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Pflege macht arm

  • Sonntag, 10. Februar 2008 @ 19:38
Meinung Von Maria Illetschko

Pflege und Pflegebedarf waren in den letzten Wochen und Monaten Thema der Öffentlichkeit. Die Diskussion über die 24-Stunden-Betreuung hat viele Unmenschlichkeiten an die Oberfläche geschwemmt. Wer sich beispielsweise seine stationäre Pflege nicht selbst finanzieren kann, der wird in Österreich zum Sozialhilfefall. Zum diesem Unglück kommt noch, dass es Unterschied macht in welchen Bundesland man pflegebedürftig ist. Sozialhilfe ist Ländersache, und es gibt daher neun Gesetze mit den unterschiedlichsten Bestimmungen. Wer in Tirol pflegebedürftig ist, der muss mehrere Hindernisse überwinden. Da ist erst einmal die Vermögensgrenze von 7.000 Euro, bis auf diese Summe muss alles (Sparbuch, Auto, aber auch Haus und Wohnung) veräußert werden, erst dann springt das Land für die nicht finanzierbaren Pflegekosten ein. Zum Vergleich, in Wien gibt es keine und in Niederösterreich und Vorarlberg wurde sie mit Jahresbeginn abgeschafft. Wir vom Gewerkschaftlichen Linksblock in Tirol, sprechen uns gegen Vermögensgrenzen aus. Wir verlangen eine kräftige Besteuerung von Vermögen und Erbschaft.

Im März 2006 hat das Tiroler Grundsicherungsgesetz (TGSG) das Tiroler Sozialhilfegesetz abgelöst. Der neue Gesetzesname blendet. Es wurde auch in Tirol keine echte Grundsicherung geschaffen, sondern nur ein unsoziales Sozialhilfegesetz mit einem klingenden Namen bedacht. Weiterhin gibt es Regressbestimmungen – nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für ihre Eltern, Kinder und EhepartnerInnen. Also ein vom Land gewährter – zwar zinsenloser - Kredit mit einer Zwangsbürgschaft für die Angehörigen!. Ähnlich Unsoziales gibt es neben Tirol, nur mehr in drei anderen Bundesländern.

Bereits im Mai 2007 haben sich GLB und KPÖ intensiv dem Thema angenommen – das Einleitungsverfahren für das Tiroler Volksbegehren „fairSORGEN“ gestartet. Das Volksbegehren „fairSORGEN wendet sich gegen die Regressbestimmungen und verlangt die ersatzlose Streichung der Rückzahlungs- und Kostenbeteiligungsverpflichtung aus dem TGSG.

750 Unterschriften, natürlich jede Einzelne auf dem zuständigen Wohnsitzgemeindeamt unterzeichnet, sind dafür notwendig. Danach muss das Land Tirol ein Volksbegehren (das erste übrigens) durchführen. Die Pflicht der 750 Unterstützungsunterschriften haben wir bereits geschafft, genauso wie die Verbreiterung der unterstützenden Organisationen. Jetzt befinden wir uns „im Kürprogramm“. Wir sammeln unterstützt von den Grünen und der BürgerInneninitiative „Daheim statt Heim“ - bis Mitte Mai fleißig weiter. Alle Unterschriften des Einleitungsverfahrens zählen nämlich schon fürs eigentliche Volksbegehren. 7.500 Unterschriften sind dann notwendig, dass der Landtag diese Forderung verpflichtet behandeln muss.

Maria Illetschko ist Pflegehelferin und Stv. BRV bei den Sozialen Einrichtungen der Barmherzigen Schwestern Zams