ÖGB beim EU-Vertrag auf Regierungslinie
- Samstag, 8. März 2008 @ 12:22
Gegen die Stimmen von GLB und UG beschloss der ÖGB-Bundesvorstand am 7. März 2008 ein Positionspapier zum EU-Vertrag: „Selbst bei Abwägung der im vorliegenden Papier vom ÖGB selbst vorgebrachten Fortschritte und Bedenken überwiegen die Defizite und müsste daher der Vertrag abgelehnt werden. Das gilt insbesondere für die im Nationalrat und Bundesrat vertretenen GewerkschafterInnen, egal welcher Partei sie angehören“, so das Resümee von Karin Antlanger, Bundesvorsitzende der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) dazu. Antlanger erinnerte an die kritische Äußerung des ÖGB im Herbst 2004 zum damaligen Verfassungsentwurf, weil damit ein soziales Europa nicht möglich und die Neutralität gefährdet war. 2004 hatte sich der damalige ÖGB-Präsident Verzetnitsch sogar für eine Volksabstimmung über den Verfassungsentwurf ausgesprochen, opferte diesen dann aber dem Fraktionszwang im Parlament.
Die Chance für einen Neuanlauf nach dem Scheitern der Verfassung bei den Volksabstimmungen in F und NL wurde nicht genützt. Es erfolgte eine Neuauflage mit minimalen Abstrichen als Vertrag von Lissabon. Der Schlussfolgerung „Trotz dieser Bedenken ist der Reformvertrag von Lissabon notwendig … weil es nichts besseres gibt“ kann daher so nicht zugestimmt werden, mit diesem Positionspapier ordnet sich der ÖGB der Regierungslinie unter.
Antlanger wies darauf hin, dass auch im EU-Vertrag die Militarisierung der EU durch Aufrüstungsverpflichtung, Rüstungsagentur und Euro-Armee sowie der Neoliberalismus als Ausrichtung für die Wirtschafts- und Sozialpolitik verankert sind und der Vertrag der österreichischen Neutralität widerspricht und die Eingriffe in die österreichische Verfassung verstärkt. Auch ist die Charta der Grundrechte nicht direkter Bestandteil, sondern nur Anhang zum Vertrag, weil die Charta wegen Vorbehalte von Großbritannien und Polen nicht durchgängig akzeptiert ist. Außerdem geht es darum wie Grundrechte konkretisiert werden, nicht darum dass diese auf dem Papier stehen.
„Zur Klage über mangelnde Handlungsfähigkeit der EU gilt es zu hinterfragen in welcher Hinsicht, für die im Vertrag festgeschriebenen Aspekte etwa bei der Aufrüstung und der Freiheit für das Kapital gab es schon bisher keine Beschränkung. Dort wo es notwendig wäre, etwa im sozialen Sinne ist Handlungsfähigkeit auch künftig nicht zu erwarten“, so die Kritik Antlangers. Die Feststellung „An der wirtschafts- und währungspolitischen Grundausrichtung der Europäischen Union ändert sich nichts“ bestätigt den neoliberalen Charakter des Projekts EU, diese ist nicht die Antwort auf die kapitalistische Globalisierung, sondern maßgeblicher Teil derselben.
Die BürgerInnen über Änderungen zu informieren ist zuwenig. Wenn sogar WKÖ-Chef Leitl meint, ein „europäisches Sozialmodell braucht die Zustimmung der Bürger“, dann spricht das klar für eine Volksabstimmung über den Vertrag: „Es geht nicht um eine europäische oder gar globale Sozialpartnerschaft, wie Leitl und Präsident Hundstorfer meinen, sondern um einen generellen Vorrang für soziale und damit menschliche Grundwerte als Gegenposition zur Dominanz des Profits der die jetzige EU als „Europa der Konzerne“ bestimmt“, so Antlanger abschließend.
Die Chance für einen Neuanlauf nach dem Scheitern der Verfassung bei den Volksabstimmungen in F und NL wurde nicht genützt. Es erfolgte eine Neuauflage mit minimalen Abstrichen als Vertrag von Lissabon. Der Schlussfolgerung „Trotz dieser Bedenken ist der Reformvertrag von Lissabon notwendig … weil es nichts besseres gibt“ kann daher so nicht zugestimmt werden, mit diesem Positionspapier ordnet sich der ÖGB der Regierungslinie unter.
Antlanger wies darauf hin, dass auch im EU-Vertrag die Militarisierung der EU durch Aufrüstungsverpflichtung, Rüstungsagentur und Euro-Armee sowie der Neoliberalismus als Ausrichtung für die Wirtschafts- und Sozialpolitik verankert sind und der Vertrag der österreichischen Neutralität widerspricht und die Eingriffe in die österreichische Verfassung verstärkt. Auch ist die Charta der Grundrechte nicht direkter Bestandteil, sondern nur Anhang zum Vertrag, weil die Charta wegen Vorbehalte von Großbritannien und Polen nicht durchgängig akzeptiert ist. Außerdem geht es darum wie Grundrechte konkretisiert werden, nicht darum dass diese auf dem Papier stehen.
„Zur Klage über mangelnde Handlungsfähigkeit der EU gilt es zu hinterfragen in welcher Hinsicht, für die im Vertrag festgeschriebenen Aspekte etwa bei der Aufrüstung und der Freiheit für das Kapital gab es schon bisher keine Beschränkung. Dort wo es notwendig wäre, etwa im sozialen Sinne ist Handlungsfähigkeit auch künftig nicht zu erwarten“, so die Kritik Antlangers. Die Feststellung „An der wirtschafts- und währungspolitischen Grundausrichtung der Europäischen Union ändert sich nichts“ bestätigt den neoliberalen Charakter des Projekts EU, diese ist nicht die Antwort auf die kapitalistische Globalisierung, sondern maßgeblicher Teil derselben.
Die BürgerInnen über Änderungen zu informieren ist zuwenig. Wenn sogar WKÖ-Chef Leitl meint, ein „europäisches Sozialmodell braucht die Zustimmung der Bürger“, dann spricht das klar für eine Volksabstimmung über den Vertrag: „Es geht nicht um eine europäische oder gar globale Sozialpartnerschaft, wie Leitl und Präsident Hundstorfer meinen, sondern um einen generellen Vorrang für soziale und damit menschliche Grundwerte als Gegenposition zur Dominanz des Profits der die jetzige EU als „Europa der Konzerne“ bestimmt“, so Antlanger abschließend.