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Zwingt EU-Recht Gewerkschaften in die Knie?

  • Donnerstag, 27. März 2008 @ 11:05
Meinung Von Hubert Schmiedbauer

Die Baufirma Laval mit Sitz in Lettland wollte sich in Schweden nicht an den dort gültigen Tarifvertrag halten. Gewerkschaftliche Streik- und Blockade-Aktionen waren die Folge. Das Unternehmen klagte beim EuGH wegen Verletzung von EU-Recht. Die Richter entschieden (nicht zum ersten Mal), dass die gewerkschaftlichen Aktionen geeignet seien, „die Durchführung von Arbeiten im schwedischen Hoheitsgebiet weniger attraktiv zu machen, ja sogar zu erschweren, und daher eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs“ darstellten. Im vorliegenden Fall könnte das Entsendeunternehmen gezwungen werden, Verhandlungen von unbestimmter Dauer zu führen, um Kenntnis von den Mindestlöhnen zu erlangen und einem Tarifvertrag beizutreten…

Das Brüsseler Büro der Wirtschaftskammer Österreich meldete: „In seinem lange erwarteten Urteil Laval beschränkte der EuGH heute das Streikrecht der Gewerkschaften… Nun verlangt das lettische Unternehmen Schadenersatz von der Gewerkschaft…“ Der stellvertretende Generalsekretär der Wirtschaftskammer, Reinhold Mitterlehner, legte nach: „Das Urteil ist … nicht direkt auf Österreich anwendbar. Es stellt aber sicher, dass österreichische Unternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten tätig werden, nicht den Schikanen der dortigen Gewerkschaften ausgesetzt sind.“

„Das Urteil ist ein schwerer Schlag gegen die gewerkschaftlichen und sozialen Rechte innerhalb der Union und stellt einen Rückschritt im Kampf um mehr Arbeitnehmrechte dar“, erklärte der ehemalige TBL-Vorsitzende und Europaabgeordnete (SP) Harald Ettl. „Es geht darum, was in der EU mehr zählt: soziale Gerechtigkeit oder die Freiheit des Marktes… Der Beschneidung von Gewerkschaftsrechten und dem Lohndumping wurden mit diesem Urteil Tür und Tor geöffnet.“

ÖGB: Ernste Bedenken…

Dieses eine Beispiel ist Grund genug, sich mit der ÖGB-Position zum EU-“Reform“vertrag von Lissabon zu befassen. Der Vertrag entspricht nahezu voll dem „Vertrag über eine Verfassung für Europa“, der bei den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt worden war. Der Reformvertrag bringt laut ÖGB-Erklärung „Fortschritte in einigen Bereichen“, aber der Kernsatz lautet:

„An der wirtschafts- und währungspolitischen Grundausrichtung der Europäischen Union ändert sich nichts. Der Österreichische Gewerkschaftsbund äußert daher ernste Bedenken gegenüber einigen Neuerungen und Defiziten, die mit dem Reformvertrag nicht beseitigt werden.“

Es sind kritische Punkte angeführt, u.a.: begrüßenswerte Ziele, aber Mangel an Instrumenten, sie zu erreichen; die Gefahr, dass öffentliche Dienstleistungen den Regeln des Binnenmarktes und des Wettbewerbsrechts ausgesetzt sind; statt antizyklischer Budgetpolitik weiterhin Budgets nach Stabilitäts- und Wachstumspakt; zum Thema Friedenssicherung weder ein Bekenntnis zur Ächtung des Krieges als Mittel der Politik noch zur Abrüstung, hingegen militärische Kooperation in Form einer „ständigen strukturierten Zusammenarbeit“; militärische Auslandseinsätze nicht an UNO-Mandat gebunden, dafür Orientierung an einem unklaren „Terrorismus“-Begriff; Verpflichtung zur Anhebung der Verteidigungsbudgets kann zur Einschränkung der Budgetposten für Soziales, Bildung und Kultur führen.

…und fromme Wünsche

Vergleicht man diese Bedenken mit den am Anfang des Papiers aufgezählten Wünschen an eine Reform der EU und (angeblichen) Fortschritten, meint man zwei verschiedene Papiere in der Hand zu haben: die Union müsse demokratischer und sozialer werden; die BürgerInnen müssen ihrer Grundrechte europaweit durchsetzen können; die Neutralität Österreichs muss gewahrt werden; die EU müsse sich zu einer Sozial- und Beschäftigungsunion entwickeln.

An Fortschritten im Reformvertrag begrüßt der ÖGB „den engagierten Katalog an sozialen Werten und Zielen“, dazu gehöre eine „in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft“; die Aufnahme der Grundrechte ins europäische Primärrecht; die Aufnahme eines eigenen Artikels zum Schutz der öffentlichen Dienstleistungen; die Verankerung der Sozialpartner – aber die Rolle der Sozialpartner solle im ersten und nicht im dritten Teil des Vertrages geregelt werden, „um für alle klarzustellen, dass der Soziale Dialog und die Rolle der Sozialpartner alle Politikbereiche betrifft“.

Sowohl das Beispiel von der EuGH-Rechtsprechung als auch die Bedenken des ÖGB zum Reformvertrag würden reichen, statt Schönfärberei und Illusionen über einen „Sozialen Dialog“ eine tatsächliche Informationskampagne über die EU und ihre Vertragswerke einzuleiten und sich der Forderung nach einer Volksabstimmung anzuschließen. Aber die ÖGB-Erklärung resümiert im Ton eines „politischen Sozialpartners“: „Trotz dieser Bedenken ist der Reformvertrag von Lissabon notwendig, gerade weil es angesichts der rasanten Veränderungen nichts Besseres gibt…“

Die Regierung aufzufordern, den Vertrag „nur unter einem klaren Neutralitätsvorbehalt zu ratifizieren“, ist nichts als warme Luft. Ebenso der fromme Wunsch, die Regierung möge „Motor für die Weiterentwicklung der EU in Richtung Sozialunion“ sein. Motor für die Wiederherstellung einer erfolgreichen Sozialpolitik müssen die Gewerkschaften selbst sein.

Hubert Schmiedbauer ist Journalist in Wien