Wer frei von Schuld ist, werfe den ersten Stein!
- Donnerstag, 17. April 2008 @ 21:19
"Personalabbau steht bei der Post seit Jahren auf der Tagesordnung. Über eine Auffanggesellschaft bei der Staatsholding ÖIAG sollen unerwünschte PostbeamtInnen still und heimlich entsorgt werden. Dort werden sie dann solange mit unwürdigen Dienstzuteilungen (temperären Verleasungen) gemobbt bis sie von sich aus das Handtuch werfen", kommentiert der Sprecher des Gewerkschaftlichen Linksblock Tirol (GLB), Josef Stingl, die Pläne von Post und Telekom. Er begrüßt, und solidarisiert sich daher mit den von der Postgewerkschaft angekündigten Kampfmaßnahmen gegen die Ausgliederung. "Hoffentlich bleibt es nicht nur bei der verbalen Kampfbereitschaft."
Einen "neuen" Weg des Personalabbau geht in Innsbruck die Postdirektion in Tirol und Vorarlberg . "Dort werden langjährige Briefträger wegen Dienstverfehlungen gleich fristlos entlassen!", so Stingl erbost. Was ist passiert:
Mehrere Briefträger sollen Massensendungen nicht ordnungsgemäß zugestellt haben, teile der Werbung landete im Altpapier. "Selbstverständlich kann das niemand, aber mit einer dienstrechtlichen Abmahnung wäre diese Verfehlung auch zu beseitigen gewesen."
Interessanter ist, wie man den "Übeltätern" auf die Spur kam:
Der Gruppenleiter schaltete den internen Erhebungsdienst der Post ein, dieser installierte Kamaras und die PostlerInnen wurden ohne ihr Wissen tagelang bei der Arbeit beobaochtet. "In diesem Zuhammenhang stellt sich für mich als Gewerkschafter die Frage, hat die Tiroler Postdirektion, die sich ja bei besagten Fall so erbicht auf die Einhaltung ihres Kundenauftrags versteckt, auch die notwendigen gesetzlichen Weg für die Errichtung der Überwachungskameras gewählt.
Immerhin wäre dafür eine Betriebsvereinbarung mit der Personalvertretung zwingend vorgeschrieben", erklärt dazu der GLB-Vertreter Josef Stingl. Sei das nicht der Fall gewesen, halte er die fristlosen Kündigungen für ungültig, den Unrecht könne sicher nicht Unrecht bestrafen. "In diesem Sinne gebe dem Postsprecher Raidl recht, dieser Fall restlos aufgeklärt werden."
Zur Ergänzung: Auch in einem anderen Fall nimmt es bie Post AG mit der Einhaltung der Gesetze nicht so genau: Bei Nachnahmesendungen werden seit neuesten nicht nur das Geld, sondern auch Geburtsdatum und - ort verlangt. Die Post begründet dies mit einer gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gerichteten EU-Vorschrift. Für Hans Zeger von der Datenschutzorganisation "Arge Daten" ist die Vorgehensweise eigentlich unzulässig. Er vermutet hinter dem Verweis auf die Geldwäscheverordnung einen Vorwand, um stärker im Direktmarketinggeschäft tätig werden zu können.
Für die Postdirektion zwei Zitate: "Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen" oder "Wer im er frei von Schuld ist, werfe den ersten Stein!", so Josef Stingl abschließend.
Einen "neuen" Weg des Personalabbau geht in Innsbruck die Postdirektion in Tirol und Vorarlberg . "Dort werden langjährige Briefträger wegen Dienstverfehlungen gleich fristlos entlassen!", so Stingl erbost. Was ist passiert:
Mehrere Briefträger sollen Massensendungen nicht ordnungsgemäß zugestellt haben, teile der Werbung landete im Altpapier. "Selbstverständlich kann das niemand, aber mit einer dienstrechtlichen Abmahnung wäre diese Verfehlung auch zu beseitigen gewesen."
Interessanter ist, wie man den "Übeltätern" auf die Spur kam:
Der Gruppenleiter schaltete den internen Erhebungsdienst der Post ein, dieser installierte Kamaras und die PostlerInnen wurden ohne ihr Wissen tagelang bei der Arbeit beobaochtet. "In diesem Zuhammenhang stellt sich für mich als Gewerkschafter die Frage, hat die Tiroler Postdirektion, die sich ja bei besagten Fall so erbicht auf die Einhaltung ihres Kundenauftrags versteckt, auch die notwendigen gesetzlichen Weg für die Errichtung der Überwachungskameras gewählt.
Immerhin wäre dafür eine Betriebsvereinbarung mit der Personalvertretung zwingend vorgeschrieben", erklärt dazu der GLB-Vertreter Josef Stingl. Sei das nicht der Fall gewesen, halte er die fristlosen Kündigungen für ungültig, den Unrecht könne sicher nicht Unrecht bestrafen. "In diesem Sinne gebe dem Postsprecher Raidl recht, dieser Fall restlos aufgeklärt werden."
Zur Ergänzung: Auch in einem anderen Fall nimmt es bie Post AG mit der Einhaltung der Gesetze nicht so genau: Bei Nachnahmesendungen werden seit neuesten nicht nur das Geld, sondern auch Geburtsdatum und - ort verlangt. Die Post begründet dies mit einer gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gerichteten EU-Vorschrift. Für Hans Zeger von der Datenschutzorganisation "Arge Daten" ist die Vorgehensweise eigentlich unzulässig. Er vermutet hinter dem Verweis auf die Geldwäscheverordnung einen Vorwand, um stärker im Direktmarketinggeschäft tätig werden zu können.
Für die Postdirektion zwei Zitate: "Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen" oder "Wer im er frei von Schuld ist, werfe den ersten Stein!", so Josef Stingl abschließend.