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Bedarfsorientierte Mindestsicherung: Sicher ist nur die Armut

  • Montag, 24. März 2008 @ 18:58
Aktionen Das Modell der bedarfsorientierten Mindestsicherung, das angeblich der Armutsbekämpfung dient, ist ein trojanisches Pferd. Denn es dient der Aushöhlung des Versicherungsprinzips und dem Unterlaufen von Sozial- und Arbeitsrechten. Ziel ist die Aufstellung eines Heeres von weitgehend rechtlosen BilligarbeiterInnen für jeden Bedarf. Schon die Orientierung am Ausgleichszulagenrichtsatz der Sozialhilfe (brutto!) wirft ein Licht auf den Charakter dieser Art „Armutssicherung“: Es handelt sich nicht etwa um eine Sozialleistung auf neuer Rechtsgrundlage, auch nicht um die längst überfällig gewordene Verbesserung der Versicherungsleistung, sondern um die schon seit Jahren angedachte Überführung der Arbeitslosenversicherung in die Sozialhilfe. So gibt Minister Bartenstein offen zu, dass das Herzstück der Mindestsicherung in der Harmonisierung der Sozialhilfesysteme der Länder besteht. Was er nicht ausspricht, ist die darin enthaltende Logik der Entrechtung und Enteignung.

Die Höhe oszilliert um den Sozialhilferichtsatz, der in Bundesländern ausbezahlt wird. Dieser ist schon kläglich genug, aber auch das trügt noch. Denn der Betrag von netto Euro 708 ist all inklusive: Er enthält nicht nur die Aufwendungen für Lebenserhaltung, Miete, Strom, sondern ersetzt alle Zuschüsse (Kleidung, Heizkosten) und Ersatzleistungen, die unter dem Titel Sonderbedarf im Falle von Krankheit oder notwendigen Haushaltsreparaturen von der Sozialhilfe ausbezahlt wurden.

Die in Aussicht genommene 14-malige Auszahlung des Betrages ist angesichts der Sanktionsepidemien des AMS, welche wenig mit tatsächlicher Arbeitsverweigerung, aber viel mit budgetären Notmaßnahmen zu tun haben, wohl nur Utopie. Denn die durch die Sperrfeuer Geschickten werden die Schwelle zum 13. und 14. Monatsgehalt nie erreichen, da sie vorher schon aus dem Bezug gedrängt werden. Damit würden sie wieder beim 1. Gehalt anfangen. Und im Falle von Leistungskürzungen (50 Prozent), welche den Alltag der Mindestsicherung bestimmen werden, wird man neugierig sein dürfen, ob die Bemessung des 13. und 14. Bezuges tatsächlich nach dem Gesamtbetrag der Mindestsicherung erfolgt.

Der Schwellenwert der Armutsgefährdung liegt bei 900 Euro Monatseinkommen. Ein Einkommen, das für mehr als eine Million Menschen in Österreich nicht gesichert oder nicht erreichbar ist. Im täglichen Kampf um die Lebenserhaltung heisst das: Sie laufen Gefahr, ihre Wohnung zu verlieren oder nicht mehr heizen zu können.

Die Kinder der Armen sind dem Staat nichts wert. Der Kinderzuschlag bei der geplanten Mindestsicherung soll nur 127,60 Euro betragen, ab dem 3. Kind gar nur mehr 106, 34 Euro.

Familien mit mehreren Kindern, und hier besonders alleinstehende Frauen mit Kindern gehören schon jetzt zu den Bevölkerungsgruppen, die am meisten armutsgefährdet, ja häufig sogar akut arm sind. Da die rasche Verfügbarkeit der AlleinerzieherInnen für Arbeitsmarktmaßnahmen oft wegen der Betreuungspflichten nicht gegeben ist, sind sie bevorzugte Opfer von Nacht und Nebel-Zuweisungen mit all den Folgen der Verweigerung und Vereitelung.

Konkret heißt das: 50 Prozent Abzug für Verweigerung kürzen den Mutter-Kind- Haushalt runter auf 354 Euro plus 127,60 Euro = 481 Euro. Damit die Betroffenen nicht etwa auf die Idee kommen, es ihren ausländischen LeidgenossInnen gleichzutun, beeilt sich die Stadt Wien mit einem Bettlergesetz. Das Verelendungsszenario soll wenigstens nicht sichtbar werden!

Die Leistungen aus der Notstandshilfe haben sich seit Arbeitslosengedenken nicht mehr verändert. Doch sind in den letzten Jahren die Lebenshaltungskosten dramatisch gestiegen, dabei war der Wohnbereich von der Kostenexplosion besonders betroffen. Der Familienzuschlag wurde bei PensionistInnen und Arbeitslosen seit der Reduzierung 1996 von 47 Euro (640 S) auf 29 Euro (400 S) eingefroren. Der Deckelung der Notstandshilfe auf 982 Euro im Jahre 1996 folgte im Jahr 2006 eine weitere Kürzung auf nunmehr nur noch 805 Euro (-176 Euro) bzw. 690 Euro (-291), Beträge, die klar unterhalb der Armutsgrenze liegen.

Die Betriebskostenentwicklung in den Sozialen Wohnbauten glichen im letzten Jahr einem Tsunami. Die Anhebung der Gesamtmieten um durchschnittlich 20 Prozent übertraf alle bisherigen Rekorde. Im letzten Jahrzehnt ist es dadurch zu einer Verdoppelung der Mieten gekommen; ein Umstand, der zu einer existenziellen Bedrohung in den städtischen Gemeindebauen, aber besonders auch in den Arbeitersiedlungen der Industrieregionen führt. Viel weist darauf hin, dass die Armut in die Stammschichten der Arbeiterschaft zurückkehrt.

Um der Kostenflut entgegensteuern zu können, bedürfte es politischer Steuerungskräfte mit dem Ziel einer bedürfnisgerechten Einkommensverteilung. Stattdessen finden sich Erwerbsarbeitslose, aber auch andere Arme in der Situation von Schiffbrüchigen, denen man auch noch den letzten Schwimmreifen wegnimmt.

Die Preise für Grundnahrungsmittel sind mit Einführung des Euro in die Höhe geschnellt. Schon der Anstieg von 2001 bis 2005 betrug laut amtlichem Preisindex 15-20 Prozent. Der Index ist allerdings nicht aussagekräftig, da die Belastung je nach Art und Höhe des Einkommens unterschiedlich ausfällt. So trifft gerade die untersten EinkommensbezieherInnen, die die höchste Ausgabenquote für Nahrungsmittel aufweisen, die Teuerung in der Grundversorgung am stärksten. Die zeitliche Nähe zwischen Minister Buchingers Vorhabensbericht und der medial lancierten Sozialmarkt-Offensive (Soma-Märkte, Vinci-Märkte) ist kein Zufall:

Wolfgang Pucher, Grazer Armenpfarrer und Initiator der Vinzimärkte: „Brot ist für viele Menschen nicht mehr kaufbar. Und wenn wir unser Brot in der früh zugestellt bekommen, dann wartet auch immer eine ganze Schlange von Menschen, die sich regelrecht auf das Brot stürzen, weil sie es so dringend brauchen.“

Die sogenannte „angemessene“ Verwertung des Vermögens stellt eine Attacke auf das Eigentum dar. Den Betroffenen soll auch noch das letzte Hemd ausgezogen werden. Erfahrungsgemäß müssen in Haushalten Langzeitarbeitsloser oftmals die Rücklagen aus besseren Zeiten zur Begleichung laufender Wohnungs-, Heizungskosten, aber auch anfallender notwendiger Reparations- und Instandhaltungskosten herhalten.

Dass, wie nach ursprünglicher Intention, eine selbst benützte Eigentumswohnung nun doch nicht verkauft werden muss, ist, nach Ansicht der Arbeitslosenvertretung, zwar zu begrüßen. Doch der Plan, eine fiktive Miete festzusetzen, die von der Mindestsicherung abgezogen wird, wirft die Frage auf, in welchen Verwaltungsverfahren der Wert des jeweiligen Wohnungseigentums geschätzt werden soll und wer die Kosten dafür zu tragen hat.

Unklar bleibt auch, wie im Falle eines Hausbesitzes zu verfahren ist. Auch hier trügt meist der Schein. Die vermeintliche Schatzkiste ist in der Regel ein kleines abgewohntes Haus, das von den alten, oft versorgungsbedürftigen Eltern schon bei Lebzeiten den Kindern übertragen wurde. Populär ist die Verwechslung mit jenem Personenkreis, der zwar arbeits-, aber keineswegs erwerbslos ist und der allabendlich die „Seitenblicke-Gesellschaft“, aber auch die Vorstellungen über die Lebensverhältnisse der Erwerbsarbeitslosen im Allgemeinen bevölkert.

Die angekündigte Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit für Langzeitarbeitslose dürfte sich als Rohrkrepierer erweisen. Schon dem schwarz-blauen Vorläufer namens Projekt „Integra“ aus dem Jahr 2000 war wegen Einspruches des VwGH, aber auch des Proteststurms der gewerblichen Wirtschaft nur ein kurzes Leben beschieden.

Die Kapitulation der Beschäftigungspolitik ist Teil der rot-schwarzen Regierungserklärung Die Perspektive auf Kollektivvertrag und gewerkschaftliche Vertretung wird erst gar nicht vorgegaukelt. Und wo doch, kann man sich darauf verlassen, dass das AMS und die sozialökonomische Betriebe in bewährter Eintracht diesen umgehen. Dafür haben sie noch den Segen der Gewerkschaft, welche bislang noch nicht begriffen hat, dass die von ihnen genehmigten Ausnahmegesetze im Arbeitsrecht, die die AlVG-Novelle für die Arbeitslosen brachte, bald Standard für ihre klassische Klientel werden, und zwar per Gesetz: In Deutschland wird jetzt Hartz IV zum Richtwert eines Mindestlohns herangezogen.

Arbeit ohne Beschäftigtenstatus ist zudem ein Angriff auf das Arbeitsverfassungsgesetz. Sie geht mit der Missachtung von Gewerbevorschriften einher, was in der Praxis heißt, dass bei öffentliche Arbeiten nicht mehr der Schmied, sondern der Schmiedl den Hammer schwingt, mit allen Risiken. Dafür darf der erstere stempeln.

Das ausschlaggebende politische Kalkül dieser arbeitsrechtlichen Missgeburt liegt aber in der Umschichtung öffentlicher Ausgaben in das lohnabhängige System der Versicherung. Den Segen dafür geben die InhaberInnen von Gewinnen, Vermögen und Kapitaleinkommen: Sie werden nicht zur Kasse gebeten. Für die Armutsbetroffenen bleibt zu allerletzt: sicher ist nur die Armut!

Infos: http://www.amsand.net/