensmitteln von 8,4 Prozent widerlegt die These, dass der freie Markt im Interesse der Konsumenten wäre. In Wirklichkeit regeln die Konzerne die Preise.
Um die Binnennachfrage anzukurbeln und die kleinen Einkommen wirksam zu entlasten, ist hier eine amtliche Preisregelung dringend notwendig. Dieses System hat sich in der Nachkriegszeit bewährt und wurde vor dem Beitritt zur EU aufgegeben.
Deshalb stellt die Fraktion des Gewerkschaftlichen Linksblocks (GLB) in der AK folgenden Antrag: Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Steiermark fordert von der Bundesregierung die Wiedereinführung der amtlichen Preisreglung für wichtige Grundnahrungsmittel, Wasser, Strom, Treibstoffe und Energie.
Antrag 3: Kollektivvertrag für Beschäftigte in Pflegeheimen
Leider enthalten die Heimverträge, welche das Land Steiermark mit den Betreibern von Pflegeheimen abschließt, keine Verpflichtung, mindestens den BAGS-Kollektivvertrag zu bezahlen.
Die Missachtung dieses Kriteriums hat zu wiederholten Fällen des Unterlaufens des BAGS-Kollektivvertrages geführt. Auf der Strecke bleiben die Mitarbeiter und Angestellten dieser Heime, die trotz steigender Arbeitsbelastung mit Billigstlöhnen abgespeist werden. Bekanntlich führt die Außenstelle Leoben der Arbeiterkammer Steiermark zahlreiche arbeitsrechtliche Prozesse wegen dieses Tatbestandes. Dieser Entwicklung muss ein Riegel vorgeschoben werden.
Deshalb stellt die Fraktion des Gewerkschaftlichen Linksblocks (GLB) in der AK folgenden Antrag: Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Steiermark fordert die steirische Landesregierung auf, in die Heimverträge das Kriterium aufzunehmen, wonach die Pflegeheimbetreiber verpflichtet werden, mindestens den BAGS-Kollektivvertrag (BAGS = Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- & Sozialberufe) oder einen besseren Kollektivvertrag zu bezahlen.
Der GLB begrüßt, dass auch ÖGB, Betriebsrat und der Bürgermeister von Gratkorn in den letzten Tagen eine kämpferische Sprache gefunden haben und nicht mehr ausschließlich auf Sozialpläne setzen.
Zwei Anträge des GLB wurden dem Vorstand der AK zugewiesen. Dabei geht es um die Wiesereinführung der amtlichen Preisregelung für Grundnahrungsmittel und Energie sowie um den BAGS-Kollektivvertrag (BAGS = Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- & Sozialberufe) für Beschäftigte in steirischen Pflegeheimen.
Die Anträge des GLB im Wortlaut:
Antrag 1: Gegen die Sperre des Aufzugswerkes in Gratkorn
Mit Jahresende soll das Aufzugwerk von Thyssen-Krupp in Gratkorn gesperrt werden. 300 Beschäftigte sind direkt betroffen, 150 Arbeitsplätze in Zulieferbetrieben wackeln und auch die Geschäftsstelle in Graz wird das Aus für den Betrieb spüren.
In der Öffentlichkeit redet man davon, dass der Betrieb nicht rentabel wäre. Dabei hat man 1994 nach der Verlagerung von Graz nach Gratkorn ein modernes Werk auf die Wiese gestellt. Bis zuletzt hat es lukrative Aufträge gegeben. Was für Luxushotels, Einkaufszentren und die Grazer Stadthalle gut genug war, soll jetzt veraltet sein? Da stimmt etwas nicht.
Viel wahrscheinlicher ist es, dass ThyssenKrupp Elevators (mit 800 Standorten weltweit), Rationalisierungen vor sich hat. Der Traditionsbetrieb Gratkorn wird geopfert, weil es der Konzernstrategie so passt. In Ostdeutschland oder Frankreich waren Zusperraktionen für den Konzern politisch nicht durchsetzbar, weil die Gewerkschaft dort kämpferischer ist.
Deshalb gibt es auch ein Redeverbot für die Abteilungsleiter. Außerdem nehmen Abgesandte aus Deutschland die Daten der Mitarbeiter auf. Die Kompetenzen will man behalten, der Standort wird zugesperrt. Gratkorn soll geopfert werden, weil man hier am wenigsten Widerstand erwartet.
Auch in diesem Fall gilt, „wer kämpft, kann verlieren“, aber „wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ Deshalb spricht sich die Vollversammlung der Arbeiterkammer Steiermark gegen die Schließung der Niederlassung Gratkorn des Aufzugherstellers ThyssenKrupp Elevators aus.
Antrag 2: Wiedereinführung der amtlichen Preisregelung
Die Freigabe der Preise für viele wichtige Grundnahrungsmittel sowie Energie, Wasser und Treibstoffe hat sie zum Spielball der Interessen der Konzerne werden lassen. Um saftige Gewinn aus den Kunden herauszupressen, werden diese rücksichtslos erhöht. Darüber hinaus entwickeln sich diese Preise als wahre Inflationstreiber, die letztlich doch nur eine Umverteilung zugunsten der Konzerne bedeutet. Jetzt sieht man, dass die vielgepriesene Liberalisierung zu Preissteigerungen und Spekulationsgewinnen auf Kosten der Mehrheit der Bevölkerung führt. Die aktuelle Inflationsrate bei Lebensmitteln von 8,4 Prozent widerlegt die These, dass der freie Markt im Interesse der Konsumenten wäre. In Wirklichkeit regeln die Konzerne die Preise.
Um die Binnennachfrage anzukurbeln und die kleinen Einkommen wirksam zu entlasten, ist hier eine amtliche Preisregelung dringend notwendig. Dieses System hat sich in der Nachkriegszeit bewährt und wurde vor dem Beitritt zur EU aufgegeben.
Deshalb stellt die Fraktion des Gewerkschaftlichen Linksblocks (GLB) in der AK folgenden Antrag: Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Steiermark fordert von der Bundesregierung die Wiedereinführung der amtlichen Preisreglung für wichtige Grundnahrungsmittel, Wasser, Strom, Treibstoffe und Energie.
Antrag 3: Kollektivvertrag für Beschäftigte in Pflegeheimen
Leider enthalten die Heimverträge, welche das Land Steiermark mit den Betreibern von Pflegeheimen abschließt, keine Verpflichtung, mindestens den BAGS-Kollektivvertrag zu bezahlen.
Die Missachtung dieses Kriteriums hat zu wiederholten Fällen des Unterlaufens des BAGS-Kollektivvertrages geführt. Auf der Strecke bleiben die Mitarbeiter und Angestellten dieser Heime, die trotz steigender Arbeitsbelastung mit Billigstlöhnen abgespeist werden. Bekanntlich führt die Außenstelle Leoben der Arbeiterkammer Steiermark zahlreiche arbeitsrechtliche Prozesse wegen dieses Tatbestandes. Dieser Entwicklung muss ein Riegel vorgeschoben werden.
Deshalb stellt die Fraktion des Gewerkschaftlichen Linksblocks (GLB) in der AK folgenden Antrag: Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Steiermark fordert die steirische Landesregierung auf, in die Heimverträge das Kriterium aufzunehmen, wonach die Pflegeheimbetreiber verpflichtet werden, mindestens den BAGS-Kollektivvertrag (BAGS = Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- & Sozialberufe) oder einen besseren Kollektivvertrag zu bezahlen.