ÖGB nimmt seine eigenen Bedenken nicht ernst
- Mittwoch, 6. Februar 2008 @ 12:00
Wenn WKÖ-Chef Christoph Leitl meint, ein „europäisches Sozialmodell braucht Zustimmung der Bürger“, dann müsste er sich konsequenterweise für eine Volksabstimmung über den EU-Vertrag aussprechen, meint Karin Antlanger, Bundesvorsitzende der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). Der GLB stellt dazu auch klar, dass die EU nicht die Antwort auf die kapitalistische Globalisierung ist, sondern ein maßgeblicher Teil derselben. Es geht nicht um eine europäische oder gar globale Sozialpartnerschaft, wie dies Leitl und ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer beschwören, sondern um einen generellen Vorrang für soziale und damit menschliche Grundwerte statt eine Dominanz des Profits wie das im „Europa der Konzerne der Fall ist: „So gesehen wird den Lohnabhängigen als Hauptbetroffenen mit den von der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik mit Unterstützung von WKÖ und ÖGB im Laufe des Jahres geplanten Werbeveranstaltungen zum EU-Vertrag in den Betrieben ein Bärendienst erwiesen“, kritisiert Antlanger.
Der GLB stellt dazu auch fest, dass die Position des ÖGB zum EU-Reformvertrag sehr zwiespältig ist. In einer Auflistung wird neben einigen Fortschritten eine deutlich längere Liste von Bedenken dargestellt. Wenn daraus aber geschlussfolgert wird „Trotz dieser Bedenken ist der Reformvertrag von Lissabon notwendig … weil es nichts besseres gibt“, ignoriert die ÖGB-Führung alle kritischen Einwände und ordnet sich voll der Regierungs- und Parlamentslinie unter. Fakt ist nämlich, dass dem allgemeinen Geschwafel der euphorischen PolitikerInnen über großartige Fortschritte auch künftig als Realität gegenübersteht, dass durch die von den Regierungen der 27 Mitgliedsländer gemeinsam beschlossenen Auflagen die Ansprüche in punkto Beschäftigung, soziale Sicherheit usw. unterlaufen.
Bekanntlich scheiterte 2005 die geplante EU-Verfassung an den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden, während in Österreich ein Referendum verweigert wurde. Der ÖGB hatte sich im Herbst 2004 kritisch zu diesem Verfassungsentwurf geäußert, weil damit ein soziales Europa nicht möglich und die Neutralität gefährdet war. Die Chance für einen Neuanlauf durch die Entwicklung von Alternativen zur jetzigen EU wurde jedoch nicht genutzt. Im Gegenteil wurde die gescheiterte Verfassung mit geringfügigen Abstrichen als EU-Vertrag („Vertrag von Lissabon“) neu aufgelegt. Auch im EU-Vertrag sind die Militarisierung der EU durch Aufrüstungsverpflichtung, Rüstungsagentur und Euro-Armee sowie der Neoliberalismus als Ausrichtung für die Wirtschafts- und Sozialpolitik verankert. Der EU-Vertrag widerspricht der österreichischen Neutralität und verstärkt die Eingriffe in die österreichische Verfassung.
Angesichts der weitreichenden Bedeutung des EU-Vertrages und einer zunehmenden EU-Skepsis hält der GLB daher eine Volksabstimmung über den Vertrag vor dessen Ratifizierung, verbunden mit einer intensiven öffentlichen Debatte für notwendig: „Wir fordern die GewerkschafterInnen im Nationalrat und Bundesrat auf, für eine Volksabstimmung tätig zu werden und bei Verweigerung einer solchen dem Vertrag keine Zustimmung zu geben“, meint Antlanger abschließend.
Der GLB stellt dazu auch fest, dass die Position des ÖGB zum EU-Reformvertrag sehr zwiespältig ist. In einer Auflistung wird neben einigen Fortschritten eine deutlich längere Liste von Bedenken dargestellt. Wenn daraus aber geschlussfolgert wird „Trotz dieser Bedenken ist der Reformvertrag von Lissabon notwendig … weil es nichts besseres gibt“, ignoriert die ÖGB-Führung alle kritischen Einwände und ordnet sich voll der Regierungs- und Parlamentslinie unter. Fakt ist nämlich, dass dem allgemeinen Geschwafel der euphorischen PolitikerInnen über großartige Fortschritte auch künftig als Realität gegenübersteht, dass durch die von den Regierungen der 27 Mitgliedsländer gemeinsam beschlossenen Auflagen die Ansprüche in punkto Beschäftigung, soziale Sicherheit usw. unterlaufen.
Bekanntlich scheiterte 2005 die geplante EU-Verfassung an den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden, während in Österreich ein Referendum verweigert wurde. Der ÖGB hatte sich im Herbst 2004 kritisch zu diesem Verfassungsentwurf geäußert, weil damit ein soziales Europa nicht möglich und die Neutralität gefährdet war. Die Chance für einen Neuanlauf durch die Entwicklung von Alternativen zur jetzigen EU wurde jedoch nicht genutzt. Im Gegenteil wurde die gescheiterte Verfassung mit geringfügigen Abstrichen als EU-Vertrag („Vertrag von Lissabon“) neu aufgelegt. Auch im EU-Vertrag sind die Militarisierung der EU durch Aufrüstungsverpflichtung, Rüstungsagentur und Euro-Armee sowie der Neoliberalismus als Ausrichtung für die Wirtschafts- und Sozialpolitik verankert. Der EU-Vertrag widerspricht der österreichischen Neutralität und verstärkt die Eingriffe in die österreichische Verfassung.
Angesichts der weitreichenden Bedeutung des EU-Vertrages und einer zunehmenden EU-Skepsis hält der GLB daher eine Volksabstimmung über den Vertrag vor dessen Ratifizierung, verbunden mit einer intensiven öffentlichen Debatte für notwendig: „Wir fordern die GewerkschafterInnen im Nationalrat und Bundesrat auf, für eine Volksabstimmung tätig zu werden und bei Verweigerung einer solchen dem Vertrag keine Zustimmung zu geben“, meint Antlanger abschließend.