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Vaxholm-Urteil des EuGH ist ein Freibrief für Lohn- und Sozialdumping

  • Mittwoch, 19. Dezember 2007 @ 10:27
News Das Vaxholm-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) müsste für alle GewerkschafterInnen im Parlament Grund genug sein, dem EU-Reformvertrag ihre Zustimmung zu verweigern, meint die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger nimmt dabei den SPÖ-Europaabgeordneten Harald Ettl beim Wort, der meint dass diese Entscheidung „ein schweres Fehlurteil auf dem Weg zu einem gemeinsameren sozialen Europa“ darstellt. Obwohl im Schlussantrag des Generalanwalts noch der Schutz der ArbeitnehmerInnen in den Mittelpunkt gestellt wurde, entschied der EuGH, dass die Blockademaßnahmen der Gewerkschaften auf einer Baustelle Vaxholm (Schweden) als Reaktion auf den Versuch Lohndumping zu betreiben, ungesetzlich waren. Dieses Urteil wurde mit großer Spannung erwartet, weil es die Frage des Ungleichgewichts zwischen sozialen Rechten und neoliberalem Gewinninteresse in der EU widerspiegelt. Mit dem Urteil haben die gerade von den Gewerkschaften stark vertretenen Hoffnungen die EU in ihrer jetzigen Form sozialer zu gestalten einen massiven Dämpfer erfahren.

„Das Urteil bedeutet eine massive Einschränkung der Handlungsfreiheit der Gewerkschaften bei der Vertretung der Interessen der Lohnabhängigen und einen Angriff auf deren elementare Rechte“, so Antlanger. Aber nur wenn die Gewerkschaften ein deutliches Nein zum EU-Vertrag als Grundlage für die neoliberale Politik der EU und damit auch für solche EuGH-Entscheidungen sagen, kann jener Druck entstehen, der Änderungen erzwingt. Die Politik der faulen Kompromisse stärkt hingegen die Macht der Konzerne als tonangebende Kraft in der EU wie auch in deren Mitgliedsländern.

Der GLB hat im November einen „Offenen Brief“ an die im Nationalrat vertretenen GewerkschafterInnen Renate Csörgits, Wilhelm Haberzettl, Dietmar Keck, Hermann Krist, Josef Muchitsch, Fritz Neugebauer, Sabine Oberhauser, Franz Riepl, Walter Schopf und Rainer Wimmer bzw. die Bundesratsmitglieder Roswitha Bacher, Peter Florianschütz, Erich Gumplmaier und Harald Reisenberger gerichtet und sie aufgefordert dem EU-Vertrag von Lissabon nicht zuzustimmen.

Erst vor kurzem hatte der EuGH in einem folgenschweren Urteil über das Verhältnis von Gewerkschaftsmaßnahmen im Verhältnis zur Niederlassungsfreiheit entschieden. Demnach muss die Gewerkschaft nachweisen, dass Arbeitsplätze oder Arbeitsbedingungen tatsächlich gefährdet oder ernstlich bedroht sind. Weiters muss nach Ansicht des Gerichts überprüft werden, ob die gewerkschaftliche Maßnahme nicht über das Erforderliche hinausgeht oder ob es über andere, die Niederlassungsfreiheit weniger beschränkende Mittel verfüge. Wenn dies nicht gelingt, verstoßt die gewerkschaftliche Maßnahme wie z.B. der Streik gegen das Recht der Unternehmen, ihren Sitz überall in der EU hinzuverlegen und ist somit rechtswidrig. Dieses Urteil bedeutet eine massive Einschränkung der Rechte der Gewerkschaften für ihre Mitglieder aktiv zu werden.

Als Konsequenz aus solchen EuGH-Urteilen sieht der GLB aber auch die Notwendigkeit eines verstärkten europaweiten Zusammenwirkens von Gewerkschaften bei der Wahrnehmung der Interessen von Beschäftigten, Prekarisierten und Arbeitslosen gegen die Kapitalinteressen. Dies wird auch bei der dritten Konferenz des Netzwerkes Gewerkschaften der Europäischen Linken vom 1. bis 3. Februar 2008 in Wien ein Thema sein.