Der EGB zum Fall Rüffert
- Freitag, 4. April 2008 @ 21:06
Der EGB hat zur jüngsten EuGH-Entscheidung ("Rüffert", Unanwendbarkeit von Mindestlohnbestimmungen für Unternehmen aus dem EU-Ausland) eine Stellungnahme verfasst, hier ein Auszug:
"Dies ist ein weiteres destruktives und schädliches Urteil des EuGH nach der jüngsten Laval-Entscheidung. Beide Entscheidungen behaupten den Vorrang der Dienstleistungsfreiheit vor bestehenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die am Ort der Leistungserbringung anwendbar sind. Diese Entscheidung unterstreicht die dringende Notwendigkeit, dass europäische Entscheidungsträger bekräftigen, dass die EU nicht nur ein wirtschaftliches Projekt ist, sondern als Hauptziel die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bevölkerzung hat und dass das Konzept des sozialen Fortschritts von grundsätzlicher Bedeutung ist, um die Unterstützung der europäischen BürgerInnen und ArbeitnehmerInnen aufrecht zu erhalten."
Anmerkung: Zum Reformvertrag war unter den RegierungschefInnen nicht einmal ein unverbindliches (!) Sozialprotokoll konsens-fähig, obwohl ein solches sogar von maßgeblichen RegierungschefInnen - Merkel, Juncker etc. - massiv gefordert worden war. Gegen die Entscheidungslinie des EuGH reichen hingegen keine unverbindlichen weichen Grundsatzerklärungen, sondern es ist hartes durchsetzbares Recht erforderlich, an das sich selbst der EuGH zu halten hat.
Ein derartiger Konsens unter den 27 EU-RegierungschefInnen ist aber äußerst unrealistisch angesichts der festgefahrenen Position, die insb. die britische Regierung - völlig unabhängig von der regierenden Partei - im Interesse des britischen Großkapitals zu Fragen der Sozial- und Steuerpolitik einnimmt.
Erwin Leitner, Plattform Volxabstimmung
"Dies ist ein weiteres destruktives und schädliches Urteil des EuGH nach der jüngsten Laval-Entscheidung. Beide Entscheidungen behaupten den Vorrang der Dienstleistungsfreiheit vor bestehenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die am Ort der Leistungserbringung anwendbar sind. Diese Entscheidung unterstreicht die dringende Notwendigkeit, dass europäische Entscheidungsträger bekräftigen, dass die EU nicht nur ein wirtschaftliches Projekt ist, sondern als Hauptziel die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bevölkerzung hat und dass das Konzept des sozialen Fortschritts von grundsätzlicher Bedeutung ist, um die Unterstützung der europäischen BürgerInnen und ArbeitnehmerInnen aufrecht zu erhalten."
Anmerkung: Zum Reformvertrag war unter den RegierungschefInnen nicht einmal ein unverbindliches (!) Sozialprotokoll konsens-fähig, obwohl ein solches sogar von maßgeblichen RegierungschefInnen - Merkel, Juncker etc. - massiv gefordert worden war. Gegen die Entscheidungslinie des EuGH reichen hingegen keine unverbindlichen weichen Grundsatzerklärungen, sondern es ist hartes durchsetzbares Recht erforderlich, an das sich selbst der EuGH zu halten hat.
Ein derartiger Konsens unter den 27 EU-RegierungschefInnen ist aber äußerst unrealistisch angesichts der festgefahrenen Position, die insb. die britische Regierung - völlig unabhängig von der regierenden Partei - im Interesse des britischen Großkapitals zu Fragen der Sozial- und Steuerpolitik einnimmt.
Erwin Leitner, Plattform Volxabstimmung