Unverschämtes Abzocken von Banken bei Gehaltskonten
- Mittwoch, 9. Januar 2008 @ 13:47
Eine gesetzliche Begrenzung der Überziehungszinsen auf Gehaltskonten verlangt die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) mit Verweis auf eine jetzt von der oö Arbeiterkammer veröffentlichten Untersuchung. Dieser zufolge kassieren die 15 untersuchten Banken Überziehungszinsen innerhalb der eingeräumten Kontorahmen zwischen 6,75 Prozent (bankdirekt.at) und 13,25 Prozent (BA-CA). Für Zinsen außerhalb des Kontorahmens werden sogar Spitzenwerte von 18,25 Prozent (BA-CA) kassiert. Bertolt Brecht fragt in der „Dreigroschenoper“ treffend „Was ist ein Dietrich gegen eine Aktie? Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen eine Gründung einer Bank?“ „Angesichts der Praxis des Finanzkapitals ist dem nichts hinzuzufügen“, meint GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger und sieht hier dringenden Handlungsbedarf der Regierung im Sinne des KonsumentInnenschutzes.
Aus der Sicht der Lohnabhängigen, deren Löhne und Gehälter über Bankkoten verwaltet werden und die damit eine enorme Spielmasse der Banken darstellen, dürften die Zinsen für Überziehungen keinesfalls höher sein als günstige Bankkredite. Es ist paradox, wenn für die Wirtschaft vergleichsweise günstige Darlehen gewährt werden, die Lohnabhängigen hingegen auch bei geringfügigen Kontoüberziehungen regelrecht abgezockt werden.
Der GLB verweist in diesem Zusammenhang auch auf das Abzocken der Bankkunden durch enorme Spesen für die Kontoführung und fordert auch dafür gesetzliche Begrenzungen. Wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) feststellte, sind die Spesen für Bareinzahlungen auf institutsfremde Konten ebenso wie bei Einzahlungen auf institutseigene Konten enorm gestiegen.
Geradezu pervers ist die Praxis der Banken, Kunden die ihr Konto seltener in Anspruch nehmen durch Pauschalbeträge für die Kontoführung wesentlich stärker zur Kasse zu bitten als Intensivnutzer. Ergänzt wird dies durch eine sehr unterschiedliche Dauer für Banküberweisungen, die sich bei Online-Überweisungen zwischen 1,9 (PSK) und 2,9 (Erste) Tagen, bei Zahlschein-Überweisungen jedoch zwischen 3,6 (PSK) und 6,6 (Oberbank) Tagen natürlich immer zum Vorteil der Banken bewegt.
Offensichtlich holen sich die Banken die Verluste aus ihren in den Sand gesetzten Beteiligungen und Fehlinvestitionen schamlos von den Bankkunden durch immer höhere Spesen für Girokonten und Wucherzinsen bei deren Überziehung. Als In den 70er Jahren Gehaltskonten und später der bargeldlose Zahlungsverkehr mit Bankomat etc. eingeführt wurde, propagierten dies die Banken mit Kostenersparnissen für die Kunden. Heute zeigt sich freilich das Gegenteil.
Aus der Sicht der Lohnabhängigen, deren Löhne und Gehälter über Bankkoten verwaltet werden und die damit eine enorme Spielmasse der Banken darstellen, dürften die Zinsen für Überziehungen keinesfalls höher sein als günstige Bankkredite. Es ist paradox, wenn für die Wirtschaft vergleichsweise günstige Darlehen gewährt werden, die Lohnabhängigen hingegen auch bei geringfügigen Kontoüberziehungen regelrecht abgezockt werden.
Der GLB verweist in diesem Zusammenhang auch auf das Abzocken der Bankkunden durch enorme Spesen für die Kontoführung und fordert auch dafür gesetzliche Begrenzungen. Wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) feststellte, sind die Spesen für Bareinzahlungen auf institutsfremde Konten ebenso wie bei Einzahlungen auf institutseigene Konten enorm gestiegen.
Geradezu pervers ist die Praxis der Banken, Kunden die ihr Konto seltener in Anspruch nehmen durch Pauschalbeträge für die Kontoführung wesentlich stärker zur Kasse zu bitten als Intensivnutzer. Ergänzt wird dies durch eine sehr unterschiedliche Dauer für Banküberweisungen, die sich bei Online-Überweisungen zwischen 1,9 (PSK) und 2,9 (Erste) Tagen, bei Zahlschein-Überweisungen jedoch zwischen 3,6 (PSK) und 6,6 (Oberbank) Tagen natürlich immer zum Vorteil der Banken bewegt.
Offensichtlich holen sich die Banken die Verluste aus ihren in den Sand gesetzten Beteiligungen und Fehlinvestitionen schamlos von den Bankkunden durch immer höhere Spesen für Girokonten und Wucherzinsen bei deren Überziehung. Als In den 70er Jahren Gehaltskonten und später der bargeldlose Zahlungsverkehr mit Bankomat etc. eingeführt wurde, propagierten dies die Banken mit Kostenersparnissen für die Kunden. Heute zeigt sich freilich das Gegenteil.